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Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv

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Name<br />

Anschrift<br />

Geburtsdatum<br />

Telefon<br />

Fax<br />

- 30 -<br />

Daneben ist jeweils anzugeben, ob es sich um eine private oder geschäftliche Anschrift bzw.<br />

Telefon- / Faxnummer handelt. Welche der beiden Möglichkeiten er wählt, ist dem K<strong>und</strong>en<br />

freigestellt. Wählt er die Geschäftsadresse, so ist auch der Firmenname <strong>und</strong> die Abteilung<br />

anzugeben.<br />

Nach Angaben der Deutschen Lufthansa AG handelt es sich bei der Angabe des<br />

Geburtsdatums um eine freiwillige Angabe. Diese ist jedoch im Antragsformular nicht als<br />

freiwillig gekennzeichnet, so dass mangels Freiwilligkeit nicht von der erforderlichen<br />

Einwilligung des K<strong>und</strong>en ausgegangen werden kann.<br />

Die Angabe der Telefon- <strong>und</strong> Faxnummer ist zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung<br />

sinnvoll <strong>und</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, jedoch sollte dem K<strong>und</strong>en bei der Angabe mehrerer<br />

zusätzlicher Kommunikationsmöglichkeiten freigestellt werden, die Angabe auf ein weiteres<br />

Datum zu beschränken.<br />

Gibt der K<strong>und</strong>e eine geschäftliche Adresse an, so geben die Angaben über Firmennamen <strong>und</strong><br />

Abteilung Aufschluss über die berufliche Tätigkeit des Teilnehmers. Um den Teilnehmer über<br />

die von ihm angegebene Firmenadresse kontaktieren zu können, sind diese zusätzlichen<br />

Angaben erforderlich, so dass deren Erhebung trotz des weiter gehenden Informationsgehalts<br />

über den K<strong>und</strong>en gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig ist.<br />

Ebenfalls ist die Speicherung der zulässig erhobenen Daten rechtmäßig.<br />

- Erhebung der Programmdaten<br />

Anders als bei den bislang untersuchten <strong>K<strong>und</strong>enbindungssysteme</strong>n fungiert die Lufthansa im<br />

Miles & More Programm nicht nur als Systembetreiber, sondern ist gleichzeitig auch ein<br />

beteiligtes Partnerunternehmen, für dessen Leistungen Bonuspunkte erworben <strong>und</strong> eingelöst<br />

werden können.<br />

Die Programmdaten werden im Rahmen des Miles & More Programms also sowohl von der<br />

Lufthansa als auch von den übrigen Partnerunternehmen erhoben.<br />

Die teilnehmenden Fluggesellschaften erheben über den Einsatz der Miles & More Karte bei<br />

Inanspruchnahme von Flugleistungen folgende Daten 10 :<br />

Flugnummer<br />

Reisedatum<br />

Beförderungsklasse<br />

Abflug- <strong>und</strong> Zielflughafen<br />

Für eine ordnungsgemäße Verwaltung der Bonusmeilen sind diese Angaben erforderlich im<br />

Sinne des § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG. Ihre Erhebung ist damit zulässig. Auch die genaue<br />

10 Angaben der Deutschen Lufthansa AG.

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