IMMOBILIEN 2013 - Das eMagazin
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<strong>IMMOBILIEN</strong> <strong>2013</strong> | Direkte Immobilienanlage<br />
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Vorsicht Kostenfalle:<br />
impulse warnt vor Risiken beim Kauf<br />
denkmalgeschützter Immobilien<br />
Investition nur für sehr gut verdienende Anleger lukrativ<br />
/ Erst bei Jahreseinkommen ab 150.000 Euro kann<br />
zum Spitzensteuersatz abgeschrieben werden /<br />
Immobilienpreise vielerorts bereits völlig überhöht<br />
/ Faustregel: 14- bis 18-fache Jahresnettokaltmiete<br />
gilt als angemessener Kaufpreis / Genehmigungspflicht<br />
für alle Modernisierungsarbeiten kann Kosten<br />
nach dem Kauf schnell in die Höhe treiben<br />
Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie als<br />
Wertanlage ist nur für sehr gut verdienende Privatanleger<br />
lukrativ. Darauf weist das Wirtschaftsmagazin<br />
'impulse' hin und berichtet, dass eine solche<br />
Investition erst ab einem Einzel-Jahreseinkommen<br />
von rund 150.000 Euro wirklich interessant wird.<br />
Erst dann können nämlich die mit den Kosten für<br />
Kauf und Renovierung der Immobilie verbundenen<br />
steuerlichen Abschreibungen zum Spitzensteuersatz<br />
geltend gemacht werden. "Bei Anlegern mit<br />
Spitzensteuersatz zahlt das Finanzamt praktisch die<br />
Hälfte der Sanierungskosten mit", sagte die Kasseler<br />
Steuerberaterin Annette Schaefer gegenüber 'impulse'.<br />
Für Anleger mit geringerem Jahreseinkommen<br />
und niedrigerem Steuersatz macht eine solche<br />
Investition hingegen kaum Sinn und kann unter<br />
Umständen sogar erhebliche finanzielle Nachteile<br />
mit sich bringen. Außerdem weist 'impulse' darauf<br />
hin, dass Kaufwillige vorab unbedingt den Kaufpreis<br />
der Wunschimmobilie genau prüfen sollten. So hat<br />
das wachsende Interesse an privatem Immobilienbesitz<br />
den Markt vielerorts bereits überhitzt. Nicht<br />
selten schlagen Bauträger und Objektanbieter den<br />
steuerlichen Entlastungsbetrag, der über das Abschreibungsmodell<br />
normalerweise dem Käufer zustehen<br />
würde, auf den eigentlichen Kaufpreis auf.<br />
Die Folge: Viele Immobilien sind, gemessen an ihren<br />
Mieterträgen, völlig überteuert. "<strong>Das</strong> ist vom Gesetzgeber<br />
so nicht vorgesehen", betonte der Anwalt<br />
Marcus Hoffmann von der Nürnberger Kanzlei<br />
Hoffmann & Partner gegenüber 'impulse'. Um ei-<br />
Quelle: © DOC RABE Media - Fotolia.com<br />
nen Überblick über marktübliche Immobilienpreise<br />
zu bekommen, sollten Anleger daher vor dem Kauf<br />
den regionalen Mietspiegel genau studieren. Als<br />
Faustregel für einen angemessenen Kaufpreis gilt<br />
das 14- bis 18-Fache der Jahresnettokaltmiete. Wer<br />
ganz sicher gehen möchte, sollte das Wunschobjekt<br />
zudem auf eigene Rechnung durch einen Gutachter<br />
schätzen lassen. Haben Anleger eine Immobilie gekauft,<br />
müssen alle Modernisierungsarbeiten vorab<br />
vom Denkmalschutzamt genehmigt werden. Laut<br />
'impulse' treibt vor allem diese Auflage die Renovierungskosten<br />
schnell in die Höhe. War die Investition<br />
jedoch vorab gut durchdacht, kann die damit verbundene<br />
Steuerersparnis ein attraktiver Ausgleich<br />
sein.<br />
Autor: Impulse, G+J WirtschaftsPresse Online GmbH