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Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv

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Das kontaktierte Partnerunternehmen erhebt bei einer Anmeldung des K<strong>und</strong>en dessen<br />

Stammdaten <strong>und</strong> freiwillige Angaben sowie bei einem späteren Einsatz der Karte die<br />

Programmdaten. Sämtliche Daten werden durch das Partnerunternehmen an den<br />

Systembetreiber übermittelt.<br />

Dieser Vorgang wird nicht in der Einwilligungserklärung beschrieben. Eine ausreichende<br />

Beschreibung findet sich nur in den Hinweisen zum <strong>Datenschutz</strong>, die aber für die schriftliche<br />

Anmeldung nicht ergänzend herangezogen werden können. Gleichwohl ist die vorliegende<br />

Beschreibung in der Einwilligungserklärung als ausreichend anzusehen. Denn der K<strong>und</strong>e<br />

erfährt den Empfänger der Daten (CAP) <strong>und</strong> er erfährt auch aus dem Einwilligungstext,<br />

welche seiner Daten von der CAP verarbeitet werden. Es fehlt in der Einwilligung des Happy<br />

Digits Programms lediglich die Beschreibung, auf welche Weise die CAP diese K<strong>und</strong>endaten<br />

erlangt, ob sie also die Daten entweder selbst erhebt oder diese über ein Partnerunternehmen<br />

erhält. Dieser Unterschied ist für den K<strong>und</strong>en ohne wesentliche Bedeutung. Ist an der<br />

Datenbeschaffung der CAP ein Partnerunternehmen beteiligt, dann ist dieses dem K<strong>und</strong>en<br />

stets - auch in seiner Funktion als Partner des Happy Digits Programms - bekannt. Die<br />

Datenerhebung durch das Partnerunternehmen findet auf Gr<strong>und</strong> eigener Initiative des K<strong>und</strong>en<br />

statt, der entweder das Anmeldeformular dort abgibt oder seine K<strong>und</strong>enkarte vorlegt.<br />

Dieser Vorgang ist daher auf Gr<strong>und</strong> der Einwilligung des K<strong>und</strong>en zulässig.<br />

2.2.3.3 Speicherung <strong>und</strong> Verarbeitung durch den Systembetreiber<br />

Bereits der Einwilligungserklärung lässt sich entnehmen, dass die CAP die ebenfalls<br />

benannten K<strong>und</strong>endaten zu Werbezwecken speichert, verarbeitet <strong>und</strong> nutzt. Diese<br />

Beschreibung ist für sich genommen ausreichend.<br />

In diesem Punkt entsteht erst dann Unklarheit, wenn ergänzend die Hinweise zum<br />

<strong>Datenschutz</strong> betrachtet werden. Dort heißt es, die bei den Partnerunternehmen erhobenen<br />

Daten würden „treuhänderisch“ für diese durch die CAP gespeichert. Dies deutet darauf hin,<br />

dass die CAP als Auftragnehmerin für die Partnerunternehmen tätig wird. Ob tatsächlich eine<br />

Datenverarbeitung im Auftrag vorliegt, ist jedoch zweifelhaft.<br />

Eine Datenverarbeitung im Auftrag nach § 11 BDSG liegt vor, wenn der Auftraggeber zur<br />

Erledigung einer ihm obliegenden Aufgabe einen Auftragnehmer mit der Verarbeitung der<br />

dafür erforderlichen Daten beauftragt. Die Verantwortung für die Datenverarbeitung bleibt<br />

bei dem Auftraggeber, § 11 Abs. 1 BDSG. Von einer Auftragsdatenverarbeitung kann nur<br />

gesprochen werden, wenn eine Aufgabe an sich vom Auftraggeber wahrgenommen wird <strong>und</strong><br />

nur gewisse Hilfs- bzw. Unterstützungsfunktionen vom Auftragnehmer ausgeführt werden 6 .<br />

Eine Auftragsverarbeitung ist ausgeschlossen, wenn der Auftragnehmer ein eigenes Interesse<br />

an der Verarbeitung der Daten hat <strong>und</strong> so für eigene Zwecke tätig wird 7 .<br />

Wenn überhaupt, dann kann vorliegend eine Datenverarbeitung im Auftrag nur für den Zweck<br />

der Werbung <strong>und</strong> Marktforschung angenommen werden. Hierbei handelt es sich um eine<br />

Aufgabe der Partnerunternehmen. Bei der Bestimmung des Interesses an der Verarbeitung der<br />

Daten zu Werbezwecken treten jedoch Abgrenzungsschwierigkeiten auf. Das Interesse der<br />

Partnerunternehmen liegt auf der Hand. Das Interesse der CAP an der Verarbeitung zu<br />

Werbezwecken betrifft zunächst ihren Geschäftsbereich als „Unterstützer“ der<br />

6 Bergmann/Möhrle/Herb, § 11 Rn 8; Walz in: Simitis, BDSG, § 11 Rn 18 f.<br />

7 Weichert, DuD 2003, 161 (164).

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