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Kundenbindungssysteme und Datenschutz - vzbv

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6. Sparda Bank Hamburg Bonusprogramm<br />

Seit dem September 2001 bietet die Sparda Bank Hamburg eG ein Bonusprogramm für ihre<br />

K<strong>und</strong>en an. An diesem Programm nimmt automatisch jeder K<strong>und</strong>e der Sparda Bank teil.<br />

Nehmen die K<strong>und</strong>en bestimmte Leistungen entweder der Sparda Bank (z.B. die Eröffnung<br />

eines Girokontos) oder der beteiligten Partnerunternehmen in Anspruch, erhalten sie dafür<br />

Bonuspunkte, die von der Sparda Bank gutgeschrieben <strong>und</strong> verwaltet werden. Die so<br />

gesammelten Bonuspunkte können bei der Sparda Bank in bar oder in Form von Prämien<br />

eingelöst werden.<br />

Die Liste der teilnehmenden Partnerunternehmen ist lang. Bei vielen handelt es sich um<br />

Internetpartner, die auf der Webseite der Sparda Bank Hamburg, www.spare-cent.de,<br />

Leistungen anbieten, für die die K<strong>und</strong>en eine bestimmte Anzahl Bonuspunkte erlangen<br />

können. Diese Angebote sind regelmäßig auf die Webseiten der Partnerunternehmen verlinkt.<br />

Daneben gibt es auch so genannte Offline Partner, bei denen der Sparda Bank K<strong>und</strong>e unter<br />

Einreichung von Coupons oder Formularen oder unter Hinweis auf seine Sparda-<br />

K<strong>und</strong>ennummer Bonuspunkte erwerben kann. Die Anzahl der zu gewährenden Bonuspunkte<br />

bestimmen die Partnerunternehmen nach eigenem Ermessen, die Höhe eines Bonuspunkts<br />

beträgt 0,01 Euro.<br />

6.1 Datenverwendung zum Zweck der Abwicklung des Rabattprogramms<br />

- Erhebung <strong>und</strong> Verarbeitung von Stammdaten durch die Sparda Bank<br />

Die für die Abwicklung des Bonusprogramms benötigten Stammdaten werden durch die<br />

Sparda Bank im Rahmen der normalen K<strong>und</strong>enbeziehung erhoben.<br />

Die Erhebung oder die spätere Verarbeitung dieser Daten auch für Zwecke der Abwicklung<br />

des Bonusprogramms ist nur dann gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig, wenn dem ein<br />

entsprechender Vertrag mit dem K<strong>und</strong>en über die Teilnahme an einem Rabattprogramm zu<br />

Gr<strong>und</strong>e liegt. Nach Angabe der Sparda Bank nimmt jeder K<strong>und</strong>e dieser Bank automatisch am<br />

Bonusprogramm teil <strong>und</strong> wird hierauf bei der Eröffnung der K<strong>und</strong>enverbindung per<br />

Kontoauszugsdrucker hingewiesen. Eine Teilnahme kann er jederzeit schriftlich ablehnen.<br />

Die über die Webseite der Sparda Bank Hamburg einzusehenden Formulare für<br />

Kontoeröffnungen <strong>und</strong> ähnliche Finanzleistungen der Sparda Bank enthaltenen keinerlei<br />

Hinweis auf das Bonusprogramm.<br />

Ob hierdurch ein Rabattvertrag wirksam zustande kommt, ist äußerst fraglich. Eine hierfür<br />

erforderliche Willenserklärung des K<strong>und</strong>en ist nicht zu erkennen. Als Anknüpfungspunkt<br />

käme hierfür nur die Unterlassung der angebotenen Ablehnung der Teilnahme in Betracht.<br />

Eine Willenserklärung erfordert jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich eine ausdrückliche oder zumindest<br />

konkludente Äußerung eines Willens. Das hier vorliegende bloße Schweigen kann im<br />

Regelfall nicht als Willenserklärung angesehen werden. Auch einer der Ausnahmefälle, in<br />

denen dem Schweigen Erklärungswirkung beigemessen wird, ist hier nicht gegeben. Diese<br />

Ausnahmen betreffen in erster Linie entweder gesetzliche Fiktionen oder Fälle, in denen der<br />

Schweigende nach Treu <strong>und</strong> Glauben verpflichtet wäre, seinen abweichenden Willen zu<br />

äußern 14 . Eine Fiktion der Erklärungswirkung auf Gr<strong>und</strong> einer gesetzlichen Vorschrift kommt<br />

14 Vgl. hierzu Palandt-Heinrichs, Einführung vor § 116 Rn 7 ff..

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