Oemer 2000 OIN_Bd_6.pdf - ÖIN
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Transformationsmodell<br />
96<br />
Nachsorgeprinzip Vorsorgeprinzip<br />
Verursacher setzt bei gegebenen Umweltschäden an setzt bereits bei potentiellen Umweltbeprinzip<br />
(Ziel: Beseitigung der Auswirkungen) lastungen an (Ziel: Beseitigung der Ursachen)<br />
primär auf den Verursacher im naturwissen- erfasst die gesamte Verursacherkette<br />
schaftlichen Sinne angewandt<br />
Anwendung ökonomischer Kriterien auf den Integration ökologischer Kriterien in den<br />
Umweltbereich zur Schadensbehebung wirtschaftlichen Bereich zur Vorsorge<br />
Gemeinlast- Höhe der Kosten abhängig vom Höhe der Kostenübernahme vom Ausmaß<br />
prinzip Schadensausmaß (verkehrte Anreizwirkung) der erzielten Umweltentlastung abhängig<br />
Mittel für Schadensbehebung und Mittel für integrierte Technik, Planung,<br />
finanzielle Entschädigung Forschung<br />
enges Abhängigkeitsverhältnis zwischen gegenseitige Abhängigkeit von Wirtschaft<br />
Wirtschaft und Staat (Subventionen erfordern und Staat nimmt ab, der jeweilige<br />
entsprechende Steuereinnahmen) Entscheidungsfreiraum wird größer<br />
Kooperations- Mitbestimmung erst nach der Schadens- Mitbestimmung bereits im Planungsprinzip<br />
entstehung (Einflussnahme auf Ursachen stadium (Einflussnahme im Ursachenbereich)<br />
gering)<br />
Möglichkeiten der Schadensbehebung Vorsorge querschnittsorientiert, daher<br />
weitgehend vorgegeben; zu entscheiden ist Mitbestimmung in allen umweltrelevanten<br />
meist, wieweit diese auch eingesetzt werden: Politikbereichen: Demokratisierungsprinzip<br />
Kompromissfindungsprinzip<br />
politische Mitbestimmung auf abgrenzbare keine a priori-Einengung der Mitbestimmung<br />
(vom Schaden betroffene) Bevölkerungs- auf einzelne Bevölkerungsteile (größeres<br />
gruppen beschränkt Kreativitätspotential)<br />
Obrigkeits- Staat reagiert auf Schäden mit strengen Festlegung ökologischer Rahmenbeprinzip<br />
gesetzlichen Vorschriften (Ge- und Verbote) dingungen für umweltrelevante Bereiche<br />
bei Sanktionen liegt die Beweislast Umweltverträglichkeit ist im Planungsbeim<br />
Staat stadium nachzuweisen (Beweislastumkehr)<br />
Tab. 5: Abgrenzung Nachsorgeprinzip – Vorsorgeprinzip 1<br />
1 Aus Kanatschnig, D.: Vorsorgeorientiertes Umweltmanagement ... S.68.