Sicherheitsbroschüre“ des BZP - Deutscher Taxi- und ...
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Der Gurt ist nicht alles...<br />
Es sind oft schrecklich banale Dinge, die Unfälle verhindern bzw. die Folgen mindern.<br />
Drei Beispiele.<br />
1. Winterreifen. Die schwarzen Grobgezackten vermindern den Bremsweg bei winterlichen<br />
Verhältnissen oft um die entscheidenden Meter. Auch die Haftung in Kurven <strong>und</strong> auf Gefälle<br />
ist bei schneeglatter Fahrbahn deutlich besser. Wer sich die Winterreifen sparen will,<br />
weil er mal irgendwo was von „Klimawandel <strong>und</strong> Erderwärmung“ gelesen hat, der hat den<br />
letzten Winter wohl im australischen Outback verbracht.<br />
2. Warnweste <strong>und</strong> Warndreieck. Die Warnweste ist von der Berufsgenossenschaft BGF<br />
für <strong>Taxi</strong>s vorgeschrieben. Die meisten <strong>Taxi</strong>s werden sie auch mitführen. Sie sollten sie in<br />
einer Unfall- oder Pannensituation auch anziehen! Je<strong>des</strong> Jahr sterben Menschen auf<br />
Deutschlands Straßen, weil sie beim Reifenwechsel von anderen Autofahrern „übersehen“<br />
wurden! Für das Warndreieck gilt das gleiche wie für die Warnweste. Liegt die Gefahrenstelle<br />
hinter einer unübersichtliche Kurve kann mit einem Warndreieck der Verkehr schon<br />
vorher „gebremst“ werden.<br />
3. Verbandskasten. Der DIN-Norm-Verbandskasten ist wie ein Schweizer Offiziersmesser.<br />
Wer damit umgehen kann, der kann wahre W<strong>und</strong>erdinge vollbringen. Nicht ohne Gr<strong>und</strong> ist<br />
der Verbandskasten für je<strong>des</strong> Fahrzeug vorgeschrieben. Apropos: „Wer damit umgehen<br />
kann“. Wann haben Sie das letzte Mal in Ihren Verbandskasten gesehen, wann haben Sie<br />
den letzten Erste-Hilfe-Kurs mitgemacht?<br />
Ein Skandal am Rande ist, dass deutsche Autohersteller 25.000 Euro-Fahrzeuge ohne die<br />
gesetzlich in der StVZO vorgeschriebenen Sicherheitsartikel Warndreieck <strong>und</strong> Verbandskasten<br />
ausliefern! Für weniger als 10 Euro Kostensenkung risikieren „Kostenkiller“ in den Einkaufsabteilungen<br />
von Autofirmen die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> das Leben ihrer K<strong>und</strong>en. Hat Ihr -<br />
vielleicht sogar nagelneues - <strong>Taxi</strong> einen (komplett gefüllten!) Verbandskasten? Ein (noch<br />
nicht zerbrochenes, standfähiges) Warndreieck?<br />
Tür ab? Nein Danke!<br />
Der Paragraph 12 der StVO gewährt den <strong>Taxi</strong>s eine weitere Ausnahme, die sehr erfreulich,<br />
aber auch ein wenig unfallträchtig<br />
ist. Im Absatz 4 dieses Paragraphen,<br />
der sich mit Parken <strong>und</strong><br />
Halten befasst, heißt es: Taxen<br />
dürfen, wenn die Verkehrslage es<br />
zulässt, neben anderen Fahrzeu-<br />
gen, die auf dem Seitenstreifen<br />
oder am rechten Fahrbahnrand<br />
halten oder parken, Fahrgäste<br />
ein- oder aussteigen lassen.<br />
Leider ist dieser Absatz nicht allen<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Taxi</strong>- <strong>und</strong> Mietwagenverband e. V. (<strong>BZP</strong>)<br />
Das ist keine gute Idee!<br />
Trotz Warnweste, Warnblinker <strong>und</strong> Warndreieck: Bei einer<br />
Panne den defekten Wagen möglichst so abstellen, dass Sie<br />
an der verkehrsabgewandten Seite reparieren können!<br />
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