Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv
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Die im Antragsformular enthaltene, oben zitierte Erklärung, enthält keinerlei Information für<br />
den K<strong>und</strong>en.<br />
Zwar ist eine ausführliche <strong>und</strong> ausreichende Information in den Teilnahmebedingungen <strong>und</strong><br />
den Hinweisen zur Datenverwendung bei webmiles enthalten. Diese Information kann jedoch<br />
die Einwilligungserklärung nur ergänzen, nicht aber diese vollständig ersetzen. Die<br />
Teilnahmebedingungen <strong>und</strong> Hinweise zur Datenverwendung können das Informationsdefizit<br />
der Einwilligungserklärung nicht heilen.<br />
4.2.1.4 Hervorhebung im Schriftbild<br />
Die Einwilligungserklärung in die Datenverwendung, die gemeinsam in einem Satz mit der<br />
Anerkennung der AGB erfolgt, ist auf dem Anmeldeformular nicht hervorgehoben. Auch die<br />
Hinweise zum <strong>Datenschutz</strong>, die den Inhalt der Einwilligung beschreiben, sind nicht<br />
ausreichend hervorgehoben. Die Hervorhebung besteht hier einzig darin, dass die Überschrift<br />
„<strong>Datenschutz</strong>, Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers“ unterstrichen ist.<br />
Aufgr<strong>und</strong> des Umfangs der Teilnahmebedingungen reicht diese Hervorhebung jedoch nicht<br />
aus.<br />
Zusammenfassung:<br />
Hinsichtlich der Verarbeitung von K<strong>und</strong>endaten im Rahmen des K<strong>und</strong>enbindungssystems<br />
webmiles sind folgende datenschutzrechtliche Verstöße festzustellen:<br />
- Erhebung des vollständigen Geburtsdatums des K<strong>und</strong>en im Antragsformular<br />
Die Einwilligung ist aufgr<strong>und</strong> folgender Mängel unwirksam:<br />
- Es fehlt eine ausdrückliche Erklärung der datenschutzrechtlichen Einwilligung.<br />
- Es fehlt an der Erkennbarkeit für den K<strong>und</strong>en, dass die Erklärung freiwillig ist.<br />
- Der Erklärung fehlen Informationen über die Verarbeitung der K<strong>und</strong>endaten.<br />
- Die Erklärung ist optisch nicht hervorgehoben.