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Oemer 2000 OIN_Bd_6.pdf - ÖIN

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Transformationsmodell<br />

96<br />

Nachsorgeprinzip Vorsorgeprinzip<br />

Verursacher setzt bei gegebenen Umweltschäden an setzt bereits bei potentiellen Umweltbeprinzip<br />

(Ziel: Beseitigung der Auswirkungen) lastungen an (Ziel: Beseitigung der Ursachen)<br />

primär auf den Verursacher im naturwissen- erfasst die gesamte Verursacherkette<br />

schaftlichen Sinne angewandt<br />

Anwendung ökonomischer Kriterien auf den Integration ökologischer Kriterien in den<br />

Umweltbereich zur Schadensbehebung wirtschaftlichen Bereich zur Vorsorge<br />

Gemeinlast- Höhe der Kosten abhängig vom Höhe der Kostenübernahme vom Ausmaß<br />

prinzip Schadensausmaß (verkehrte Anreizwirkung) der erzielten Umweltentlastung abhängig<br />

Mittel für Schadensbehebung und Mittel für integrierte Technik, Planung,<br />

finanzielle Entschädigung Forschung<br />

enges Abhängigkeitsverhältnis zwischen gegenseitige Abhängigkeit von Wirtschaft<br />

Wirtschaft und Staat (Subventionen erfordern und Staat nimmt ab, der jeweilige<br />

entsprechende Steuereinnahmen) Entscheidungsfreiraum wird größer<br />

Kooperations- Mitbestimmung erst nach der Schadens- Mitbestimmung bereits im Planungsprinzip<br />

entstehung (Einflussnahme auf Ursachen stadium (Einflussnahme im Ursachenbereich)<br />

gering)<br />

Möglichkeiten der Schadensbehebung Vorsorge querschnittsorientiert, daher<br />

weitgehend vorgegeben; zu entscheiden ist Mitbestimmung in allen umweltrelevanten<br />

meist, wieweit diese auch eingesetzt werden: Politikbereichen: Demokratisierungsprinzip<br />

Kompromissfindungsprinzip<br />

politische Mitbestimmung auf abgrenzbare keine a priori-Einengung der Mitbestimmung<br />

(vom Schaden betroffene) Bevölkerungs- auf einzelne Bevölkerungsteile (größeres<br />

gruppen beschränkt Kreativitätspotential)<br />

Obrigkeits- Staat reagiert auf Schäden mit strengen Festlegung ökologischer Rahmenbeprinzip<br />

gesetzlichen Vorschriften (Ge- und Verbote) dingungen für umweltrelevante Bereiche<br />

bei Sanktionen liegt die Beweislast Umweltverträglichkeit ist im Planungsbeim<br />

Staat stadium nachzuweisen (Beweislastumkehr)<br />

Tab. 5: Abgrenzung Nachsorgeprinzip – Vorsorgeprinzip 1<br />

1 Aus Kanatschnig, D.: Vorsorgeorientiertes Umweltmanagement ... S.68.

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