Oemer 2000 OIN_Bd_6.pdf - ÖIN
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schen Relevanz reduzieren zu können und andererseits<br />
auch wirkungsbezogene Elemente der Emissionsbegrenzung<br />
enthalten. Sie können zunächst auch nur darin bestehen,<br />
weniger Nicht-Nachhaltigkeit zu erreichen, um<br />
dann erst im zweiten Schritt eine Entwicklung in Richtung<br />
Nachhaltigkeit einzuleiten 1 .<br />
Werden schutzgutsystembezogene und -übergreifende<br />
Umweltqualitätsziele für einen abgegrenzten Raum zusammengefasst,<br />
systematisiert, gegebenenfalls in Zielhierarchien<br />
aufgebaut und in Bezug zu Leitbildern, Umweltqualitätsstandards<br />
und Umweltqualitätsindikatoren<br />
gestellt, so bilden sie ein Umweltqualitätszielsystem 2 .<br />
Gegenwärtig wird ein Umweltqualitätszielsystem für das<br />
Bundesland Salzburg erarbeitet 3 . Dieses Umweltqualitätszielsystem<br />
ist folgendermaßen hierarchisch gegliedert 4 :<br />
1. Aus dem Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung werden<br />
Leitbilder für Schutzgutsysteme (Boden, Wasser und Gewässerökosysteme,<br />
Terrestrische Ökosysteme, Luft/Klima)<br />
entwickelt.<br />
2. Für die Schutzgutsysteme werden Umweltqualitätsziele<br />
entwickelt. Diese geben sachlich, räumlich und zeitlich<br />
definierte Qualitäten von Ressourcen, Potentialen oder<br />
Funktionen an, die in konkreten Situationen erhalten oder<br />
entwickelt werden sollen und orientieren sich in erster<br />
Linie an Rezeptoren und nicht an Verursachern.<br />
3. Die Umweltqualitätsziele werden durch Umweltqualitätsstandards<br />
und Umweltqualitätsindikatoren operationalisiert.<br />
Um konkrete Beispiele für Umweltqualitätsziele aufzuzeigen,<br />
werden aus der bisher erstellten Diskussionsgrundlage<br />
jene für das Schutzgutsystem Luft/Klima<br />
herausgegriffen, ohne dabei auf die Umweltqualitätsstandards<br />
und -indikatoren einzugehen.<br />
Bereiche, für die Umweltqualitätsziele im Schutzgutsys-<br />
Systematik<br />
32<br />
tem Luft/Klima für das Bundesland Salzburg bestimmt<br />
werden sollen, sind: 5<br />
1. Dauerhafte Absenkung der Konzentrationen von<br />
Luftschadstoffen (Photooxidantien, treibhauswirksame<br />
Gase, Schwermetalle, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid,<br />
Schwefeloxide, organische Verbindungen, Teilchen und<br />
andere anthropogene Luftschadstoffe), welche die Gesundheit<br />
des Menschen und/oder Tiere und Pflanzen und<br />
deren Lebensgemeinschaften gefährden können.<br />
2. Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der<br />
Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche<br />
anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.<br />
Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht<br />
werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme<br />
auf natürliche Weise anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung<br />
nicht bedroht wird und die wirtschaftliche<br />
Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden<br />
kann.<br />
3. Vermeidung von FCKW, FKW und HFCKW und anderen<br />
leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen zum<br />
Schutz der Ozonschicht.<br />
4. Quantitative Verringerung des Gesamtenergiebedarfs und<br />
gleichzeitige Absenkung von Luftschadstoffemissionen.<br />
5. Dauerhafte Absenkung der vom Verkehr, der Industrie und<br />
dem Kleinverbrauch bedingten Emissionen zum Schutz<br />
der menschlichen Gesundheit sowie zum Schutz der Natur.<br />
6. Vermeidung von Deponiegasemissionen.<br />
7. Forcierung der biologischen Landwirtschaft und umweltschonender<br />
Wirtschaftsweisen.<br />
8. Dauerhafte und gesicherte Absenkung der Immissionen<br />
von Luftschadstoffen unter die Grenz- bzw. Richtwerte zum<br />
Schutz der menschlichen Gesundheit sowie zum Schutz<br />
des Tier- und Pflanzenbestandes, ihrer Lebensgemeinschaften<br />
und Lebensräume.<br />
9. Absenkung von Luftschadstoffen auf Werte, die eine langfristige<br />
land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />
ermöglichen.<br />
10. Erhaltung der für die standörtlich mögliche Bodennutzung<br />
notwendigen Bodenfunktionen und ihrer regenerativen<br />
Kräfte sowie Erhaltung der standortgemäßen, ökologischen<br />
Gewässerqualität unter besonderer Berücksichtigung<br />
empfindlicher Gewässerökosysteme.<br />
1 Siehe Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt zum Fragenkatalog der Enquete-Kommission „Schutz der Menschen und der<br />
Umwelt“ des Deutschen Bundestages, Arbeitsunterlage 13/4d, Wien 1995, S.9.<br />
2 Siehe Scholles, F.: Umweltqualitätsziele und Standards. 1997. www.laum.uni-hannover.de/umwelt/-uqzdef.html<br />
3 Projektleitung: Abteilung Umweltschutz beim Amt der Salzburger Landesregierung; voraussichtliche Fertigstellung im Herbst <strong>2000</strong>.<br />
4 Siehe Land Salzburg: Umweltqualitätszielsystem Salzburg 1998. Eine Diskussionsgrundlage für Salzburgs Weg in Richtung nachhaltiger<br />
Umweltschutz. (Hrsg. Dr. Gunter Sperka) Salzburg 1998, S.7f.<br />
5 Ausführliche Darstellung siehe ebenda, S.59–72.