VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 1 Mitschriebe, SS 2002 ... - RealWWZ
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Steuern<br />
Art. 105 GG ist Grundlage der Steuererhebung zum Gemeinwohl aller Staatsbürger:<br />
Bund, Länder, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften sind zur<br />
Steuererhebung berechtigt.<br />
Einteilung der Steuern:<br />
Einteilung nach dem Steuergegenstand<br />
Besitzsteuern<br />
- Personensteuern: Lohnsteuer, Einkommensteuer, Erbschaftssteuer... (Gewinngrundlage)<br />
- Real-(Objekt-)steuern: Grundsteuer, Gewerbesteuer... (Sachgrundlage)<br />
Verkehrssteuern: Grunderwerssteuer, Umstzsteuer... (Rechtsvorganggrundlage)<br />
Verbrauchsteuern: Mineralölsteuer, Zigarettensteuer...(Gebrauchs- und Genußmittel)<br />
Zölle<br />
Einteilungnach der Erhebungsart<br />
Direkte Steuern<br />
Offener Ausweis: Unmittelbar von demjenigen abzuführen, der sie auch tragen soll.<br />
Z.B. Vermögenssteuer ist vom Eigentümer des Vermögens zu zahlen. Steuerzahler und<br />
Steuerträger sind dieselbe Person.<br />
Indirekte Steuern<br />
Im Preis enthalten: Steuerzahler und Steuerträger sind nicht dieselbe Person. Z.B:<br />
Umsatzsteuer: der Verbraucher zahlt sie, der Unternehmer führt sie ab. Isbesondere die<br />
Verbrauchssteuern sind indirekte Steuern.<br />
Einteilung nach der Abzugsfähigkeit<br />
Betriebssteuern<br />
In Kalkulation enthalten (gewinnmindernd), z.B. Grundsteuer für Betriebsgundstücke,<br />
Hundesteuer für Wachhund...<br />
Personensteuern<br />
Werden nicht vom Gewinn abgezogen. Sie werden aus dem Betriebsgewinn bzw. Dem<br />
Überschuß der Einnahmen über die Werbungskosten berechnet.<br />
Einteilung nach dem Streuerempfänger<br />
Bund<br />
z.B. Mineralölsteuer<br />
Länder<br />
z.B. KFZ-Steuer<br />
Gemeinden<br />
z.B. Hundesteuer<br />
Kirchensteuern<br />
Gemeinschaftsteuern<br />
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