Sicherheitsbroschüre“ des BZP - Deutscher Taxi- und ...
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenverband e. V. (<strong>BZP</strong>)<br />
unerfreulichen Ergebnis, dass er am Ende seiner sehr, sehr kurzen Karriere als Stunt man/ -<br />
Stuntwoman möglicherweise mausetot ist!<br />
Der Paragraph 21a der Straßenverkehrsordung (StVO) sagt: „Vorgeschriebene Sicherheitsgurte<br />
müssen während der Fahrt angelegt sein. Dies gilt nicht für<br />
1. <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenfahrer bei der Personenbeförderung<br />
2. -6. ......“<br />
Diese Ausnahme von der Gurtpflicht wird den <strong>Taxi</strong>fahrern vom Gesetzgeber zugestanden,<br />
um dem <strong>Taxi</strong>fahrer im Falle eines Überfalles oder eines tätlichen Angriffs eine<br />
schnellere Flucht aus dem <strong>Taxi</strong> zu ermöglichen. Wir sollten diese Ausnahme als<br />
das sehen, was sie nach dem Willen <strong>des</strong> Gesetzgebers ist: eine Ausnahme. Das<br />
Gegenteil der „Ausnahme“ ist die „Regel“. Also, in der Regel soll auch der <strong>Taxi</strong>fahrer<br />
angeschnallt sein! Ganz klar besteht Gurtpflicht bei Leerfahrten ohne Fahrgäste.<br />
Wer ohne Fahrgäste „oben ohne“ erwischt wird, „spendet“ 30 Euro in die<br />
Staatskasse.<br />
Ob bei Fahrten mit „Oma Krause“ zum Arzt oder mit „Dr. Dingenskirchen“ zum<br />
Flughafen akute Überfallgefahr besteht, dies darf mit ruhigen Gewissen in der<br />
Regel verneint werden. Also auch hier anschnallen. Da uns unsere Fahrgäste ja<br />
tatsächlich zu mehr als 99,99 Prozent wohlgesonnen sind, sollte sich die Inanspruchnahme<br />
der Ausnahme von der Anschnallpflicht auf wirklich die ganz, ganz<br />
wenigen „heiklen“ Fahrgäste beschränken.<br />
Die Auswertungen der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF) sprechen eine<br />
deutliche Sprache <strong>und</strong> sollten auch den allerletzten „Freiheitskämpfer gegen die <strong>Taxi</strong>fahrer-Gurtpflicht“<br />
überzeugen. Zwischen 1989 <strong>und</strong> 2005 kamen 326 <strong>Taxi</strong>fahrer während <strong>des</strong><br />
Dienstes um Leben. 67 To<strong>des</strong>fälle gingen auf das Konto „Überfälle <strong>und</strong> Tätlichkeiten“. 259<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen verstarben in diesen 16 Jahren an den Folgen von Verkehrsunfällen.<br />
Das sind 80% aller To<strong>des</strong>opfer! Noch krasser sieht es bei den meldepflichtigen<br />
Verletzungen aus, hier gingen durchschnittlich 95% auf das Konto von Unfällen <strong>und</strong> nur<br />
5% waren die Folgen von Tätlichkeiten.<br />
Selbstverständlich sollen auch die Fahrgäste angeschnallt sein. Ein unangeschnallter<br />
Fahrgast, der bei einem Unfall als 80kg-Geschoss von hinten angeflogen kommt, kann<br />
durchaus tödliche Folgen für den Fahrzeugführer haben!<br />
Und noch ein sehr guter Gr<strong>und</strong> spricht für die Anschnallpflicht der Fahrgäste: Solange sie<br />
„festgeb<strong>und</strong>en“ sind, können Sie Ihnen kaum gefährlich werden!