GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
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7 Betriebsanweisung, Unterweisung und<br />
Überwachung<br />
7.1 Betriebsanweisung<br />
Für den Einsatz <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong> hat der Unternehmer eine Betriebsanweisung<br />
zu erstellen, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält.<br />
7.2 Unterweisung<br />
7.2.1 Allgemeines<br />
7.2.1.1 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Versicherten anhand der Betriebsanweisung<br />
vor der ersten Benutzung und danach wiederholt nach Bedarf, mindestens<br />
jedoch einmal jährlich, in einer theoretischen Ausbildung und praktischen Übungen<br />
unterwiesen werden.<br />
7.2.1.2 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Unterweisungen durch eine<br />
Person abgehalten werden, die eine besondere Ausbildung für diesen Zweck erhalten<br />
hat.<br />
Diese Voraussetzungen erfüllen Personen, die z.B. bei Hauptstellen für das<br />
Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen, Herstellern <strong>von</strong> <strong>Atemschutzgeräten</strong><br />
ausgebildet und regelmäßig (mindestens alle 5 Jahre) fortgebildet wurden.<br />
Ausbildung und Fortbildung sind zu dokumentieren.<br />
7.2.1.3 Der Unternehmer hat Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung zu dokumentieren<br />
und <strong>von</strong> den Teilnehmern durch Unterschrift bestätigen zu lassen. Er hat diese Unterlagen<br />
2 Jahre aufzubewahren.<br />
7.2.2 Träger <strong>von</strong> Filtergeräten<br />
7.2.2.1 Theoretische Ausbildung<br />
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Träger <strong>von</strong> Filtergeräten eine theoretische<br />
Ausbildung erhalten, die (soweit zutreffend) folgende Themen umfasst:<br />
– Zweck des Atemschutzes,<br />
– <strong>Regel</strong>werke für Atemschutz, Benutzerinformation (Gebrauchsanleitung) des Herstellers,<br />
– Zusammensetzung und Einwirkung der in Betracht kommenden Schadstoffe,<br />
– Folgen <strong>von</strong> Sauerstoff-Mangel auf den menschlichen Organismus,<br />
– Atmung des Menschen, physiologische Gesichtspunkte,<br />
– Belastung durch Atemschutzgeräte,<br />
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