1. Sem. WiSe 2009/2010 - Fachschaft Maschinenbau der Leibniz ...
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GREMIEN IN DER HOCHSCHULPOLITIK<br />
Gremien in <strong>der</strong> Hochschulpolitik<br />
Der Fakultätsrat<br />
Der Fakultätsrat besteht aus insgesamt 13 stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>n:<br />
• 7 Professoren<br />
• 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern<br />
• 2 Mitarbeitern aus Technik und Verwaltung und<br />
• 2 Studierenden <strong>der</strong> Fakultät.<br />
Die studentischen Vertreter werden ebenfalls bei <strong>der</strong> Wahl im Frühjahr direkt gewählt. Die<br />
Aufgaben des Fakultätsrats (FKR), als höchstes Gremium <strong>der</strong> Fakultät, bestehen - sofern nicht<br />
an<strong>der</strong>en Gremien o<strong>der</strong> Funktionsträgern zugewiesen - in dem Erlass von Rechtsvorschriften (z.B.<br />
Prüfungs- und Studienordnungen), <strong>der</strong> Koordination von Lehre und Forschung, Maßnahmen zur<br />
Sicherstellung des Lehrangebots, Verteilung und Verwaltung <strong>der</strong> Ressourcen <strong>der</strong> Fakultät (Stellen,<br />
Sach- und Geldmittel), Vorschläge für alle Personalentscheidungen, soweit die betroffenen Personen<br />
nicht den Instituten zugewiesen sind. Der FKR tagt ca. vierwöchentlich.<br />
Die StuKo (Studienkommision)<br />
In diesem Gremium arbeiten vier studentische Vertreter <strong>der</strong> Fakultät, <strong>der</strong> Studiendekan und zwei<br />
weitere Professoren sowie zwei Vertreter <strong>der</strong> wissenschaftlichen Mitarbeiter <strong>der</strong> Fakultät. Die<br />
Vertreter <strong>der</strong> Studenten werden aus den Reihen des FFSR bestimmt. Die StuKo entscheidet über<br />
Inhalt und genaue Formulierung <strong>der</strong> Prüfungsordnungen. Dies tut sie für alle Studiengänge, die in<br />
<strong>der</strong> Fakultät vertreten sind, also zum Beispiel <strong>Maschinenbau</strong> und Produktionstechnik. Außerdem<br />
werden die Ergebnisse <strong>der</strong> Lehrevaluation am Ende jedes <strong>Sem</strong>esters besprochen und ausgewertet<br />
sowie über eventuelle Maßnahmen gesprochen. Die StuKo ist eins <strong>der</strong> wichtigsten Gremien <strong>der</strong><br />
Fakultät für die Studenten, da hier direkt über Studienbedingungen entschieden wird. Durch die<br />
hohe Anzahl <strong>der</strong> studentischen Sitze kann hier viel Einfl uss auf das gesamte Studium genommen<br />
Der Senat<br />
Der Senat ist gemäß § 36 Absatz 1 NHG ein zentrales Organ <strong>der</strong> Hochschule. Der Senat setzt zur<br />
Zeit wie folgt zusammen:<br />
• 7 Professoren aus verschiedenen Fakultäten<br />
• 2 wissenschaftlichen Mitarbeitern verschiedener Fakultäten<br />
• 2 Mitarbeitern aus Technik und Verwaltung und<br />
• 2 Studierenden <strong>der</strong> Universität.<br />
Der Senat ist für folgende Aufgaben zuständig:<br />
Er beschließt die Ordnungen <strong>der</strong> Hochschule, soweit diese Zuständigkeit nicht nach dem NHG, <strong>der</strong><br />
Grundordnung <strong>der</strong> Fakultät o<strong>der</strong> einem an<strong>der</strong>en Organ zugewiesen ist. Für fakultätsübergreifende<br />
Studiengänge kann er Prüfungsordnungen beschließen. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />
von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbeson<strong>der</strong>e zur Errichtung, Än<strong>der</strong>ung und<br />
Aufhebung von Fakultäten.<br />
Zu allen Angelegenheiten <strong>der</strong> Selbstverwaltung ist das Präsidium in seiner Entscheidungszuständigkeit<br />
dem Senat rechenschaftspfl ichtig.<br />
40 AG Studieninformation, Stand Oktober <strong>2009</strong>