GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
GUV-R 190 - GUV-Regel „Benutzung von Atemschutzgeräten
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
3.3.3.3 Halbmasken oder Viertelmasken mit Gasfiltern<br />
Eine Halbmaske/Viertelmaske nach DIN EN 140 „Atemschutzgeräte; Halbmasken und<br />
Viertelmasken; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ mit Gasfilter darf bis zum<br />
höchstens 30fachen des Grenzwertes verwendet werden, sofern damit nicht bereits<br />
die in Tabelle 4 genannte höchstzulässige Konzentration überschritten ist. Die Kombination<br />
<strong>von</strong> Halbmaske/Viertelmaske und Schutzbrille (z.B. zum Schutz der Augen vor<br />
reizenden Gasen) wird nicht empfohlen. In solchen Fällen sollte eine Vollmaske verwendet<br />
werden. Auf jeden Fall müssen gleichzeitig getragene Halbmasken/Viertelmasken<br />
und Schutzbrillen so ausgewählt werden, dass sie untereinander kompatibel sind.<br />
Geräte ohne Atemventile oder nur mit Ausatemventil sind zur Zeit Gegenstand<br />
der Diskussion bei der europäischen Normung. Sie gelten bis zum<br />
Erscheinen einer Norm als ungeeignet (E DIN EN 1827 – „Atemschutzgeräte;<br />
Halbmasken ohne Einatemventil zum Schutz gegen Gase, Gase und Partikeln<br />
oder nur Partikeln; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“).<br />
1 Maskenkörper 5 Filteraufnahme<br />
2 Kopfbänderung 6 Ausatemventil<br />
3 Nasenbügel 7 Einatemventil<br />
4 Gasfilter<br />
Bild 7: Gasfiltergerät mit Halbmaske oder Viertelmaske und Gasfilter<br />
<strong>GUV</strong>-R <strong>190</strong><br />
3.3.3.4 Gasfiltrierende Halbmasken<br />
Eine gasfiltrierende Halbmaske nach DIN EN 405 „Atemschutzgeräte; Filtrierende<br />
Halbmasken mit Ventilen zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikeln; Anforde-<br />
29