Bilder in Lehrmitteln
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Schulgesetz<br />
Der schwedische Reichstag hat das Schulgesetz erlassen 10 , welches die grundlegenden<br />
Bestimmungen für Vorschule, schulische K<strong>in</strong>derbetreuung, Schule und Erwachsenenbildung<br />
enthält. Das Schulgesetz legt die übergreifenden Ausbildungsziele fest, gibt übergreifende<br />
Richtl<strong>in</strong>ien, wie der Schulbetrieb gestaltet werden soll und umfasst Bestimmungen darüber,<br />
welche grundlegenden Ansprüche an die Kommunen (die für Schule und Bild zuständig s<strong>in</strong>d,<br />
Anm. d. Übers.) gestellt werden. Jeder Schüler hat Recht auf e<strong>in</strong>en bestimmte Umfang an<br />
lehrergesteuertem Unterricht. Die Zeit variiert zwischen den unterschiedlichen Fächern und ist<br />
nicht jahrgangsstufengebunden verteilt. Das Schulgesetz umfasst auch Bestimmungen, die die<br />
Schulpflicht und Recht auf Ausbildung berühren. Aber im Schulgesetz f<strong>in</strong>den sich ke<strong>in</strong>e<br />
Bestimmungen zur Anwendung oder Gestaltung von <strong>Lehrmitteln</strong>, jedoch zur Zugänglichkeit von<br />
Material 11 : „Die Ausbildung <strong>in</strong> der Pflichtschule soll für die Schüler abgabenfrei se<strong>in</strong>. Sie sollen<br />
kostenlosen Zugang zu Büchern, Schreibmaterial, Werkzeugen und anderen Hilfsmitteln, die für<br />
e<strong>in</strong>e zeitgemäße Ausbildung benötigt werden, haben. Im Schulbetrieb dürfen dennoch e<strong>in</strong>zelne<br />
Elemente auftreten, die zu ger<strong>in</strong>geren Kosten für die Schüler führen können.“<br />
10 Skollagen, 1985:1100.<br />
11 Skollagen, 1985:1100, 4 kap. 4§.