Le Monastere Beselich bei Schupbach
Le Monastere Beselich bei Schupbach
Le Monastere Beselich bei Schupbach
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Pfarrer zu Thabern besaß, der damals zugleich der Prokurator des Calands war. Aus diesen Calandssitzungen haben sich die<br />
späteren Synoden und Pfarrkonferenzen entwickelt. Daraus entwickelte sich das später beschlagnahmte Calandvermögen.<br />
Die Kirche in Kirberg besaß vier Altäre und entsprechend vier Altaristen. Diese Altäre waren Stiftungen von Land oder Geld, für<br />
deren Ertrag der Altarist, also der Geistliche, genau vorgeschriebene Messen zu lesen hatte. Die Besetzung dieser Stellen stand<br />
den Stiftern der Altäre zu oder den Erben. So vergaben die von Specht den Dienst am Marienaltar, die von Reiffenberg die Altäre<br />
St. Crucis und Anna, und der St. <strong>Le</strong>onhardsaltar, der zur Pfarrei gehörte, wurde von Nassau-Dillenberg bzw. Id- oder Dilstein<br />
vergeben. Daraus geht schon hervor, daß im Mittelalter in Kirchberg mindestens drei Geistliche wirkten. Innerhalb des Kirchberger<br />
Bezirks gab es ein einziges Kloster, das nahe gelegene Kloster Gnadenthal.<br />
( Quelle: Sonderdruck des Kasseler Sonntagsblatt )<br />
Hermann verkaufte diese Hälfte mit Willen Erzbischofs Richards von Trier an ... 24 Malter Korngülte zu Mensfelden 1421 dem<br />
Limburger Schöffen Rupel von Heringen.<br />
Einträgliche Ämter in der Verwaltung konnte sich während dieser Zeit die Crumbacher Familie Hunt sichern. Etwa hundert Jahre<br />
später finden wir sie am Ohl in der Grumbacher Bauerschaft Rospe, heute Wüstung <strong>bei</strong> Odersberg. Um 1450 war Friedrich Hunt<br />
Rentmeister, Diener und Knecht des Graven Heinrich von Nassau, während Heidenreich Hunt von <strong>Le</strong>bscheid = Liebenscheid <strong>bei</strong><br />
Grumbach dem Junker Gerhard von Calve bzw. Salve oder Seilhofen als Vogt zu Neustadt diente.<br />
10. Octobre 1448<br />
Der Official der Curie zu Confluentia befiehlt dem Pleban bzw. *Plebajn in Oberloinstein und den übrigen<br />
ihm Untergebenen, die um Ausführung dieses ersucht werden, auf die Beschwerde der Magisterin des<br />
reformierten Nonnekloster <strong>Beselich</strong> vom Prämonstratenser-Orden, wonach Herr Daniel Rabenold von<br />
Danburg bzw. Tannenberg, der ehemalige Prior von Arnstein, er wurde am 06. Juni 1447 zum Abt gewählt<br />
- entgegen der Privilegien und Freiheiten des Ordens und der canonischen Anordnungen, dass <strong>bei</strong> Strafe<br />
der Excommunication und Suspension kein religiosus einen anderen vor ein weltliches Gericht ziehen oder<br />
belästigen darf -, sich von dem weltlichen Gericht von Oberloinstein in gewisse Güter des Klosters<br />
einsetzen ließ, <strong>bei</strong> Strafe der Excommunication jenen Abt von Arnstein und die daran Beteiligten, die er<br />
auch <strong>bei</strong> Strafe der Excommunication und von 200 dem Fiscus des Erzbischofs von Treveres zu<br />
zahlenden reinischen Florin darum ermahnt, zu veranlassen, dass sie binnen drei Tage nach<br />
Kenntnisnahme jene Güter aufgeben und dem Kloster <strong>Beselich</strong> den freien Genuss lassen und dass das<br />
weltliche Gericht zu Oberloinstein die Streitsache und die Parteien an den Aussteller verweisen. Er setzt<br />
dafür als Termin den 05. November - tercia feria post diem animarum - zu Primzeit. - ad in crastino sancti<br />
Dyonisuu 1448.<br />
Der Eingriff des Abtes Daniel in die Gerechtsame erfolgte schon früher. Er soll nach anderer Meinung,<br />
nicht Prior zu <strong>Beselich</strong> sondern zu Arnstein gewesen sein.<br />
(* Plebajn = Abstammung von einem Vorfahren, der höhere Staatsämter bekleidet hat; ple<strong>bei</strong>jisch =<br />
niedrig oder gemein ( Aus Sammlung und Erklärung 6000 Fremdwörter von Wilhelm Julius Wiedemann;<br />
1843; Seite 107.)<br />
11. Octobre 1448<br />
der Abt Daniel von Arnstein an die liebe Frawe des Klosters <strong>Beselich</strong>: Wie er von seinem Prior erfahren<br />
habe, hätte sie mit ihren Junfrawen, als der Abt von Steinfeld als Visitator dort gewesen sei, über ihn<br />
geklagt, er nähme ihnen das Ihrige. Es befremde ihn, dass sie die Klage vorbringe, nachdem er von ihr<br />
geschieden sei, als er ihr das Ampt aufgetragen und ihr befohlen habe, sich gemäß der Ordinierung zu<br />
verhalten. Zu der Zeit habe er auch ihrem Caplan, Herrn Wigand gesagt, sein Kloster habe Güter, die dem<br />
Kloster <strong>Beselich</strong> gehörten, und ihn gebeten, im Namen der Magisterin nach Arnstein zu kommen, um<br />
wegen Rückgabe der Güter und besonders wegen des Gutes zu Oberloinstein zu verhandeln, ob man da<br />
eyn Cudonge vornehemn könne. Fiele der Tausch ein wenig zum Nachteil seines Klosters aus, so wolle er<br />
darüber hinwegsehen. Dazu sollten der Junker Johan von Langenau, Johann der Cellner zu Dietz und der<br />
Hofmann des Guts zu Loinstein gebeten werden. Als er nun nach jenem Caplan geschickt habe, sei dieser<br />
bis Dietz gekommen, um der Sache nachzugehen. Weil Johan von Langenau und der Cellner Johann zu<br />
dieser Zeit nicht konnten, sei jener wieder heimgeritten und habe den Aussteller nicht wieder gebeten.<br />
Dann habe die Magisterin die Güter des Klosters Arnstein in der Graveschaft Dietz yn commer belegt, der<br />
aber wieder aufgehoben sei, weil das Kloster Arnstein Burgmannfreiheit zu Dietz habe und die<br />
Beschlagnahme unbillig gewesen sei, weil das Kloster <strong>Beselich</strong> ihm bekannt sei. Nun habe der Abt von<br />
Steinfeld nach Unterredung mit der Empfängerin vorgeschlagen, dass je zwei Freunde der <strong>bei</strong>der Parteien<br />
einen Vergleich versuchen sollten; gelinge er nicht, so wolle er unter Hinzuziehung eines Prälaten des<br />
Ordens Recht in der Sache sprechen. Als nun <strong>bei</strong>de Parteien mit den Vier nach Dietz gekommen seien,<br />
hatten diese die Sache nicht gütlich entscheiden können. Da habe er sich gegenüber diesem Herrn<br />
Wiegand zum Recht vor dem Abt von Steinfeld erboten und erklärt, er wolle diesen darum bitten, und der<br />
vorgenannte Caplan sollte die Empfängerin auch dazu veranlassen, worin derselbe eingewilligt habe. Nun<br />
habe aber die Empfängerin ihn vor dem geistlichen Gericht zu Confluentia verklagt und ihm vorgeworfen,<br />
Manfred Fay – Kloster <strong>Beselich</strong> - © 0611 – Dillenburg<br />
46<br />
4