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Januar - Anwaltsblatt

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Aus der Arbeit des DAV MN<br />

DAV-Pressemitteilung<br />

Keine staatliche Anfechtung<br />

von Vaterschaften<br />

Die Arbeitsgemeinschaft Ausländerund<br />

Asylrecht im Deutschen Anwaltverein<br />

wendet sich entschieden „gegen<br />

die Pläne der Bundesjustizministerin<br />

und der Justizministerkonferenz (Ju-<br />

MiKo) gegen vermeintlich missbräuchliche<br />

Vaterschaftsanerkennungen zu<br />

Zwecken der Erlangung „eines Aufenthaltstitels<br />

vorgehen zu können. Nach<br />

dem Willen der Justizminister soll den<br />

Behörden eine Einspruchsmöglichkeit<br />

gegen die Vaterschaftsanerkennung bei<br />

DAV-Gesetzgebungsausschüsse<br />

Stellungnahmen zu<br />

Gesetzesvorhaben<br />

Der Deutsche Anwaltverein begleitet<br />

aktuelle Gesetzesvorhaben sowohl<br />

auf nationaler als auch auf<br />

europäischer und internationaler<br />

Ebene. Stellungnahmen des DAV<br />

werden von seinen 32 Gesetzgebungsausschüssen<br />

erarbeitet.<br />

Das <strong>Anwaltsblatt</strong> weist regelmäßig<br />

auf wichtige Stellungnahmen hin.<br />

Alle Stellungnahmen finden sich unter<br />

www.anwaltverein.de/03/05/in<br />

dex.html.<br />

Familienrechtsausschuss<br />

9 Zwischenbericht der Justizministerkonferenz„Aufgabenübertragung<br />

auf Notare“<br />

Scheidungen werden wohl auch<br />

zukünftig eine Aufgabe für die Gerichte<br />

bleiben und nicht zur Aufgabe<br />

der Notare werden. Die Justizminister<br />

haben sich auf ihrer Herbstkonferenz<br />

am 17. November in Berlin<br />

mit dem Zwischenbericht der Bund-<br />

Länder-Arbeitsgruppe „Aufgabenübertragung<br />

auf Notare“ beschäftigt.<br />

Im Mittelpunkt der Beratungen<br />

stand die „kleine Lösung“. Der Vorschlag:<br />

Einverständliche Scheidungen<br />

sollen durch das Gericht im Beschlussverfahren<br />

durchgeführt<br />

werden. Die Scheidungsfolgen sollen<br />

durch notariellen Vertrag geregelt<br />

werden, dann würde ohne<br />

mündliche Verhandlung durch Beschluss<br />

geschieden. Der DAV hat allen<br />

Justizministern bereits am 2. No-<br />

38 AnwBl 1 / 2006<br />

nichtehelichen Kindern eröffnet werden.<br />

Als Begründung wird angeführt,<br />

dass das Instrument der Vaterschaftsanerkennung<br />

missbraucht werde, um<br />

rechtswidrig Aufenthaltstitel zu erlangen.<br />

„Wenn zwei Menschen entscheiden,<br />

gemeinsam Eltern eines Kindes zu<br />

sein, haben das staatliche Behörden zu<br />

akzeptieren“, sagt Rechtsanwältin Susanne<br />

Schröder, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft<br />

Ausländer- und<br />

Asylrecht. Die Einspruchsmöglichkeit<br />

der Jugendämter gegen die Vaterschaftsanerkennung<br />

bei nichtehelichen<br />

Kindern sei im Jahre 1998 aus gutem<br />

Grund abgeschafft worden.<br />

vember 2005 die Stellungnahme<br />

zum Zwischenbericht übersandt.<br />

Der DAV lehnt durch seinen Familienrechtsausschuss<br />

die Übertragung<br />

der Ehescheidung auf Notare<br />

(„große Lösung“) ab. Er hat erklärt,<br />

dass die „kleine Lösung“ für die Justiz<br />

keine Vorteile hätte und für die<br />

Parteien des Scheidungsverfahrens<br />

ausschließlich mit Nachteilen verbunden<br />

wäre. Diese Nachteile würden<br />

als Bumerang auf die Justiz zurück<br />

fallen.<br />

Ausschuss Ausländer- und Asylrecht<br />

9 Erfordernis eine Bleiberechtsregelung<br />

für langjährig Geduldete<br />

Aus Anlass der Konferenz der Innenminister<br />

des Bundes und Länder<br />

im Dezember 2005 in Karlsruhe hat<br />

der DAV durch seinen Ausschuss Ausländer-<br />

und Asylrecht auf das Erfordernis<br />

einer „Bleiberechtsregelung“<br />

für die etwa 200.000 im Bundesgebiet<br />

lebenden geduldeten Ausländer hingewiesen.<br />

Die bisherigen Vorschläge<br />

werden als zu Eng abgelehnt.<br />

Strafrechtsausschuss und AG<br />

Strafrecht<br />

9 Gesetzentwurf zur Reform des<br />

strafprozessualen Ermittlungsverfahrens<br />

Der DAV hat durch seinen Strafrechtsausschuss<br />

und die Arbeitsgemeinschaft<br />

Strafrecht einen Initiativgesetzentwurf<br />

für eine Reform<br />

des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens<br />

vorgelegt. Das <strong>Anwaltsblatt</strong><br />

dokumentiert ihn in diesem<br />

Heft ab Seite 24.<br />

Quelle: DAV-Pressemitt. Nr. 44/05<br />

DAV-Pressemitteilung<br />

Keine Verschärfung des<br />

Polizeigesetzes in Bayern<br />

Der von der Fraktion der CSU im<br />

Bayerischen Landtag eingebrachte<br />

Entwurf für ein polizeiliches Aufgabengesetz<br />

wurde am 9. November<br />

2005 im „Innenausschuss des Bayerischen<br />

Landtages beraten. Der Deutsche<br />

Anwaltverein (DAV) und der<br />

Bayerische Anwaltverband lehnen diesen<br />

Entwurf auf Grund seiner handwerklichen<br />

Mängel und wegen verfassungsrechtlicher<br />

Bedenken ab. Der<br />

Gesetzentwurf, der die Urteile des<br />

Bundesverfassungsgerichts zum Großen<br />

Lauschangriff und zur vorbeugenden<br />

Telefonüberwachung auf Landesebene<br />

umsetzen soll (Landtag Bayern,<br />

Drucksache 15/4097), ist ungeeignet<br />

und daher zurückzuziehen. Der DAV<br />

hatte diesen Gesetzentwurf bereits im<br />

März 2005 scharf kritisiert.<br />

„Auch der nun vorgelegte Änderungsantrag<br />

wird den verfassungsrechtlichen<br />

Anforderungen an Lauschangriffe<br />

gegen Telefon und Wohnung<br />

nicht gerecht“, sage Rechtsanwalt<br />

Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Bereits<br />

der Straftatenkatalog, nach dem<br />

das Abhören in Wohnungen oder Telefongesprächen<br />

erlaubt sein soll, sei<br />

viel zu weitreichend. So seien auch<br />

Fahrlässigkeitsdelikte aufgeführt, gegen<br />

die mit den Mitteln des Polizeirechts<br />

gar nicht vorgegangen werden<br />

könne. „Fahrlässigkeitsdelikte sind<br />

aber nicht planbar“, erinnert Kilger.<br />

„In der jetzigen Form verstößt der<br />

Gesetzentwurf gegen die Vorgaben des<br />

Bundesverfassungsgerichts“, sagte<br />

Rechtsanwalt Anton Mertl, Präsident<br />

des Bayerischen Anwaltverbandes. Für<br />

die Telefonüberwachung würden Regelungen<br />

fehlen, nach denen die Abhörmaßnahmen<br />

sofort abgebrochen und<br />

die Aufzeichnung gelöscht werden<br />

müssen, wenn der Kernbereich privater<br />

Lebensführung von der Lauschaktion<br />

getroffen werde. Diese aus dem Urteil<br />

des Bundesverfassungsgerichtes notwendige<br />

Konsequenz setze der Entwurf<br />

nicht um. Der Bayerische Anwaltverband<br />

fordert daher, den<br />

Vorschlag für eine polizeirechtliche Telefonüberwachung<br />

endgültig zu stoppen.<br />

Quelle: DAV-Pressemitt. Nr. 3905

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