22.07.2013 Aufrufe

IMMOBILIEN 2013 - Das eMagazin

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>IMMOBILIEN</strong> <strong>2013</strong> | Direkte Immobilienanlage<br />

58<br />

Vorsicht Kostenfalle:<br />

impulse warnt vor Risiken beim Kauf<br />

denkmalgeschützter Immobilien<br />

Investition nur für sehr gut verdienende Anleger lukrativ<br />

/ Erst bei Jahreseinkommen ab 150.000 Euro kann<br />

zum Spitzensteuersatz abgeschrieben werden /<br />

Immobilienpreise vielerorts bereits völlig überhöht<br />

/ Faustregel: 14- bis 18-fache Jahresnettokaltmiete<br />

gilt als angemessener Kaufpreis / Genehmigungspflicht<br />

für alle Modernisierungsarbeiten kann Kosten<br />

nach dem Kauf schnell in die Höhe treiben<br />

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als<br />

Wertanlage ist nur für sehr gut verdienende Privatanleger<br />

lukrativ. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin<br />

'impulse' hin und berichtet, dass eine solche<br />

Investition erst ab einem Einzel-Jahreseinkommen<br />

von rund 150.000 Euro wirklich interessant wird.<br />

Erst dann können nämlich die mit den Kosten für<br />

Kauf und Renovierung der Immobilie verbundenen<br />

steuerlichen Abschreibungen zum Spitzensteuersatz<br />

geltend gemacht werden. "Bei Anlegern mit<br />

Spitzensteuersatz zahlt das Finanzamt praktisch die<br />

Hälfte der Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler<br />

Steuerberaterin Annette Schaefer gegenüber 'impulse'.<br />

Für Anleger mit geringerem Jahreseinkommen<br />

und niedrigerem Steuersatz macht eine solche<br />

Investition hingegen kaum Sinn und kann unter<br />

Umständen sogar erhebliche finanzielle Nachteile<br />

mit sich bringen. Außerdem weist 'impulse' darauf<br />

hin, dass Kaufwillige vorab unbedingt den Kaufpreis<br />

der Wunschimmobilie genau prüfen sollten. So hat<br />

das wachsende Interesse an privatem Immobilienbesitz<br />

den Markt vielerorts bereits überhitzt. Nicht<br />

selten schlagen Bauträger und Objektanbieter den<br />

steuerlichen Entlastungsbetrag, der über das Abschreibungsmodell<br />

normalerweise dem Käufer zustehen<br />

würde, auf den eigentlichen Kaufpreis auf.<br />

Die Folge: Viele Immobilien sind, gemessen an ihren<br />

Mieterträgen, völlig überteuert. "<strong>Das</strong> ist vom Gesetzgeber<br />

so nicht vorgesehen", betonte der Anwalt<br />

Marcus Hoffmann von der Nürnberger Kanzlei<br />

Hoffmann & Partner gegenüber 'impulse'. Um ei-<br />

Quelle: © DOC RABE Media - Fotolia.com<br />

nen Überblick über marktübliche Immobilienpreise<br />

zu bekommen, sollten Anleger daher vor dem Kauf<br />

den regionalen Mietspiegel genau studieren. Als<br />

Faustregel für einen angemessenen Kaufpreis gilt<br />

das 14- bis 18-Fache der Jahresnettokaltmiete. Wer<br />

ganz sicher gehen möchte, sollte das Wunschobjekt<br />

zudem auf eigene Rechnung durch einen Gutachter<br />

schätzen lassen. Haben Anleger eine Immobilie gekauft,<br />

müssen alle Modernisierungsarbeiten vorab<br />

vom Denkmalschutzamt genehmigt werden. Laut<br />

'impulse' treibt vor allem diese Auflage die Renovierungskosten<br />

schnell in die Höhe. War die Investition<br />

jedoch vorab gut durchdacht, kann die damit verbundene<br />

Steuerersparnis ein attraktiver Ausgleich<br />

sein.<br />

Autor: Impulse, G+J WirtschaftsPresse Online GmbH

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!