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Sicherheitsbroschüre“ des BZP - Deutscher Taxi- und ...

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Der Gurt ist nicht alles...<br />

Es sind oft schrecklich banale Dinge, die Unfälle verhindern bzw. die Folgen mindern.<br />

Drei Beispiele.<br />

1. Winterreifen. Die schwarzen Grobgezackten vermindern den Bremsweg bei winterlichen<br />

Verhältnissen oft um die entscheidenden Meter. Auch die Haftung in Kurven <strong>und</strong> auf Gefälle<br />

ist bei schneeglatter Fahrbahn deutlich besser. Wer sich die Winterreifen sparen will,<br />

weil er mal irgendwo was von „Klimawandel <strong>und</strong> Erderwärmung“ gelesen hat, der hat den<br />

letzten Winter wohl im australischen Outback verbracht.<br />

2. Warnweste <strong>und</strong> Warndreieck. Die Warnweste ist von der Berufsgenossenschaft BGF<br />

für <strong>Taxi</strong>s vorgeschrieben. Die meisten <strong>Taxi</strong>s werden sie auch mitführen. Sie sollten sie in<br />

einer Unfall- oder Pannensituation auch anziehen! Je<strong>des</strong> Jahr sterben Menschen auf<br />

Deutschlands Straßen, weil sie beim Reifenwechsel von anderen Autofahrern „übersehen“<br />

wurden! Für das Warndreieck gilt das gleiche wie für die Warnweste. Liegt die Gefahrenstelle<br />

hinter einer unübersichtliche Kurve kann mit einem Warndreieck der Verkehr schon<br />

vorher „gebremst“ werden.<br />

3. Verbandskasten. Der DIN-Norm-Verbandskasten ist wie ein Schweizer Offiziersmesser.<br />

Wer damit umgehen kann, der kann wahre W<strong>und</strong>erdinge vollbringen. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> ist<br />

der Verbandskasten für je<strong>des</strong> Fahrzeug vorgeschrieben. Apropos: „Wer damit umgehen<br />

kann“. Wann haben Sie das letzte Mal in Ihren Verbandskasten gesehen, wann haben Sie<br />

den letzten Erste-Hilfe-Kurs mitgemacht?<br />

Ein Skandal am Rande ist, dass deutsche Autohersteller 25.000 Euro-Fahrzeuge ohne die<br />

gesetzlich in der StVZO vorgeschriebenen Sicherheitsartikel Warndreieck <strong>und</strong> Verbandskasten<br />

ausliefern! Für weniger als 10 Euro Kostensenkung risikieren „Kostenkiller“ in den Einkaufsabteilungen<br />

von Autofirmen die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> das Leben ihrer K<strong>und</strong>en. Hat Ihr -<br />

vielleicht sogar nagelneues - <strong>Taxi</strong> einen (komplett gefüllten!) Verbandskasten? Ein (noch<br />

nicht zerbrochenes, standfähiges) Warndreieck?<br />

Tür ab? Nein Danke!<br />

Der Paragraph 12 der StVO gewährt den <strong>Taxi</strong>s eine weitere Ausnahme, die sehr erfreulich,<br />

aber auch ein wenig unfallträchtig<br />

ist. Im Absatz 4 dieses Paragraphen,<br />

der sich mit Parken <strong>und</strong><br />

Halten befasst, heißt es: Taxen<br />

dürfen, wenn die Verkehrslage es<br />

zulässt, neben anderen Fahrzeu-<br />

gen, die auf dem Seitenstreifen<br />

oder am rechten Fahrbahnrand<br />

halten oder parken, Fahrgäste<br />

ein- oder aussteigen lassen.<br />

Leider ist dieser Absatz nicht allen<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenverband e. V. (<strong>BZP</strong>)<br />

Das ist keine gute Idee!<br />

Trotz Warnweste, Warnblinker <strong>und</strong> Warndreieck: Bei einer<br />

Panne den defekten Wagen möglichst so abstellen, dass Sie<br />

an der verkehrsabgewandten Seite reparieren können!<br />

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