GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
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Damit für jeden Einsatz die höchstmögliche Luft- oder Sauerstoff-Menge zur Verfügung<br />
steht, dürfen nur ausreichend gefüllte Druckgasflaschen (mindestens 180 bzw. 280 bar<br />
bei einer Bezugstemperatur <strong>von</strong> 20 °C) und ungebrauchte Regenerationspatronen verwendet<br />
werden. Wird in Ausnahmefällen die Benutzung <strong>von</strong> Regenerationsgeräten<br />
während eines Einsatzes unterbrochen, sind die besonderen Gegebenheiten der jeweiligen<br />
Geräteart zu beachten (Wiederanspringen der Regenerationspatrone, Funktion<br />
<strong>von</strong> Vorspüleinrichtungen, Sauerstoff-Entwicklung in Chemikal-Sauerstoffpatronen).<br />
Können Isoliergeräte nach dem Einsatz nicht unverzüglich in Stand gesetzt werden,<br />
sind die Geräte eindeutig als nicht einsatzbereit zu kennzeichnen.<br />
Zur Sicherung <strong>von</strong> Gerätträgern siehe Abschnitt 3.4.1.4.<br />
3.5 Atemschutzgeräte für Selbstrettung<br />
<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />
3.5.1 Allgemeines<br />
Die Begriffe Selbstretter und Fluchtgerät werden in der Atemschutzpraxis gleichbedeutend<br />
nebeneinander verwendet. Darunter versteht man Atemschutzgeräte, die dem<br />
Benutzer die Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre<br />
ermöglichen. Einige Gerätetypen schützen auch bei Sauerstoff-Mangel.<br />
Unter Flucht wird eine Bewegung des Benutzers <strong>von</strong> der Gefahrstelle weg in<br />
Richtung atembarer Atmosphäre verstanden. Darunter können auch noch<br />
kurzzeitige Nebenhandlungen auf dem Fluchtwege fallen, z.B. Mitnahme<br />
<strong>von</strong> Personen oder gefahrmindernde Handlungen, wie das Betätigen <strong>von</strong><br />
Ventilen oder das Abschalten <strong>von</strong> Apparaten, wenn dazu nicht in den Gefahrbereich<br />
vorgedrungen wird, also keine vorgeplante Bewegung entgegen<br />
der Fluchtrichtung geschieht.<br />
3.5.2 Voraussetzungen für den Einsatz<br />
Um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrbereiches zu gestatten,<br />
müssen Fluchtgeräte leicht erreichbar und mitzuführen, schnell und einfach anzulegen<br />
und bei der Flucht möglichst wenig hinderlich sein. Daher sollten Fluchtgeräte möglichst<br />
leicht, kompakt und handlich gebaut sein. Geräte, die <strong>von</strong> Hand festgehalten<br />
werden müssen, dürfen nicht eingesetzt werden, weil sie die Bewegungsfreiheit behindern<br />
und nicht sicher dicht sitzen. Um eine wartungsfreie Lagerung in betriebsbereitem<br />
Zustand über mehrere Jahre zu erreichen, sind die Geräte in der <strong>Regel</strong> luftdicht<br />
verpackt. Die Verpackung muss sich im Fluchtfall schnell entfernen lassen.<br />
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