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EIDG. TECHNISCHE HOCHSCHULEN Eidg. Anstalt für ...

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2. UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG - UVP<br />

17<br />

Der Begriff "UVP" wurde in den letzten Jahren weltweit in das Umweltschutz-<br />

Vokabular aufgenommen. In vielen Ländern, auch in der Schweiz, gibt es Gesetze,<br />

oder sind solche vorgesehen, die vorschreiben, dass bestimmte Vorhaben einer<br />

formellen UVP unterzogen werden. Die Notwendigkeit, menschliche Aktivitäten auf<br />

ihre Umweltverträglichkeit zu überprüfen, besteht aber ganz allgemein. Im folgenden<br />

werden einige Gedanken zur Problematik der UVPs angestellt.<br />

Was heisst UVP ?<br />

Eine UVP durchzuführen bedeutet, ein menschliches Vorhaben auf seine Konsequenzen<br />

<strong>für</strong> die Umwelt zu überprüfen. Dadurch sollen Projektträger, Produzenten und<br />

Behörden, aber auch Verbraucher und Betroffene, in die Lage gesetzt werden,<br />

- die schon bestehende Umweltsituation,<br />

- die zu erwartenden Umweltauswirkungen und<br />

- die möglichen Massnahmen zur Vermeidung oder Milderung negativer<br />

Effekte<br />

in ihre Ueberlegungen einzubeziehen. Die je nach Vorhaben wichtigen technischen,<br />

wirtschaftlichen, rechtlichen etc. Kriterien werden somit durch weitere, die<br />

Umweltqualität betreffende Kriterien ergänzt.<br />

Was alles können UVPs umfassen ?<br />

Die Idee der UVP kennt grundsätzlich keine Einschränkungen, weder hinsichtlich<br />

der einzubeziehenden Vorhaben und Umweltauswirkungen, noch hinsichtlich der<br />

Institutionen und Personen, welche eine UVP durchführen oder an der Durchführung<br />

beteiligt sind.<br />

Für gesetzlich geforderte UVPs werden aber von den jeweiligen Gesetzgebern solche<br />

Einschränkungen erlassen, um politischen und rechtlichen Randbedingungen<br />

Rechnung zu tragen und die Prüfungen praktikabel zu gestalten. So erfährt der<br />

Anwendungsbereich der UVP im schweizerischen Umweltschutzgesetz eine relativ<br />

enge Begrenzung. Zum einen müssen nur ortsfeste Anlagen (bei ihrer Planung,<br />

Errichtung, Aenderung) und Stoffe (beim Inverkehrbringen) auf ihre Umweltverträglichkeit<br />

überprüft werden. Zum andern beschränkt sich die Prüfung auf die<br />

physischen Einwirkungen auf den Menschen und die Auswirkungen auf die "natürliche"<br />

Umwelt (Luft, Boden, Wasser, Organismen, Landschaft).<br />

Breiter ausgelegt ist beispielsweise die UVP in den USA ("environmental impact<br />

assessment"), wo alle wichtigen Vorhaben, also z.B. auch Gesetzesvorlagen und<br />

Planungen, einer UVP zu unterziehen sind. In dieser werden auch Auswirkungen<br />

auf die Infrastruktursysteme, Beschäftigungssituation, sozio-oekonomischen<br />

Verhältnisse, kulturellen Aktivitäten etc. behandelt. Andernorts gibt es gar<br />

Bestrebungen, die UVP als Instrument einer integralen Entwicklungsplanung zu<br />

verstehen.

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