Das Gebiet Ostkreuz
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5 Bestehende Planungen 5.3 Landschaftsprogramm Berlin 1994<br />
Im Bereich der Modersohnbrücke und Modersohnstraße ist eine Neuanlage und Verbesserung<br />
eines Grünzugs unter Einbeziehung von Parkanlagen, Kleingärten und Friedhöfen<br />
eingetragen. In diesem Zusammenhang wird des Weiteren die Minderung der<br />
Barrierewirkung von Straßen und Bahnflächen genannt.<br />
Die gewerbliche Fläche südlich der Revaler Straße wird mit folgenden Entwicklungszielen<br />
und Maßnahmen bedacht:<br />
- Erschließung von Freiflächen und Erholungspotentialen<br />
- Entwicklung von Konzepten für die Erholungsnutzung<br />
- Entwicklung von Wegeverbindungen<br />
- Schutzpflanzungen bei angrenzender Wohn- und Erholungsnutzung<br />
- Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden<br />
Die Entwicklungsziele und Maßnahmen für die weiteren drei Teilgebiet entsprechen häufig<br />
denen, des hier zuerst beschriebenen nordwestlichen Teilgebietes. Um eine ständige<br />
Wiederholung zu vermeiden, werden die Maßnahmen und Ziele der einzelnen<br />
Teilprogrammpläne nicht nochmals aufgelistet, sondern sind aus dem Text dieses Teilgebietes<br />
oder der Legende der jeweiligen Abbildung zu entnehmen. Solche Flächen werden im<br />
Folgenden mit einem * versehen.<br />
5.3.2 Nordöstliches Teilgebiet<br />
Naturhaushalt/Umweltschutz (s. Abb. 5.3):<br />
<strong>Das</strong> gesamte nordöstliche Teilgebiet ist als Siedlungsgebiet* eingezeichnet. Die Hälfte der<br />
Fläche gehört zudem zu einem Vorranggebiet Klimaschutz, was folgende Maßnahmen und<br />
Entwicklungsziele beinhaltet:<br />
- Erhalt klimatisch wirksamer Freiräume<br />
- Sicherung und Verbesserung des Luftaustausches<br />
- Vermeidung bzw. Ausgleich von Bodenversiegelung<br />
Biotop- und Artenschutz (s. Abb. 5.4):<br />
Im Bereich Biotop- und Artenschutz ist die gesamte Fläche als städtisch geprägter Raum<br />
gekennzeichnet, im Gegensatz zum nordwestlichen Teilgebiet wird dieses <strong>Gebiet</strong> aber nicht<br />
als Innenstadtbereich eingestuft sondern zählt als städtischer Übergangsbereich mit<br />
Mischnutzungen*. Die Bahnanlagen sind auch hier als Verbindungsbiotop* eingetragen.<br />
Landschaftsbild (s. Abb. 5.5):<br />
Wie im Bereich Biotop- und Artenschutz ist auch im Bereich des Landschaftsbildes die<br />
gesamte Fläche als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen* gekennzeichnet. Ein<br />
Bereich, welcher sowohl das Gelände der Fachhochschule und Landesschutzpolizei sowie ein<br />
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