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Oemer 2000 OIN_Bd_6.pdf - ÖIN

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schen Relevanz reduzieren zu können und andererseits<br />

auch wirkungsbezogene Elemente der Emissionsbegrenzung<br />

enthalten. Sie können zunächst auch nur darin bestehen,<br />

weniger Nicht-Nachhaltigkeit zu erreichen, um<br />

dann erst im zweiten Schritt eine Entwicklung in Richtung<br />

Nachhaltigkeit einzuleiten 1 .<br />

Werden schutzgutsystembezogene und -übergreifende<br />

Umweltqualitätsziele für einen abgegrenzten Raum zusammengefasst,<br />

systematisiert, gegebenenfalls in Zielhierarchien<br />

aufgebaut und in Bezug zu Leitbildern, Umweltqualitätsstandards<br />

und Umweltqualitätsindikatoren<br />

gestellt, so bilden sie ein Umweltqualitätszielsystem 2 .<br />

Gegenwärtig wird ein Umweltqualitätszielsystem für das<br />

Bundesland Salzburg erarbeitet 3 . Dieses Umweltqualitätszielsystem<br />

ist folgendermaßen hierarchisch gegliedert 4 :<br />

1. Aus dem Grundsatz der Nachhaltigen Entwicklung werden<br />

Leitbilder für Schutzgutsysteme (Boden, Wasser und Gewässerökosysteme,<br />

Terrestrische Ökosysteme, Luft/Klima)<br />

entwickelt.<br />

2. Für die Schutzgutsysteme werden Umweltqualitätsziele<br />

entwickelt. Diese geben sachlich, räumlich und zeitlich<br />

definierte Qualitäten von Ressourcen, Potentialen oder<br />

Funktionen an, die in konkreten Situationen erhalten oder<br />

entwickelt werden sollen und orientieren sich in erster<br />

Linie an Rezeptoren und nicht an Verursachern.<br />

3. Die Umweltqualitätsziele werden durch Umweltqualitätsstandards<br />

und Umweltqualitätsindikatoren operationalisiert.<br />

Um konkrete Beispiele für Umweltqualitätsziele aufzuzeigen,<br />

werden aus der bisher erstellten Diskussionsgrundlage<br />

jene für das Schutzgutsystem Luft/Klima<br />

herausgegriffen, ohne dabei auf die Umweltqualitätsstandards<br />

und -indikatoren einzugehen.<br />

Bereiche, für die Umweltqualitätsziele im Schutzgutsys-<br />

Systematik<br />

32<br />

tem Luft/Klima für das Bundesland Salzburg bestimmt<br />

werden sollen, sind: 5<br />

1. Dauerhafte Absenkung der Konzentrationen von<br />

Luftschadstoffen (Photooxidantien, treibhauswirksame<br />

Gase, Schwermetalle, Stickstoffoxide, Kohlenmonoxid,<br />

Schwefeloxide, organische Verbindungen, Teilchen und<br />

andere anthropogene Luftschadstoffe), welche die Gesundheit<br />

des Menschen und/oder Tiere und Pflanzen und<br />

deren Lebensgemeinschaften gefährden können.<br />

2. Stabilisierung der Treibhausgaskonzentrationen in der<br />

Atmosphäre auf einem Niveau, auf dem eine gefährliche<br />

anthropogene Störung des Klimasystems verhindert wird.<br />

Ein solches Niveau sollte innerhalb eines Zeitraumes erreicht<br />

werden, der ausreicht, damit sich die Ökosysteme<br />

auf natürliche Weise anpassen können, die Nahrungsmittelerzeugung<br />

nicht bedroht wird und die wirtschaftliche<br />

Entwicklung auf nachhaltige Weise fortgeführt werden<br />

kann.<br />

3. Vermeidung von FCKW, FKW und HFCKW und anderen<br />

leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen zum<br />

Schutz der Ozonschicht.<br />

4. Quantitative Verringerung des Gesamtenergiebedarfs und<br />

gleichzeitige Absenkung von Luftschadstoffemissionen.<br />

5. Dauerhafte Absenkung der vom Verkehr, der Industrie und<br />

dem Kleinverbrauch bedingten Emissionen zum Schutz<br />

der menschlichen Gesundheit sowie zum Schutz der Natur.<br />

6. Vermeidung von Deponiegasemissionen.<br />

7. Forcierung der biologischen Landwirtschaft und umweltschonender<br />

Wirtschaftsweisen.<br />

8. Dauerhafte und gesicherte Absenkung der Immissionen<br />

von Luftschadstoffen unter die Grenz- bzw. Richtwerte zum<br />

Schutz der menschlichen Gesundheit sowie zum Schutz<br />

des Tier- und Pflanzenbestandes, ihrer Lebensgemeinschaften<br />

und Lebensräume.<br />

9. Absenkung von Luftschadstoffen auf Werte, die eine langfristige<br />

land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung<br />

ermöglichen.<br />

10. Erhaltung der für die standörtlich mögliche Bodennutzung<br />

notwendigen Bodenfunktionen und ihrer regenerativen<br />

Kräfte sowie Erhaltung der standortgemäßen, ökologischen<br />

Gewässerqualität unter besonderer Berücksichtigung<br />

empfindlicher Gewässerökosysteme.<br />

1 Siehe Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt zum Fragenkatalog der Enquete-Kommission „Schutz der Menschen und der<br />

Umwelt“ des Deutschen Bundestages, Arbeitsunterlage 13/4d, Wien 1995, S.9.<br />

2 Siehe Scholles, F.: Umweltqualitätsziele und Standards. 1997. www.laum.uni-hannover.de/umwelt/-uqzdef.html<br />

3 Projektleitung: Abteilung Umweltschutz beim Amt der Salzburger Landesregierung; voraussichtliche Fertigstellung im Herbst <strong>2000</strong>.<br />

4 Siehe Land Salzburg: Umweltqualitätszielsystem Salzburg 1998. Eine Diskussionsgrundlage für Salzburgs Weg in Richtung nachhaltiger<br />

Umweltschutz. (Hrsg. Dr. Gunter Sperka) Salzburg 1998, S.7f.<br />

5 Ausführliche Darstellung siehe ebenda, S.59–72.

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