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Mordbefehl und Todesmarsch. Das Hamelner Zuchthaus in den ...

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Se<strong>in</strong>e Hasstira<strong>den</strong> gegen die Ju<strong>den</strong> steigerten sich, je prekärer sich der Kriegsverlauf für die<br />

deutsche Armee darstellte. 91<br />

Auch gegenüber Parteigenossen legte er e<strong>in</strong>e Rücksichtslosigkeit an <strong>den</strong> Tag, die jedem zum<br />

Verhängnis wurde, der se<strong>in</strong>en Kurs nicht bed<strong>in</strong>gungslos unterstützte. „Bis h<strong>in</strong>auf zum<br />

Regierungspräsi<strong>den</strong>ten bestand die Ansicht, daß gegen Pläne des Gauleiters so<strong>und</strong>so nichts zu<br />

machen sei.“ 92<br />

In <strong>den</strong> Vernehmungen <strong>und</strong> im Prozess, der vom 2. bis 4. Juni 1946 <strong>in</strong> Hannover stattf<strong>in</strong>det, 93<br />

schiebt Lauterbacher 94 alle Schuld auf Krämer. Über das <strong>Zuchthaus</strong> habe er <strong>in</strong> se<strong>in</strong>em ersten<br />

Gespräch mit Krämer überhaupt nicht gesprochen. Krämer erst habe ihn bei der Besprechung<br />

<strong>in</strong> Hameln am 3. April auf das Problem aufmerksam gemacht: „300 - 400<br />

Schwerstverbrecher, darunter zum Tode verurteilte“ 95 , stellten e<strong>in</strong>e Gefahr für die<br />

Bevölkerung dar. Der fanatische Krämer habe darauf gedrungen, die Todesurteile zu<br />

vollstrecken, um die Bevölkerung nicht zu gefähr<strong>den</strong>. Er, Lauterbacher, habe vorgeschlagen,<br />

die Zuchthäusler zurückzuführen. „Ich blieb bei me<strong>in</strong>er Auffassung, teilte zwar die<br />

allgeme<strong>in</strong>en berechtigten Be<strong>den</strong>ken <strong>und</strong> erklärte, daß wir, d.h. die Parteiführung, als nicht<br />

zuständig <strong>und</strong> nicht verantwortlich für Funktionen der Justizverwaltung, uns niemals mit<br />

D<strong>in</strong>gen belasten wollten, die uns nichts ang<strong>in</strong>gen.“ 96<br />

immer wieder propagierten Kampf gegen das ‘anonyme Weltju<strong>den</strong>tum’ <strong>in</strong> Eigenregie gegen e<strong>in</strong>e faßbare Gruppe<br />

fortsetzte. ...“, Buchholz, S. 40f.<br />

91 Bei Buchholz, S. 185.<br />

92 Buchholz, S. 40f <strong>und</strong> S. 73.<br />

93 Zur Vorgeschichte des Prozesses: Vom 30. April - 4. Mai wird L. <strong>in</strong> London befragt. Anschließend hält er sich<br />

als Zeuge der Verteidigung bei <strong>den</strong> Kriegsverbrecherprozessen <strong>in</strong> Nürnberg auf. Am 22. Mai heißt es:<br />

Lauterbacher wird <strong>in</strong> Kürze <strong>in</strong> die britische Zone ausgeliefert wer<strong>den</strong>. Der Prozeß kann nun vorbereitet wer<strong>den</strong>.<br />

Am 24. Juni wer<strong>den</strong> die Mitglieder des Gerichts benannt. Ort des Prozesses wird Hannover se<strong>in</strong>, nicht<br />

Braunschweig. Der Prozess f<strong>in</strong>det nun doch vor e<strong>in</strong>er anderen Kammer statt. Als Zeugen der Anklage wer<strong>den</strong><br />

dieselben Zeugen wie beim ersten Prozess gela<strong>den</strong>. Zusätzlich als Zeuge der Anklage Krämer, der im Gefängnis<br />

Rennelberg, Braunschweig e<strong>in</strong>sitzt. Lauterbacher benennt fünf Zeugen der Verteidigung. Se<strong>in</strong> Verteidiger ist Dr.<br />

Ernst Grünkorn aus Braunschweig. Lauterbacher sitzt während des Prozesses im Rennelberg-Gefängnis <strong>in</strong><br />

Braunschweig e<strong>in</strong>. Zum Prozess selber vgl. PRO, Wo 309/103.<br />

94 In Rim<strong>in</strong>i am 16. 4. 46 <strong>und</strong> <strong>in</strong> London am 2. <strong>und</strong> 8. 5. 46.<br />

95 So <strong>in</strong> der Vernehmung am 16. 4.; später (am 8. 5.) spricht Lauterbacher von „200-300 zum Tode verurteilten<br />

Schwerverbrechern“.<br />

96 Am 8. 5. 1946. „Ich gab Dr. Krämer ... die strikte <strong>und</strong> unmißverständliche Anweisung, sich unter ke<strong>in</strong>en<br />

Umstän<strong>den</strong> e<strong>in</strong>zumischen.“<br />

Krämer sei auch niemals „Verteidigungskommissar“ gewesen. E<strong>in</strong>en solchen Titel gebe es gar nicht. Krämer<br />

hätte also weder der Justiz, noch dem Oberbürgermeister oder der Wehrmacht bzw. dem Volkssturm Befehle<br />

geben können.<br />

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