Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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- Speicherung durch den Systembetreiber<br />
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Gleiches gilt für die Speicherung der Daten bei der webmiles GmbH.<br />
- Erhebung der Programmdaten durch das Partnerunternehmen<br />
Daten über Geschäfte, für die webmiles-Punkte erworben werden können, werden entweder<br />
durch das kontaktierte Partnerunternehmen erhoben oder durch die webmiles GmbH, wenn<br />
die Bonuspunkte dort gesammelt werden.<br />
Als Programmdaten werden nach Angaben von webmiles folgende Daten erhoben:<br />
Username / Teilnehmerkennung<br />
Kennzeichnung des Partnerunternehmens<br />
Buchungsdatum<br />
getätigter Umsatz<br />
Anzahl der webmiles<br />
Die Kenntnis dieser Daten ist für die Verwaltung des webmiles-Bonuskontos erforderlich, so<br />
dass deren Erhebung zulässig ist.<br />
Informationen über den Warenkorb werden nach Aussage von webmiles nicht erhoben<br />
<strong>und</strong> an die webmiles GmbH übermittelt. Nur bei bestimmten Sonderaktionen lasse sich der<br />
Gr<strong>und</strong> für die Transaktion im Nachhinein feststellen.<br />
Im Widerspruch zu dieser Aussage stehen die Ausführungen in Ziffer 12.2. Abs. 3 der<br />
Teilnahmebedingungen. Dort heißt es wörtlich: „Transaktionsdaten, die Rückschlüsse auf das<br />
konkrete Einkaufsverhalten der Teilnehmer bieten können, wie getätigte Umsätze, bestellte<br />
Waren oder das verkaufende Unternehmen werden auf keinen Fall an Dritte weitergegeben.“<br />
Die Kenntnis über die erworbenen Waren oder die Art der getätigten Transaktion ist i.d.R. -<br />
auch nach eigenen Angaben von webmiles - für die Bonusabwicklung nicht erforderlich, so<br />
dass eine Erhebung dieser Daten nicht zulässig wäre.<br />
- Übermittlung an den Systembetreiber<br />
Die Übermittlung der zulässig erhobenen Programmdaten an den Systembetreiber webmiles<br />
GmbH ist ebenfalls zulässig. Nach Auskunft der webmiles GmbH werden nur diejenigen<br />
Daten an webmiles übermittelt, die zur Gutschrift auf dem webmiles Konto benötigt werden.<br />
- Speicherung der Programmdaten durch den Systembetreiber<br />
In diesem Umfang ist auch die Speicherung durch die webmiles GmbH zulässig.<br />
- Gewährleistung der Betroffenenrechte<br />
Über das Auskunftsrecht des Betroffenen enthalten die Teilnahmebedingungen für das<br />
webmiles Programm keine Aussage. Die Auskunft wird den Teilnehmern nach Auskunft der<br />
webmiles GmbH jedoch auf Anfrage gewährt. Die webmiles GmbH verweist darauf, dass der<br />
Teilnehmer seine Daten jederzeit auf der Website von webmiles selbst einsehen kann. Eine<br />
Auskunft durch die webmiles GmbH auf Anfrage des K<strong>und</strong>en muss hierüber hinausgehen <strong>und</strong>