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GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

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Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoff-Menge zur Verfügung<br />

steht, dürfen nur ausreichend gefüllte Druckgasflaschen (mindestens 180 bzw. 280 bar<br />

bei einer Bezugstemperatur <strong>von</strong> 20 °C) und ungebrauchte Regenerationspatronen verwendet<br />

werden. Wird in Ausnahmefällen die Benutzung <strong>von</strong> Regenerationsgeräten<br />

während eines Einsatzes unterbrochen, sind die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen<br />

Geräteart zu beachten (Wiederanspringen der Regenerationspatrone, Funktion<br />

<strong>von</strong> Vorspüleinrichtungen, Sauerstoff-Entwicklung in Chemikal-Sauerstoffpatronen).<br />

Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich in Stand gesetzt werden,<br />

sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.<br />

Zur Sicherung <strong>von</strong> Gerätträgern siehe Abschnitt 3.4.1.4.<br />

3.5 Atemschutzgeräte für Selbstrettung<br />

<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

3.5.1 Allgemeines<br />

Die Begriffe Selbstretter und Fluchtgerät werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend<br />

nebeneinander verwendet. Darunter versteht man Atemschutzgeräte, die dem<br />

Benutzer die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre<br />

ermöglichen. Einige Gerätetypen schützen auch bei Sauerstoff-Mangel.<br />

Unter Flucht wird eine Bewegung des Benutzers <strong>von</strong> der Gefahrstelle weg in<br />

Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch<br />

kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z.B. Mitnahme<br />

<strong>von</strong> Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen <strong>von</strong><br />

Ventilen oder das Abschalten <strong>von</strong> Apparaten, wenn dazu nicht in den Gefahrbereich<br />

vorgedrungen wird, also keine vorgeplante Bewegung entgegen<br />

der Fluchtrichtung geschieht.<br />

3.5.2 Voraussetzungen für den Einsatz<br />

Um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrbereiches zu gestatten,<br />

müssen Fluchtgeräte leicht erreichbar und mitzuführen, schnell und einfach anzulegen<br />

und bei der Flucht möglichst wenig hinderlich sein. Daher sollten Fluchtgeräte möglichst<br />

leicht, kompakt und handlich gebaut sein. Geräte, die <strong>von</strong> Hand festgehalten<br />

werden müssen, dürfen nicht eingesetzt werden, weil sie die Bewegungsfreiheit behindern<br />

und nicht sicher dicht sitzen. Um eine wartungsfreie Lagerung in betriebsbereitem<br />

Zustand über mehrere Jahre zu erreichen, sind die Geräte in der <strong>Regel</strong> luftdicht<br />

verpackt. Die Verpackung muss sich im Fluchtfall schnell entfernen lassen.<br />

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