Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Name<br />
Anschrift<br />
Geburtsdatum<br />
Telefon<br />
Fax<br />
- 30 -<br />
Daneben ist jeweils anzugeben, ob es sich um eine private oder geschäftliche Anschrift bzw.<br />
Telefon- / Faxnummer handelt. Welche der beiden Möglichkeiten er wählt, ist dem K<strong>und</strong>en<br />
freigestellt. Wählt er die Geschäftsadresse, so ist auch der Firmenname <strong>und</strong> die Abteilung<br />
anzugeben.<br />
Nach Angaben der Deutschen Lufthansa AG handelt es sich bei der Angabe des<br />
Geburtsdatums um eine freiwillige Angabe. Diese ist jedoch im Antragsformular nicht als<br />
freiwillig gekennzeichnet, so dass mangels Freiwilligkeit nicht von der erforderlichen<br />
Einwilligung des K<strong>und</strong>en ausgegangen werden kann.<br />
Die Angabe der Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer ist zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung<br />
sinnvoll <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, jedoch sollte dem K<strong>und</strong>en bei der Angabe mehrerer<br />
zusätzlicher Kommunikationsmöglichkeiten freigestellt werden, die Angabe auf ein weiteres<br />
Datum zu beschränken.<br />
Gibt der K<strong>und</strong>e eine geschäftliche Adresse an, so geben die Angaben über Firmennamen <strong>und</strong><br />
Abteilung Aufschluss über die berufliche Tätigkeit des Teilnehmers. Um den Teilnehmer über<br />
die von ihm angegebene Firmenadresse kontaktieren zu können, sind diese zusätzlichen<br />
Angaben erforderlich, so dass deren Erhebung trotz des weiter gehenden Informationsgehalts<br />
über den K<strong>und</strong>en gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig ist.<br />
Ebenfalls ist die Speicherung der zulässig erhobenen Daten rechtmäßig.<br />
- Erhebung der Programmdaten<br />
Anders als bei den bislang untersuchten <strong>K<strong>und</strong>enbindungssysteme</strong>n fungiert die Lufthansa im<br />
Miles & More Programm nicht nur als Systembetreiber, sondern ist gleichzeitig auch ein<br />
beteiligtes Partnerunternehmen, für dessen Leistungen Bonuspunkte erworben <strong>und</strong> eingelöst<br />
werden können.<br />
Die Programmdaten werden im Rahmen des Miles & More Programms also sowohl von der<br />
Lufthansa als auch von den übrigen Partnerunternehmen erhoben.<br />
Die teilnehmenden Fluggesellschaften erheben über den Einsatz der Miles & More Karte bei<br />
Inanspruchnahme von Flugleistungen folgende Daten 10 :<br />
Flugnummer<br />
Reisedatum<br />
Beförderungsklasse<br />
Abflug- <strong>und</strong> Zielflughafen<br />
Für eine ordnungsgemäße Verwaltung der Bonusmeilen sind diese Angaben erforderlich im<br />
Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG. Ihre Erhebung ist damit zulässig. Auch die genaue<br />
10 Angaben der Deutschen Lufthansa AG.