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GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten

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<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />

und zu beachten oder aber es sind Isoliergeräte zu benutzen. Ist in Behältern und<br />

engen Räumen, z.B. Bunkern, Kesselwagen, Rohrleitungen, Gruben, Kanälen, durch<br />

Lüftung nicht sichergestellt, dass die Beschäftigten gegen die Einwirkung <strong>von</strong> Gasen,<br />

Dämpfen, Nebeln oder Stäuben ausreichend geschützt sind, sind Isoliergeräte einzusetzen.<br />

Bestehen Zweifel darüber, welcher Filtertyp unter bestimmten Einsatzbedingungen<br />

(z.B. bei Vorliegen <strong>von</strong> Gasgemischen) genommen werden soll, muss der Filterhersteller<br />

gefragt werden.<br />

Anwendungsbereiche für spezielle Filtertypen:<br />

1. AX-Filter<br />

Gase und Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt ≤ 65 °C, kurz: Niedrigsieder,<br />

werden meistens nur schlecht an Gasfilter auf Basis Aktivkohle gebunden. Deshalb<br />

gelten folgende Anwendungsregeln für Gasfilter auf Aktivkohlebasis gegen Niedrigsieder.<br />

a) Entsprechend ihrer Abscheidemöglichkeit an Gasfiltern, ihrer Kennzeichnung gemäß<br />

Gefahrstoffverordnung und ihrer Einordnung in die Liste der Maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen<br />

nach den Technischen <strong>Regel</strong>n für Gefahrstoffe TRGS 900<br />

„Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz; Luftgrenzwerte“ (TRGS 900, bisher<br />

ZH 1/401) werden die Niedrigsieder in vier Gruppen unterteilt:<br />

– Gruppe 1: (siehe Tabelle 5)<br />

Niedrigsieder, gegen die Schutz durch AX-Filter erreichbar ist, höchstzulässige<br />

Gaskonzentration siehe Tabelle 4.<br />

– Gruppe 2: (siehe Tabelle 6)<br />

Niedrigsieder, gegen die Schutz durch AX-Filter erreichbar ist, höchstzulässige<br />

Gaskonzentration siehe Tabelle 4.<br />

– Gruppe 3: (siehe Tabelle 7)<br />

Niedrigsieder, gegen die Schutz mit anderen Gasfiltern (z.B. Typ B oder K)<br />

erreichbar ist.<br />

– Gruppe 4: (siehe Tabelle 8)<br />

Niedrigsieder, die an Gasfilter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind.<br />

Niedrigsieder, deren Grenzwert höher liegt als die jeweilige höchstzulässige<br />

Einsatzkonzentration der Tabelle 4, sind in die nachfolgenden Tabellen mit<br />

aufgenommen worden. Das bedeutet jedoch in der <strong>Regel</strong> nicht, dass Atem-<br />

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