18.08.2013 Aufrufe

GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

3.4.3 Frei tragbare Isoliergeräte<br />

3.4.3.1 Behältergeräte mit Druckluft (Pressluftatmer)<br />

Ein Behältergerät mit Druckluft nach DIN EN 137 „Atemschutzgeräte; Behältergeräte<br />

mit Druckluft (Pressluftatmer); Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ besteht z.B.<br />

aus den in Bild 15 dargestellten Bauteilen. Der Atemluftvorrat wird in ein oder zwei<br />

Druckluftflaschen mitgeführt. Der Fülldruck der Flaschen beträgt 200 oder 300 bar.<br />

54<br />

1 Druckluft-Flasche 7 Atemanschluss (Vollmaske oder<br />

2 Flaschenventil Mundstückgarnitur)<br />

3 Druckminderer 8 Lungenautomat<br />

4 Mitteldruckleitung 9Warneinrichtung<br />

5 Manometer 10 Tragevorrichtung<br />

6 Manometerleitung 11 Geräteanschlussstück<br />

12 Atemschlauch<br />

Bild 15: Behältergerät mit Druckluft

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!