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GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

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<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

8.5.2 Atemluft-Verdichter<br />

8.5.2.1 Anforderungen<br />

Atemluft-Verdichter, mit denen Druckluftflaschen gefüllt werden, müssen Atemluft liefern,<br />

die E DIN EN 12 021 „Atemschutzgeräte; Druckluft für Atemschutzgeräte“ entspricht.<br />

Um sicherzustellen, dass diese Grenzwerte in jedem Fall eingehalten werden,<br />

darf der Wassergehalt der abgegebenen Atemluft des Verdichters über den gesamten<br />

Druckbereich 25 mg/m3 nicht überschreiten, gemessen nach Entspannung auf Atmosphärendruck.<br />

Die zur Einhaltung dieser Forderungen erforderlichen Reinigungs- und<br />

Trockeneinrichtungen müssen eine wartungsfreie Betriebszeit <strong>von</strong> mindestens 25 Stunden<br />

oder über einen Zeitraum <strong>von</strong> 6 Monaten gewährleisten. Atemluft-Verdichter<br />

müssen außerdem den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Verdichter“<br />

(VBG 16) entsprechen.<br />

8.5.2.2 Betrieb, Wartung<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Atemluft-Verdichter nur <strong>von</strong> sachkundigen<br />

Versicherten bedient und gewartet werden. Dabei ist die jeweilige Betriebsanleitung<br />

des Herstellers zu beachten. Betriebsanleitung und Namensliste der sachkundigen<br />

Personen sind am Verdichter aufzubewahren.<br />

8.5.2.3 Inbetriebnahme<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass an Atemluft-Verdichtern, die bei der Inbetriebnahme<br />

drucklos sind, vor dem Anschließen der Druckluftflaschen mindestens<br />

5 Minuten lang die geförderte Luft über die Flaschenanschlussstutzen ins Freie abgeleitet<br />

wird.<br />

8.5.2.4 Nachweis der Wartung<br />

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für jeden Verdichter ein Prüfbuch angelegt<br />

wird. Aus dem Prüfbuch muss zu entnehmen sein:<br />

1. Angaben zum Verdichter,<br />

2. Datum der Wartung,<br />

3. Stand des Betriebsstundenzählers,<br />

4. Art der Wartungsarbeit (z.B. Auswechseln der Trockenfilter, Inspektion oder Reparatur<br />

durch den Hersteller),<br />

5. Unterschrift.<br />

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