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Das Gebiet Ostkreuz

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5 Bestehende Planungen 5.3 Landschaftsprogramm Berlin 1994<br />

Im Bereich der Modersohnbrücke und Modersohnstraße ist eine Neuanlage und Verbesserung<br />

eines Grünzugs unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen<br />

eingetragen. In diesem Zusammenhang wird des Weiteren die Minderung der<br />

Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen genannt.<br />

Die gewerbliche Fläche südlich der Revaler Straße wird mit folgenden Entwicklungszielen<br />

und Maßnahmen bedacht:<br />

- Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen<br />

- Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung<br />

- Entwicklung von Wegeverbindungen<br />

- Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung<br />

- Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden<br />

Die Entwicklungsziele und Maßnahmen für die weiteren drei Teilgebiet entsprechen häufig<br />

denen, des hier zuerst beschriebenen nordwestlichen Teilgebietes. Um eine ständige<br />

Wiederholung zu vermeiden, werden die Maßnahmen und Ziele der einzelnen<br />

Teilprogrammpläne nicht nochmals aufgelistet, sondern sind aus dem Text dieses Teilgebietes<br />

oder der Legende der jeweiligen Abbildung zu entnehmen. Solche Flächen werden im<br />

Folgenden mit einem * versehen.<br />

5.3.2 Nordöstliches Teilgebiet<br />

Naturhaushalt/Umweltschutz (s. Abb. 5.3):<br />

<strong>Das</strong> gesamte nordöstliche Teilgebiet ist als Siedlungsgebiet* eingezeichnet. Die Hälfte der<br />

Fläche gehört zudem zu einem Vorranggebiet Klimaschutz, was folgende Maßnahmen und<br />

Entwicklungsziele beinhaltet:<br />

- Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume<br />

- Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches<br />

- Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung<br />

Biotop- und Artenschutz (s. Abb. 5.4):<br />

Im Bereich Biotop- und Artenschutz ist die gesamte Fläche als städtisch geprägter Raum<br />

gekennzeichnet, im Gegensatz zum nordwestlichen Teilgebiet wird dieses <strong>Gebiet</strong> aber nicht<br />

als Innenstadtbereich eingestuft sondern zählt als städtischer Übergangsbereich mit<br />

Mischnutzungen*. Die Bahnanlagen sind auch hier als Verbindungsbiotop* eingetragen.<br />

Landschaftsbild (s. Abb. 5.5):<br />

Wie im Bereich Biotop- und Artenschutz ist auch im Bereich des Landschaftsbildes die<br />

gesamte Fläche als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen* gekennzeichnet. Ein<br />

Bereich, welcher sowohl das Gelände der Fachhochschule und Landesschutzpolizei sowie ein<br />

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