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Le Monastere Beselich bei Schupbach

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einen Gürtel zusammengehalten und war vorne und hinten mit einem Scapulier überdeckt. ( Eigentlich<br />

trugen nur die Mönche ein Scapulier, ein sogenanntes Schultertuch. Das Scapulier das die Nonnen über<br />

ihrem Gewand trugen, war der Rosenkranz.) Nur der Schleier und das Kreuzchen auf der Stirnbinde der<br />

weißen Frauen waren von schwarzer Farbe.<br />

Die Herkunft der Bekleidungsstoffe deutet auf die enormen heimischen Wollwebereien hin, die es hier bis<br />

ins 19. Jahrhundert gab. Am 10. August 1495 fand nämlich ein Vergleich statt und zwar mit dem Kloster<br />

<strong>Beselich</strong> und Johann Schmidt, Celler zu Hadamar, wonach der Convent die verbrieften Besitztümer und<br />

sonstige Habe der verstorbenen Nonne Anna Plunderer von Hohensolms wieder herausgeben will gegen<br />

60 Gulden und 12 Ellen weißwollenes Tuch, das entweder in Schwalbach oder in Nastätten hergestellt<br />

worden sei.<br />

Der gesamten Klostergemeinde von <strong>Beselich</strong> stand die Abtissin vor, sie wurde für gewöhnlich als Meisterin<br />

oder Machistar = Magistra bezeichnet. Gewählt wurde sie angeblich vom dortigen Convent, bestätigt und<br />

ins Amt gesetzt vom Abbe de Harenstein, dem sie auch für all ihre Maßnahmen in der inneren und<br />

äußeren <strong>Le</strong>itung verantwortlich war. Nach der Anweisung über die vorgeschriebene Amtsführung gehörte<br />

zu den vornehmsten Pflichten, dass sie ein gutes Regiment führen, allen mit dem besten Beispiel<br />

voranzugehen, die Gehorsamen und Demütigen erheben und die Ungehorsamen bestrafen sollte. In den<br />

äußeren Angelegenheiten wurde verlangt, dass sie die Klosterschätze treu verwahren, die Güter des<br />

Kloster gewissenhaft verwalten solle und die Bücher derart übersichtlichen führen, dass sie zu jeder Zeit in<br />

der Lage sei,eine klare Rechenschaft über Besitz und Einkünfte des Klosters <strong>Beselich</strong> geben könne. Der<br />

Abtissin stand als <strong>Le</strong>hrmeisterin und Aufseherin der Schwestern die Priorin zur Seite. Da gerade ihr Amt in<br />

erster Linie bedeutungsvoll zur Wahrung der Disziplin und des Ordengeistes war, verlangten die<br />

Vorschriften, dass sie fromm, klug, verschwiegen, demütig und bescheiden im Verkehr, streng aber in der<br />

Beachtung der Ordensregeln sei. Über das Ordensleben zu <strong>Beselich</strong> zeigt ein Visitationsbericht des Abbes<br />

Adam von Arnstein aus dem Jahre 1505, sowie eine Klosterverordnung aus jener Zeit einiges auf, aber die<br />

älteren Haussatzungen scheinen verloren gegangen zu sein. Damit die Klosterfrawen in treuer Verfolgung<br />

ihrer Ordensregeln durch nichts Weltliches gestört oder abgelenkt wurden, war eine sehr strenge Clausur<br />

geboten. Nach Norberts strenger Vorschrift hatten männliche Personen keinen Zutritt zum Kloster. Diese<br />

Vorschrift hatte während der ReFormaZion natürlich durch die heimlich umgeschulten und eingesickerten<br />

Plebejner Schaden erlitten. Jedenfalls nahm Propst Dietrich von Cappenberg als zuständiger Visitator im<br />

Jahr 1340 das Kloster <strong>Beselich</strong> zu strenger Beachtung diese Regel wieder auf, da nun durch häufige<br />

Besuche von Männern der Glanz des klösterlichen Rufes geschädigt würde. Nirgendwo hat man aber in<br />

der Geschichte des Klosters <strong>Beselich</strong> von Verstößen oder gar Ausschreitungen gegen Zucht und Sitte<br />

vernommen.<br />

Auch der allgemeine Wohlstand des Klosters sprach dafür, dass dort Disziplin und Ordnung geherrscht<br />

hat. Frauen, selbst Angehörige der Schwestern, hatten nur Zutritt ins Kloster mit besonderer Erlaubnis des<br />

Priors. Sie durften dort nicht übernachten und spätestens zur Vesper mussten sie die unter Clausur<br />

stehenden Räume verlassen. Handwerker wurden an der Klosterpforte von der Meisterin im Beisein der<br />

Priorin empfangen, von <strong>bei</strong>den an die Ar<strong>bei</strong>tsstätte und wieder zurückgeführt. Keine andere Schwester<br />

durfte zugegen sein und nur in Gegenwart der Priorin durfte eine Klosterfrau mit einer weltlichen Person<br />

sprechen.<br />

Auch der Prior, der mit der Seelsorge zu <strong>Beselich</strong> betraute Arnsteiner Ordensgeistliche, hatte im Kloster<br />

keinen freien Zugang. Von ihm heißt es in der noch vorhandenen Klosterordnung: “Auch gebieten wir,<br />

dass der Prior nicht ins Kloster gehe, um dort zu essen und zu trinken, sondern nur, wenn er zum Capitel<br />

geht, wo er auch an der Pforte empfangen werden muss von der Meisterin, und der Priorin und er keine<br />

Schwester sprechen darf, es sei denn in der Gegenwart der Meisterin oder der Priorin”. Aufgabe der<br />

Priorin war es, den Verkehr im Kloster zu überwachen, wie auch die genaue Einhaltung der Chorgebete<br />

und den Besuch des Gottesdienstes. Nach dem Abendgebet hatte sie die Schlafstätten abzuschließen und<br />

“zu besehen, dass alle Schwestern darauf sind und bleiben”.<br />

Mit der Beugung des eigenen Willens im steten Gehorsam verband sich eine strenge Abtötung des<br />

Fleisches durch haufiges und strenges Fasten. Dazu untersagte die Ordensregel jeglichen Genuss von<br />

Fleisch, ausgenommen waren Kranke und Reisende. Papst Pius IV. beschränkte dieses Fleischverbot auf<br />

Freitag und Samstag der Woche, sowie auf die Advents- und Fastenzeit. Die außerhalb des Chorgebetes<br />

verbleibenden Stunden wurden nach Anordnung der Priorin meist der stillen Ar<strong>bei</strong>t gewidmet.<br />

Der Mailänder bzw. Miehlener Johannes Angela Cemidi = Medici war unter dem Namen Pius IV. Papst<br />

von 1559 bis 1565. Er wurde am 31. März 1499 als Sohn einer unbedeutenden Miehlener Familie<br />

geboren, die nicht mit den Cemidi = Chmied verwandt ist (dennoch lehnte sich Pius IV. mit seinem Papst-<br />

Wappen an deren Wappen an) und ursprünglich Cemidino hieß.<br />

Die spätere <strong>Le</strong>hrmeistersche zu <strong>Beselich</strong> stand der Klosterschule vor, in der Töchter der sogenannten<br />

Manfred Fay – Kloster <strong>Beselich</strong> - © 0611 – Dillenburg<br />

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