GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
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<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />
8.5.2 Atemluft-Verdichter<br />
8.5.2.1 Anforderungen<br />
Atemluft-Verdichter, mit denen Druckluftflaschen gefüllt werden, müssen Atemluft liefern,<br />
die E DIN EN 12 021 „Atemschutzgeräte; Druckluft für Atemschutzgeräte“ entspricht.<br />
Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte in jedem Fall eingehalten werden,<br />
darf der Wassergehalt der abgegebenen Atemluft des Verdichters über den gesamten<br />
Druckbereich 25 mg/m3 nicht überschreiten, gemessen nach Entspannung auf Atmosphärendruck.<br />
Die zur Einhaltung dieser Forderungen erforderlichen Reinigungs- und<br />
Trockeneinrichtungen müssen eine wartungsfreie Betriebszeit <strong>von</strong> mindestens 25 Stunden<br />
oder über einen Zeitraum <strong>von</strong> 6 Monaten gewährleisten. Atemluft-Verdichter<br />
müssen außerdem den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Verdichter“<br />
(VBG 16) entsprechen.<br />
8.5.2.2 Betrieb, Wartung<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Atemluft-Verdichter nur <strong>von</strong> sachkundigen<br />
Versicherten bedient und gewartet werden. Dabei ist die jeweilige Betriebsanleitung<br />
des Herstellers zu beachten. Betriebsanleitung und Namensliste der sachkundigen<br />
Personen sind am Verdichter aufzubewahren.<br />
8.5.2.3 Inbetriebnahme<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass an Atemluft-Verdichtern, die bei der Inbetriebnahme<br />
drucklos sind, vor dem Anschließen der Druckluftflaschen mindestens<br />
5 Minuten lang die geförderte Luft über die Flaschenanschlussstutzen ins Freie abgeleitet<br />
wird.<br />
8.5.2.4 Nachweis der Wartung<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für jeden Verdichter ein Prüfbuch angelegt<br />
wird. Aus dem Prüfbuch muss zu entnehmen sein:<br />
1. Angaben zum Verdichter,<br />
2. Datum der Wartung,<br />
3. Stand des Betriebsstundenzählers,<br />
4. Art der Wartungsarbeit (z.B. Auswechseln der Trockenfilter, Inspektion oder Reparatur<br />
durch den Hersteller),<br />
5. Unterschrift.<br />
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