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Januar - Anwaltsblatt

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MNInformationen<br />

Justizministerkonferenz<br />

Justizreform, Anwaltsnotariat<br />

und<br />

Insolvenzrecht<br />

Die Justizministerkonferenz (Ju-<br />

MiKo) hat auf ihrer Herbsttagung<br />

Mitte November 2005 zahlreiche Beschlüsse<br />

gefasst, die auch Auswirkungen<br />

auf die Anwaltschaft haben. Einige<br />

wichtige stellt das <strong>Anwaltsblatt</strong> vor:<br />

9 Diskussionsmodell für eine Spartenausbildung:<br />

Bis 2008 soll ein Diskussionsmodell<br />

für einen Spartenvorbereitungsdienst<br />

entwickelt werden (siehe<br />

dazu Seite 36 in diesem Heft).<br />

9 Zugang zum Anwaltsnotariat: Der<br />

Zugang zum Anwaltsnotariat soll neu<br />

gestaltet, ein Gesetzgebungsvorschlag<br />

erarbeitet werden.<br />

9 Erstinstanzliche Zuständigkeit der<br />

Oberlandesgerichte in besonderen Zivilrechtsstreitigkeiten:<br />

Die JuMiKo befürwortet<br />

eine erstinstanzliche Zuständigkeit<br />

der Oberlandesgerichte für<br />

gesellschaftsrechtliche Verfahren unter<br />

Beteiligung einer Aktiengesellschaft.<br />

Dies soll insbesondere für gesellschaftsrechtliche<br />

Spruchverfahren gelten,<br />

wozu sich der DAV bereits in einer<br />

ersten Stellungnahme im Oktober 2005<br />

zustimmend geäußert hatte.<br />

9 Reformvorhaben des Bundes im<br />

Recht der Insolvenzanfechtung: Besonders<br />

hinzuweisen ist auch auf den begrüßenswerten<br />

Beschluss der Landesjustizminister<br />

zu den Reformvorhaben des<br />

Bundes im Recht der Insolvenzanfechtung.<br />

Mit diesem Beschluss bringen die<br />

Landesjustizminister ihre Besorgnis gegenüber<br />

der von der Bundesregierung<br />

vorgeschlagenen Änderung der Insolvenzanfechtung<br />

zum Ausdruck. Der<br />

Vorschlag der Bundesregierung will erneut<br />

Privilegien für die Anfechtung<br />

durch öffentliche Kassen einführen.<br />

9 Abschlussbericht der Bund-Länder-<br />

Arbeitsgruppe „Aufgabenübertragung<br />

auf Notare“: Der DAV hält die Übertragung<br />

von Aufgaben auf die (Anwalts-)Notare,<br />

insbesondere im Bereich<br />

des Nachlasswesens, für zweckmäßig.<br />

Im Nachlasswesen sind freilich noch<br />

genaue Analysen im Detail erforderlich.<br />

Von einer Öffnungsklausel für die<br />

Länder in diesen Regelungsbereichen<br />

sollte abgesehen werden.<br />

Alle Beschlüsse der Justizministerkonferenz<br />

im Internet unter www.anwalt<br />

verein.de/01/beschluesse.pdf.<br />

VI AnwBl 1 / 2006<br />

England und Wales<br />

Neuer Rechtsrahmen<br />

für anwaltliche<br />

Dienstleistungen<br />

Die anwaltliche Selbstverwaltung in<br />

Großbritannien wird voraussichtlich<br />

2006 völlig neu strukturiert. Hintergrund<br />

dafür ist, dass Sir David Clementi<br />

(ehemaliger stellvertretender<br />

Präsident der Bank of England) 2003<br />

den Auftrag der englischen Regierung<br />

erhielt, die Regeln des britischen<br />

Rechtsberatungsdienstleistungsmarktes<br />

umfassend zu überprüfen. Nachdem im<br />

Laufe der Untersuchungen verschiedene<br />

Regulierungsmodelle erwogen<br />

wurden, hatte sich Clementi hinsichtlich<br />

der Organisation der Britischen<br />

Anwaltsvereinigungen für eine weitgehende<br />

Umwälzung des bestehenden<br />

Regulierungssystems ausgesprochen.<br />

Danach sollte es eine deutliche Trennung<br />

zwischen regulierenden und repräsentativen<br />

Aufgaben geben, um Interessenkonflikte<br />

zu vermeiden (siehe<br />

AnwBl 2004, 430). Nunmehr liegt das<br />

Weißbuch des Department for Constitutional<br />

Affairs vor. Das nimmt den Bericht<br />

von Sir David Clementi aus dem<br />

Dezember 2004 im wesentlichen auf.<br />

Die neue Struktur soll das Wirrwarr an<br />

bisherigen Institutionen auflösen. Verbraucher<br />

sollen sich darauf verlassen<br />

können, dass die Regulierungen verhältnismäßig<br />

sind und ihre Interessen<br />

grundsätzlich geschützt werden. Entsprechend<br />

heißt das Weißbuch auch<br />

„The Future of Legal Services: Putting<br />

Consumers first“.<br />

Im Einzelnen: Das Weißbuch lässt<br />

die sog. Front Line Regulators wie Bar<br />

Council und die Law Society bestehen.<br />

Allerdings wird die Law Society nicht<br />

mehr regulatorische Aufgaben und Interessenvertretung<br />

zugleich übernehmen.<br />

Das Legal Services Board (LSB)<br />

wird in Zukunft die regulatorischen<br />

Aufgaben kontrollieren. Die Aufgaben<br />

und Befugnisse des LSB sollen dabei<br />

klar geregelt werden. Die Law Society<br />

und das Bar Council werden danach<br />

von dem LSD für die tägliche Arbeit<br />

autorisiert. Sie müssen die Verbraucherinteressen<br />

berücksichtigen. Alle täglichen<br />

regulatorischen Maßnahmen, so<br />

z. B. Disziplinarmaßnahmen gegen Anwälte,<br />

würden in dem neuen Office for<br />

Legal Complaints (OLC) behandelt,<br />

um den disziplinarischen Prozess zu<br />

vereinfachen. Durch das OLC soll das<br />

Vertrauen des Verbrauchers in das System<br />

gestärkt werden. Es geht um ein<br />

unabhängiges Beschwerdemanagement.<br />

Der Rat soll schnell und fair erreicht<br />

werden.<br />

Die Regierung will einen Regierungsentwurf<br />

noch in dieser Legislatur<br />

veröffentlichen. Demnach kann noch<br />

im Jahr 2005/2006 mit einem Gesetzentwurf<br />

gerechnet werden. Daneben<br />

sollen verbraucherschützende Gesetze<br />

erlassen werden, wie z. B. ein Compensation<br />

Bill. Kosten für die Veränderung<br />

soll der Berufsstand selbst tragen.<br />

Bewertung<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt soll nur<br />

festgehalten werden, dass aus Sicht des<br />

DAV eine Trennung zwischen regulatorischen<br />

Aufgaben und Aufgaben der<br />

Interessenvertretung begrüßt wird. Das<br />

würde dem rechtlichen Status Quo in<br />

Deutschland entsprechen. Aus Sicht<br />

des DAV ist das deutsche Modell ein<br />

Modell für Europa.<br />

Ob allerdings die Multidisciplinary<br />

Partnerships – damit sind die interprofessionellen<br />

Sozietäten gemeint – so<br />

wie vorgesehen sinnvoll sind, ist fraglich.<br />

In Deutschland dürfen derzeit<br />

Anwälte mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern<br />

und Patentanwälten zusammenarbeiten.<br />

Diese unterliegen<br />

weitestgehend ähnlichen Berufsrechten.<br />

Die Trias der Berufsrechte, demnach<br />

das Verbot der Interessenkollision,<br />

die Verschwiegenheitspflicht und<br />

die Unabhängigkeit müssen auch bei<br />

interprofessionellen Sozietäten gewährleistet<br />

werden. Das erscheint fragwürdig,<br />

wenn Außenstehende als Kapitalinvestoren<br />

möglich sind. Banken und<br />

Versicherungen als Anteilseigner sind<br />

nach dem englischen Modell möglich.<br />

Im Zusammenhang mit dem Papier<br />

der Kommission vom 5. September<br />

2005 „Professional Services“, wo zwischen<br />

den Adressaten der anwaltlichen<br />

Dienstleistung unterschieden wird,<br />

demnach zwischen dem privaten Verbraucher<br />

und dem Unternehmen, ist<br />

auch mit diesem Weißbuch ein deutlicher<br />

Fokus eines Gesetzgebers in Richtung<br />

Verbraucherschutz zu erkennen.<br />

Der Zweck ist lobenswert, ob es alle<br />

Mittel sind, ist fraglich.<br />

Rechtsanwältin Dr. Malaika Ahlers,<br />

LL. M., Berlin

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