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Sicherheitsbroschüre“ des BZP - Deutscher Taxi- und ...

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenverband e. V. (<strong>BZP</strong>)<br />

sten <strong>und</strong> nicht von deren Ablehnung, <strong>und</strong> zweitens ist eine unbegründete Beförderungsverweigerung<br />

ein Gesetzesverstoß, für den der Fahrer u. U. empfindlich zur Rechenschaft<br />

gezogen werden kann.<br />

Ablehnungsgründe<br />

Folgende Gründe können den <strong>Taxi</strong>fahrer zur Ablehnung einer Beförderung berechtigen:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich muss das <strong>Taxi</strong> keine Fahrt ausführen, die über die Grenzen <strong>des</strong> Pflichtfahrgebietes<br />

hinausgehen soll. Dieses Pflichtfahrgebiet ist in der Regel die Gemeinde, in der<br />

das <strong>Taxi</strong> stationiert ist. Der Fahrer braucht sich also nicht in abgelegene Gegenden (Waldgebiete)<br />

außerhalb <strong>des</strong> Pflichtfahrgebietes dirigieren zu lassen. Lehnen Sie eine solche<br />

Fahrt schon bei dem Hauch eines Verdachtes entschieden ab! Sie können bei Fahrten über<br />

das Pflichtfahrgebiet hinaus (<strong>und</strong> auch bei jeder Fahrt im Stadtgebiet) übrigens den voraussichtlichen<br />

Fahrpreis im Voraus verlangen. Weigert sich der Fahrgast, dies zu tun, sollten<br />

alle Alarmglocken klingeln! Führen Sie solche Verhandlungen schon bevor Sie losfahren,<br />

am besten direkt am Halteplatz. Scheuen Sie sich nicht, Kollegen um Rat <strong>und</strong> Hilfe zu<br />

fragen, wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist; allein das kann schon abschreckend auf<br />

einen Täter wirken.<br />

Die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr, kurz<br />

BOKraft genannt, gibt dem <strong>Taxi</strong>fahrer weitere Möglichkeiten, „obskure“ Beförderungsaufträge<br />

abzulehnen (§ 13 BOKraft).<br />

Es heißt dort, dass Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit <strong>und</strong> Ordnung <strong>des</strong> Betriebes,<br />

insbesondere für das Führen <strong>des</strong> Fahrzeuges, darstellen, von der Beförderung ausgeschlossen<br />

werden können! Zu diesem Personenkreis gehören übermäßig Betrunkene, Personen,<br />

die geladene Schußwaffen mit sich führen, oder unter dem Einfluß von Drogen stehen.<br />

Wie soll der <strong>Taxi</strong>fahrer dies feststellen? Er kann es in vielen Fällen nicht. Aber wenn<br />

er auf Gr<strong>und</strong> der konkreten Einzelumstände (aggressives Verhalten der Fahrgäste, Drohen<br />

mit Waffen, Beleidigungen etc.) zu der Ansicht kommt, dass eine Gefahrenlage vorliegt,<br />

kann der <strong>Taxi</strong>fahrer jederzeit die Beförderung beenden <strong>und</strong> diese Personen aus dem Auto<br />

weisen. Sollten Sie hierzu gezwungen sein, tun Sie dies nur an Stellen, wo Sie sofort Hilfe<br />

von außen erwarten können. Kein <strong>Taxi</strong>fahrer ist gezwungen, Personen, von denen er be -<br />

schimpft oder bedroht wird, zu befördern!<br />

Das Mittel der Beförderungsverweigerung aus Sicherheitsbedenken sollte allerdings keinesfalls<br />

zur Ablehnung unliebsamer „Kurzfahrten“ eingesetzt werden, hier kann der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />

ganz schnell seinen <strong>Taxi</strong>schein loswerden.<br />

Auf der übernächsten Seite folgt ein Auszug aus einer Studie der Unversität Bremen über<br />

mögliche „Verfahren zur Verhinderung von Überfällen auf <strong>Taxi</strong>fahrer“, die vom „Arbeitskreis<br />

<strong>Sicherheitsbroschüre“</strong> <strong>des</strong> <strong>BZP</strong> überarbeitet wurde.

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