Das Gebiet Ostkreuz
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5 Bestehende Planungen 5.4 Landschaftspläne<br />
befindet sich ein Teil des Vorranggebietes Klimaschutz*. An den Gleisanlagen in Richtung<br />
S-Bahnhof Treptower Park ist Industrie und Gewerbe* vermerkt. Weiterhin befinden sich<br />
zwei Grün- und Freiflächen im südwestlichen Teilgebiet, die mit folgendem Entwicklungsziel<br />
versehen sind:<br />
- Erhalt und Entwicklung aus Gründen des Bodenschutzes, der Grundwasserneubildung und<br />
der Klimawirksamkeit<br />
Biotop- und Artenschutz (s. Abb. 5.4):<br />
<strong>Das</strong> gesamte südwestliche <strong>Gebiet</strong> ist als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen*<br />
gekennzeichnet. Die Gleise sind auch hier als Verbindungsbiotop* eingezeichnet.<br />
Landschaftsbild (s. Abb. 5.5):<br />
Wie im nordöstlichen <strong>Gebiet</strong> ist die gesamte Fläche im Bereich Landschaftsbild als<br />
städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen* eingetragen. Im nordöstlichen Bereich,<br />
unmittelbar im Bereich der Bahnanlagen, ist zusätzlich eine prägende oder gliedernde Grün-<br />
und Freifläche vermerkt. Dabei handelt es sich um eine Kleingartenanlage und<br />
Gehölzstrukturen im Bereich der Gleisanlagen. Die Bahntrasse ist auch hier als<br />
historische/vegetationsgeprägte Bahntrasse eingetragen.<br />
Erholung und Freiraumnutzung (s. Abb. 5.6):<br />
Wie im nördlich gelegenen nordwestlichen Teilgebiet, findet man hier im bebauten Bereich<br />
erneut die Bezeichnung Wohnquartier I*, welches umfangreiche Sofortmaßnahmen für<br />
öffentliche, halböffentliche und private Freiräume fordert. Des Weiteren sind die Flächen an<br />
den Gleisanlagen als sonstige Flächen außerhalb von Wohnquartieren gekennzeichnet. Durch<br />
das gesamte <strong>Gebiet</strong> zieht sich von Ost nach West ein Grünzug*, der neuangelegt werden soll.<br />
Im Bereich der Modersohnstraße wird er südlich in Richtung Stralauer Alle und nördlich in<br />
Richtung Modersohnbrücke weitergeführt. Dieser Grünzug bezieht eine<br />
Grünfläche/Parkanlage mit ein, die folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen beinhaltet:<br />
Entwicklung und Neuanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten; Auslagerung störender<br />
und beeinträchtigender Nutzungen; Verbesserung der Aufenthaltsqualität.<br />
5.4 Landschaftspläne<br />
Landschaftspläne werden in Berlin von den Bezirken aufgestellt. Diese müssen zunächst ihre<br />
Absicht, einen Landschaftsplan aufzustellen, bei der zuständigen Senatsverwaltungsstelle<br />
anzeigen. Nach erfolgreichem Anzeigeverfahren können die Bezirksämter schließlich den<br />
Beschluss fassen, einen Landschaftsplan aufzustellen und dieses öffentlich bekannt geben.<br />
<strong>Das</strong> Verfahren zur Festsetzung von Landschaftsplänen ist in der Regel eine langjährige<br />
Angelegenheit. Am Ende eines solchen Verfahrens wird der Landschaftsplan als<br />
Rechtsverordnung festgesetzt.<br />
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