Das Gebiet Ostkreuz
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5 Bestehende Planungen 5.5 Weitere bestehende Planungen<br />
forcierte Bildung von Faulschlamm waren die Folge (SENATSVERWALTUNG FÜR<br />
STADTENTWICKLUNG 2001, S. 3). Zur Sanierung wurde das „Konzept zur Restaurierung des<br />
Rummelsburger Sees“ der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aus dem Jahre 1995 durch<br />
die „ Konzeption von Restaurierungsmaßnahmen für den Rummelsburger See“ des Instituts<br />
für Ökologie der TU Berlin ergänzt und in den Jahren 1999 bis 2001 umgesetzt.<br />
Seit der Festlegung des „Entwicklungsgebietes Rummelsburger Bucht“ sind zahlreiche<br />
Wohnungen entstanden, insbesondere erbaut durch die Wasserstadt GmbH. „Die Wasserstadt<br />
hat vom Land 580 Millionen Euro bekommen, um auf 130 Hektar Fläche in der<br />
Rummelsburger Bucht Infrastruktur aufzubauen: Miet- und Eigentumswohnungen, Büro- und<br />
Gewerbeflächen, Schulen, Kindertagesstätten und Seniorenheime“ (BEIKLER 2003). Trotz<br />
allem wurden weit weniger Wohnungen errichtet, als einst vom Senat geplant. Und zwar nicht<br />
nur im Entwicklungsgebiet Rummelsburger Bucht sondern auch in den anderen vier<br />
Entwicklungsgebieten. Im <strong>Gebiet</strong> Rummelsburger Bucht wird bis zum Jahre 2007 immerhin<br />
damit gerechnet, dass von ursprünglich 5400 geplanten Wohnungen 2700 gebaut werden. Im<br />
Entwicklungsgebiet Biesdorf-Süd dagegen werden von 5000 geplanten Wohnungen bis 2007<br />
nur 550 errichtet sein (PAUL 2003, S. 20). Die Anfang der 90er festgelegten Planungen sind<br />
aus heutiger Sicht stark überzogen. Der einst erwartete Zuzug mehrerer 100 000 Menschen<br />
nach Berlin und der erhöhte Bedarf nach Gewerbeflächen wurden nicht Wirklichkeit, und die<br />
ehrgeizigen Pläne für die fünf Entwicklungsgebiete müssen aufgegeben bzw. stark<br />
eingeschränkt werden. So teilte der Senat bereits im Juli des Jahres 2003 mit, dass ein<br />
vorzeitiges Ende der Entwicklungsgebiete unvermeidlich wäre. Der Ausstieg wurde auf Ende<br />
2006 festgelegt. Bis dahin wird mit mindestens 680 Millionen Euro Verlust für den Senat<br />
gerechnet (ERDMANN 2003).<br />
5.5.5 Umbauvorhaben Bahnhof <strong>Ostkreuz</strong><br />
Aufgrund der Bedeutung und des großen Einflusses des Bahnhofs <strong>Ostkreuz</strong> für das<br />
Untersuchungsgebiet, soll hier kurz auf die Planungsinhalte des Umbauvorhabens und die<br />
sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen auf das Untersuchungsgebiet eingegangen<br />
werden. Zur Umsetzung des Bauvorhabens ist ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 18 ff<br />
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) durchzuführen. Dieses Verfahren entscheidet<br />
über die Zulässigkeit des Vorhabens. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird Ende dieses<br />
Jahres gerechnet. Die baulichen Maßnahmen werden sich über einen Zeitraum von 10 bis 15<br />
Jahren erstrecken. Der Bauablauf soll von Ost nach West erfolgen.<br />
Über die Gründe zum Umbau müssen nicht viele Worte verloren werden. Oft genug machte<br />
der Bahnhof <strong>Ostkreuz</strong> durch seinen schlechten baulichen Zustand Schlagzeilen. Kurzfristige<br />
oder auch längerfristige Sperrungen waren die Folge. Als letztes sorgte die Sperrung der<br />
Fußgängerbrücke, welche die Bahnsteige A und E miteinander verbindet, für neue Aufregung.<br />
Schäden im Betonbereich seien die Ursache, eine Sanierung wird vor den Umbauarbeiten des<br />
Bahnhofes nicht erfolgen. Neben den baulichen Gründen, gibt es einen weiteren wichtigen<br />
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