Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Das kontaktierte Partnerunternehmen erhebt bei einer Anmeldung des K<strong>und</strong>en dessen<br />
Stammdaten <strong>und</strong> freiwillige Angaben sowie bei einem späteren Einsatz der Karte die<br />
Programmdaten. Sämtliche Daten werden durch das Partnerunternehmen an den<br />
Systembetreiber übermittelt.<br />
Dieser Vorgang wird nicht in der Einwilligungserklärung beschrieben. Eine ausreichende<br />
Beschreibung findet sich nur in den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong>, die aber für die schriftliche<br />
Anmeldung nicht ergänzend herangezogen werden können. Gleichwohl ist die vorliegende<br />
Beschreibung in der Einwilligungserklärung als ausreichend anzusehen. Denn der K<strong>und</strong>e<br />
erfährt den Empfänger der Daten (CAP) <strong>und</strong> er erfährt auch aus dem Einwilligungstext,<br />
welche seiner Daten von der CAP verarbeitet werden. Es fehlt in der Einwilligung des Happy<br />
Digits Programms lediglich die Beschreibung, auf welche Weise die CAP diese K<strong>und</strong>endaten<br />
erlangt, ob sie also die Daten entweder selbst erhebt oder diese über ein Partnerunternehmen<br />
erhält. Dieser Unterschied ist für den K<strong>und</strong>en ohne wesentliche Bedeutung. Ist an der<br />
Datenbeschaffung der CAP ein Partnerunternehmen beteiligt, dann ist dieses dem K<strong>und</strong>en<br />
stets - auch in seiner Funktion als Partner des Happy Digits Programms - bekannt. Die<br />
Datenerhebung durch das Partnerunternehmen findet auf Gr<strong>und</strong> eigener Initiative des K<strong>und</strong>en<br />
statt, der entweder das Anmeldeformular dort abgibt oder seine K<strong>und</strong>enkarte vorlegt.<br />
Dieser Vorgang ist daher auf Gr<strong>und</strong> der Einwilligung des K<strong>und</strong>en zulässig.<br />
2.2.3.3 Speicherung <strong>und</strong> Verarbeitung durch den Systembetreiber<br />
Bereits der Einwilligungserklärung lässt sich entnehmen, dass die CAP die ebenfalls<br />
benannten K<strong>und</strong>endaten zu Werbezwecken speichert, verarbeitet <strong>und</strong> nutzt. Diese<br />
Beschreibung ist für sich genommen ausreichend.<br />
In diesem Punkt entsteht erst dann Unklarheit, wenn ergänzend die Hinweise zum<br />
<strong>Datenschutz</strong> betrachtet werden. Dort heißt es, die bei den Partnerunternehmen erhobenen<br />
Daten würden „treuhänderisch“ für diese durch die CAP gespeichert. Dies deutet darauf hin,<br />
dass die CAP als Auftragnehmerin für die Partnerunternehmen tätig wird. Ob tatsächlich eine<br />
Datenverarbeitung im Auftrag vorliegt, ist jedoch zweifelhaft.<br />
Eine Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG liegt vor, wenn der Auftraggeber zur<br />
Erledigung einer ihm obliegenden Aufgabe einen Auftragnehmer mit der Verarbeitung der<br />
dafür erforderlichen Daten beauftragt. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt<br />
bei dem Auftraggeber, § 11 Abs. 1 BDSG. Von einer Auftragsdatenverarbeitung kann nur<br />
gesprochen werden, wenn eine Aufgabe an sich vom Auftraggeber wahrgenommen wird <strong>und</strong><br />
nur gewisse Hilfs- bzw. Unterstützungsfunktionen vom Auftragnehmer ausgeführt werden 6 .<br />
Eine Auftragsverarbeitung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer ein eigenes Interesse<br />
an der Verarbeitung der Daten hat <strong>und</strong> so für eigene Zwecke tätig wird 7 .<br />
Wenn überhaupt, dann kann vorliegend eine Datenverarbeitung im Auftrag nur für den Zweck<br />
der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung angenommen werden. Hierbei handelt es sich um eine<br />
Aufgabe der Partnerunternehmen. Bei der Bestimmung des Interesses an der Verarbeitung der<br />
Daten zu Werbezwecken treten jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Das Interesse der<br />
Partnerunternehmen liegt auf der Hand. Das Interesse der CAP an der Verarbeitung zu<br />
Werbezwecken betrifft zunächst ihren Geschäftsbereich als „Unterstützer“ der<br />
6 Bergmann/Möhrle/Herb, § 11 Rn 8; Walz in: Simitis, BDSG, § 11 Rn 18 f.<br />
7 Weichert, DuD 2003, 161 (164).