VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE 1 Mitschriebe, SS 2002 ... - RealWWZ
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Aufgabenbereiche des Fiskus:<br />
- Sozialversicherung (43%)<br />
- Schul-, Hochschul- und Bildungswesen (17%) ← Länderpolitik<br />
- Familien-, Sozial- und Jugendhilfe (9%) ← Gemeindepolitik<br />
- Verteidigung und öffentliche Sicherheit (8%) ← sinken! Ende des Kalten Krieges!<br />
- Gesundheit, Sport und Erholung (8%)<br />
- Politische Führung und Verwaltung (8%)<br />
Funktionen der Steuern:<br />
- Lenkungsfunktion: „Bestrafungen” zur Vermeidung best. Tätigkeiten,<br />
z.B. Ökosteuern, Alkoholsteuern, Tabaksteuern...<br />
- fiskalische Funktion: - gerecht (Steuernormen! Umverteilungspolitik, jedoch<br />
Rücksichnahme auf persönliche Verhältnisse<br />
z.B: Familienstand, Kinderzahl usw.)<br />
- effizient<br />
- einfach (Erhebungseinfachheit für Finanzämter)<br />
- sonstige (Wachstumsfreundlichkeit)<br />
Die Besteuerung:<br />
Steuergerechtigkeit:<br />
Jeder Steuerpflichtige hat unabhängig von allen Umständen die gleiche Steuerbelastung<br />
zu tragen<br />
Der Einzelne bzw. das einzelne Unternehmen soll nach seiner Leistungsfähigkeit, d.h.<br />
seiner wirtschaftlichen Kraft zur Steuerzahlung herangezogen werden.<br />
Wer viel verdient, muß auch viel Steuern zahlen. Das Steuerrecht nimmt jedoch Rücksicht<br />
auf persönliche Verhältnisse, wie z.B. Familienstand und Zahl der Kinder (Steuerklassen),<br />
oder besondere persönliche Verhältnisse (außergewöhnliche Belastung).<br />
Einkommenssteuer:<br />
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, wenn sie im Inland<br />
einen Wohnsitz haben.<br />
- Einkommensteuer (AN mit Grundbesitz, z.B. Eigenheim)<br />
- Lohnsteuer (AN ohne Grundbesitz)<br />
- Körperschaftssteuer (bei juristischer Personen)<br />
Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens<br />
- Betriebsausgaben sind durch den Betrieb verursachte Aufwendungen.<br />
- Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der<br />
Einnahmen<br />
- Sonderausgaben sind vom Staat steuerbegünstigte Ausgaben, die weder Betriebsausgaben<br />
noch Werbungskosten sind.<br />
- Freibeträge stehen dem Steuerpflichtigen aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse zu.<br />
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