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Das Gebiet Ostkreuz

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5 Bestehende Planungen 5.5 Weitere bestehende Planungen<br />

forcierte Bildung von Faulschlamm waren die Folge (SENATSVERWALTUNG FÜR<br />

STADTENTWICKLUNG 2001, S. 3). Zur Sanierung wurde das „Konzept zur Restaurierung des<br />

Rummelsburger Sees“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahre 1995 durch<br />

die „ Konzeption von Restaurierungsmaßnahmen für den Rummelsburger See“ des Instituts<br />

für Ökologie der TU Berlin ergänzt und in den Jahren 1999 bis 2001 umgesetzt.<br />

Seit der Festlegung des „Entwicklungsgebietes Rummelsburger Bucht“ sind zahlreiche<br />

Wohnungen entstanden, insbesondere erbaut durch die Wasserstadt GmbH. „Die Wasserstadt<br />

hat vom Land 580 Millionen Euro bekommen, um auf 130 Hektar Fläche in der<br />

Rummelsburger Bucht Infrastruktur aufzubauen: Miet- und Eigentumswohnungen, Büro- und<br />

Gewerbeflächen, Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheime“ (BEIKLER 2003). Trotz<br />

allem wurden weit weniger Wohnungen errichtet, als einst vom Senat geplant. Und zwar nicht<br />

nur im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht sondern auch in den anderen vier<br />

Entwicklungsgebieten. Im <strong>Gebiet</strong> Rummelsburger Bucht wird bis zum Jahre 2007 immerhin<br />

damit gerechnet, dass von ursprünglich 5400 geplanten Wohnungen 2700 gebaut werden. Im<br />

Entwicklungsgebiet Biesdorf-Süd dagegen werden von 5000 geplanten Wohnungen bis 2007<br />

nur 550 errichtet sein (PAUL 2003, S. 20). Die Anfang der 90er festgelegten Planungen sind<br />

aus heutiger Sicht stark überzogen. Der einst erwartete Zuzug mehrerer 100 000 Menschen<br />

nach Berlin und der erhöhte Bedarf nach Gewerbeflächen wurden nicht Wirklichkeit, und die<br />

ehrgeizigen Pläne für die fünf Entwicklungsgebiete müssen aufgegeben bzw. stark<br />

eingeschränkt werden. So teilte der Senat bereits im Juli des Jahres 2003 mit, dass ein<br />

vorzeitiges Ende der Entwicklungsgebiete unvermeidlich wäre. Der Ausstieg wurde auf Ende<br />

2006 festgelegt. Bis dahin wird mit mindestens 680 Millionen Euro Verlust für den Senat<br />

gerechnet (ERDMANN 2003).<br />

5.5.5 Umbauvorhaben Bahnhof <strong>Ostkreuz</strong><br />

Aufgrund der Bedeutung und des großen Einflusses des Bahnhofs <strong>Ostkreuz</strong> für das<br />

Untersuchungsgebiet, soll hier kurz auf die Planungsinhalte des Umbauvorhabens und die<br />

sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen auf das Untersuchungsgebiet eingegangen<br />

werden. Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff<br />

des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchzuführen. Dieses Verfahren entscheidet<br />

über die Zulässigkeit des Vorhabens. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird Ende dieses<br />

Jahres gerechnet. Die baulichen Maßnahmen werden sich über einen Zeitraum von 10 bis 15<br />

Jahren erstrecken. Der Bauablauf soll von Ost nach West erfolgen.<br />

Über die Gründe zum Umbau müssen nicht viele Worte verloren werden. Oft genug machte<br />

der Bahnhof <strong>Ostkreuz</strong> durch seinen schlechten baulichen Zustand Schlagzeilen. Kurzfristige<br />

oder auch längerfristige Sperrungen waren die Folge. Als letztes sorgte die Sperrung der<br />

Fußgängerbrücke, welche die Bahnsteige A und E miteinander verbindet, für neue Aufregung.<br />

Schäden im Betonbereich seien die Ursache, eine Sanierung wird vor den Umbauarbeiten des<br />

Bahnhofes nicht erfolgen. Neben den baulichen Gründen, gibt es einen weiteren wichtigen<br />

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