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Das Gebiet Ostkreuz

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5 Bestehende Planungen 5.4 Landschaftspläne<br />

befindet sich ein Teil des Vorranggebietes Klimaschutz*. An den Gleisanlagen in Richtung<br />

S-Bahnhof Treptower Park ist Industrie und Gewerbe* vermerkt. Weiterhin befinden sich<br />

zwei Grün- und Freiflächen im südwestlichen Teilgebiet, die mit folgendem Entwicklungsziel<br />

versehen sind:<br />

- Erhalt und Entwicklung aus Gründen des Bodenschutzes, der Grundwasserneubildung und<br />

der Klimawirksamkeit<br />

Biotop- und Artenschutz (s. Abb. 5.4):<br />

<strong>Das</strong> gesamte südwestliche <strong>Gebiet</strong> ist als städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen*<br />

gekennzeichnet. Die Gleise sind auch hier als Verbindungsbiotop* eingezeichnet.<br />

Landschaftsbild (s. Abb. 5.5):<br />

Wie im nordöstlichen <strong>Gebiet</strong> ist die gesamte Fläche im Bereich Landschaftsbild als<br />

städtischer Übergangsbereich mit Mischnutzungen* eingetragen. Im nordöstlichen Bereich,<br />

unmittelbar im Bereich der Bahnanlagen, ist zusätzlich eine prägende oder gliedernde Grün-<br />

und Freifläche vermerkt. Dabei handelt es sich um eine Kleingartenanlage und<br />

Gehölzstrukturen im Bereich der Gleisanlagen. Die Bahntrasse ist auch hier als<br />

historische/vegetationsgeprägte Bahntrasse eingetragen.<br />

Erholung und Freiraumnutzung (s. Abb. 5.6):<br />

Wie im nördlich gelegenen nordwestlichen Teilgebiet, findet man hier im bebauten Bereich<br />

erneut die Bezeichnung Wohnquartier I*, welches umfangreiche Sofortmaßnahmen für<br />

öffentliche, halböffentliche und private Freiräume fordert. Des Weiteren sind die Flächen an<br />

den Gleisanlagen als sonstige Flächen außerhalb von Wohnquartieren gekennzeichnet. Durch<br />

das gesamte <strong>Gebiet</strong> zieht sich von Ost nach West ein Grünzug*, der neuangelegt werden soll.<br />

Im Bereich der Modersohnstraße wird er südlich in Richtung Stralauer Alle und nördlich in<br />

Richtung Modersohnbrücke weitergeführt. Dieser Grünzug bezieht eine<br />

Grünfläche/Parkanlage mit ein, die folgende Entwicklungsziele und Maßnahmen beinhaltet:<br />

Entwicklung und Neuanlage mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten; Auslagerung störender<br />

und beeinträchtigender Nutzungen; Verbesserung der Aufenthaltsqualität.<br />

5.4 Landschaftspläne<br />

Landschaftspläne werden in Berlin von den Bezirken aufgestellt. Diese müssen zunächst ihre<br />

Absicht, einen Landschaftsplan aufzustellen, bei der zuständigen Senatsverwaltungsstelle<br />

anzeigen. Nach erfolgreichem Anzeigeverfahren können die Bezirksämter schließlich den<br />

Beschluss fassen, einen Landschaftsplan aufzustellen und dieses öffentlich bekannt geben.<br />

<strong>Das</strong> Verfahren zur Festsetzung von Landschaftsplänen ist in der Regel eine langjährige<br />

Angelegenheit. Am Ende eines solchen Verfahrens wird der Landschaftsplan als<br />

Rechtsverordnung festgesetzt.<br />

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