Januar - Anwaltsblatt
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Aus der Arbeit des DAV MN<br />
DAV-Pressemitteilung<br />
Keine staatliche Anfechtung<br />
von Vaterschaften<br />
Die Arbeitsgemeinschaft Ausländerund<br />
Asylrecht im Deutschen Anwaltverein<br />
wendet sich entschieden „gegen<br />
die Pläne der Bundesjustizministerin<br />
und der Justizministerkonferenz (Ju-<br />
MiKo) gegen vermeintlich missbräuchliche<br />
Vaterschaftsanerkennungen zu<br />
Zwecken der Erlangung „eines Aufenthaltstitels<br />
vorgehen zu können. Nach<br />
dem Willen der Justizminister soll den<br />
Behörden eine Einspruchsmöglichkeit<br />
gegen die Vaterschaftsanerkennung bei<br />
DAV-Gesetzgebungsausschüsse<br />
Stellungnahmen zu<br />
Gesetzesvorhaben<br />
Der Deutsche Anwaltverein begleitet<br />
aktuelle Gesetzesvorhaben sowohl<br />
auf nationaler als auch auf<br />
europäischer und internationaler<br />
Ebene. Stellungnahmen des DAV<br />
werden von seinen 32 Gesetzgebungsausschüssen<br />
erarbeitet.<br />
Das <strong>Anwaltsblatt</strong> weist regelmäßig<br />
auf wichtige Stellungnahmen hin.<br />
Alle Stellungnahmen finden sich unter<br />
www.anwaltverein.de/03/05/in<br />
dex.html.<br />
Familienrechtsausschuss<br />
9 Zwischenbericht der Justizministerkonferenz„Aufgabenübertragung<br />
auf Notare“<br />
Scheidungen werden wohl auch<br />
zukünftig eine Aufgabe für die Gerichte<br />
bleiben und nicht zur Aufgabe<br />
der Notare werden. Die Justizminister<br />
haben sich auf ihrer Herbstkonferenz<br />
am 17. November in Berlin<br />
mit dem Zwischenbericht der Bund-<br />
Länder-Arbeitsgruppe „Aufgabenübertragung<br />
auf Notare“ beschäftigt.<br />
Im Mittelpunkt der Beratungen<br />
stand die „kleine Lösung“. Der Vorschlag:<br />
Einverständliche Scheidungen<br />
sollen durch das Gericht im Beschlussverfahren<br />
durchgeführt<br />
werden. Die Scheidungsfolgen sollen<br />
durch notariellen Vertrag geregelt<br />
werden, dann würde ohne<br />
mündliche Verhandlung durch Beschluss<br />
geschieden. Der DAV hat allen<br />
Justizministern bereits am 2. No-<br />
38 AnwBl 1 / 2006<br />
nichtehelichen Kindern eröffnet werden.<br />
Als Begründung wird angeführt,<br />
dass das Instrument der Vaterschaftsanerkennung<br />
missbraucht werde, um<br />
rechtswidrig Aufenthaltstitel zu erlangen.<br />
„Wenn zwei Menschen entscheiden,<br />
gemeinsam Eltern eines Kindes zu<br />
sein, haben das staatliche Behörden zu<br />
akzeptieren“, sagt Rechtsanwältin Susanne<br />
Schröder, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft<br />
Ausländer- und<br />
Asylrecht. Die Einspruchsmöglichkeit<br />
der Jugendämter gegen die Vaterschaftsanerkennung<br />
bei nichtehelichen<br />
Kindern sei im Jahre 1998 aus gutem<br />
Grund abgeschafft worden.<br />
vember 2005 die Stellungnahme<br />
zum Zwischenbericht übersandt.<br />
Der DAV lehnt durch seinen Familienrechtsausschuss<br />
die Übertragung<br />
der Ehescheidung auf Notare<br />
(„große Lösung“) ab. Er hat erklärt,<br />
dass die „kleine Lösung“ für die Justiz<br />
keine Vorteile hätte und für die<br />
Parteien des Scheidungsverfahrens<br />
ausschließlich mit Nachteilen verbunden<br />
wäre. Diese Nachteile würden<br />
als Bumerang auf die Justiz zurück<br />
fallen.<br />
Ausschuss Ausländer- und Asylrecht<br />
9 Erfordernis eine Bleiberechtsregelung<br />
für langjährig Geduldete<br />
Aus Anlass der Konferenz der Innenminister<br />
des Bundes und Länder<br />
im Dezember 2005 in Karlsruhe hat<br />
der DAV durch seinen Ausschuss Ausländer-<br />
und Asylrecht auf das Erfordernis<br />
einer „Bleiberechtsregelung“<br />
für die etwa 200.000 im Bundesgebiet<br />
lebenden geduldeten Ausländer hingewiesen.<br />
Die bisherigen Vorschläge<br />
werden als zu Eng abgelehnt.<br />
Strafrechtsausschuss und AG<br />
Strafrecht<br />
9 Gesetzentwurf zur Reform des<br />
strafprozessualen Ermittlungsverfahrens<br />
Der DAV hat durch seinen Strafrechtsausschuss<br />
und die Arbeitsgemeinschaft<br />
Strafrecht einen Initiativgesetzentwurf<br />
für eine Reform<br />
des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens<br />
vorgelegt. Das <strong>Anwaltsblatt</strong><br />
dokumentiert ihn in diesem<br />
Heft ab Seite 24.<br />
Quelle: DAV-Pressemitt. Nr. 44/05<br />
DAV-Pressemitteilung<br />
Keine Verschärfung des<br />
Polizeigesetzes in Bayern<br />
Der von der Fraktion der CSU im<br />
Bayerischen Landtag eingebrachte<br />
Entwurf für ein polizeiliches Aufgabengesetz<br />
wurde am 9. November<br />
2005 im „Innenausschuss des Bayerischen<br />
Landtages beraten. Der Deutsche<br />
Anwaltverein (DAV) und der<br />
Bayerische Anwaltverband lehnen diesen<br />
Entwurf auf Grund seiner handwerklichen<br />
Mängel und wegen verfassungsrechtlicher<br />
Bedenken ab. Der<br />
Gesetzentwurf, der die Urteile des<br />
Bundesverfassungsgerichts zum Großen<br />
Lauschangriff und zur vorbeugenden<br />
Telefonüberwachung auf Landesebene<br />
umsetzen soll (Landtag Bayern,<br />
Drucksache 15/4097), ist ungeeignet<br />
und daher zurückzuziehen. Der DAV<br />
hatte diesen Gesetzentwurf bereits im<br />
März 2005 scharf kritisiert.<br />
„Auch der nun vorgelegte Änderungsantrag<br />
wird den verfassungsrechtlichen<br />
Anforderungen an Lauschangriffe<br />
gegen Telefon und Wohnung<br />
nicht gerecht“, sage Rechtsanwalt<br />
Hartmut Kilger, Präsident des DAV. Bereits<br />
der Straftatenkatalog, nach dem<br />
das Abhören in Wohnungen oder Telefongesprächen<br />
erlaubt sein soll, sei<br />
viel zu weitreichend. So seien auch<br />
Fahrlässigkeitsdelikte aufgeführt, gegen<br />
die mit den Mitteln des Polizeirechts<br />
gar nicht vorgegangen werden<br />
könne. „Fahrlässigkeitsdelikte sind<br />
aber nicht planbar“, erinnert Kilger.<br />
„In der jetzigen Form verstößt der<br />
Gesetzentwurf gegen die Vorgaben des<br />
Bundesverfassungsgerichts“, sagte<br />
Rechtsanwalt Anton Mertl, Präsident<br />
des Bayerischen Anwaltverbandes. Für<br />
die Telefonüberwachung würden Regelungen<br />
fehlen, nach denen die Abhörmaßnahmen<br />
sofort abgebrochen und<br />
die Aufzeichnung gelöscht werden<br />
müssen, wenn der Kernbereich privater<br />
Lebensführung von der Lauschaktion<br />
getroffen werde. Diese aus dem Urteil<br />
des Bundesverfassungsgerichtes notwendige<br />
Konsequenz setze der Entwurf<br />
nicht um. Der Bayerische Anwaltverband<br />
fordert daher, den<br />
Vorschlag für eine polizeirechtliche Telefonüberwachung<br />
endgültig zu stoppen.<br />
Quelle: DAV-Pressemitt. Nr. 3905