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Ausgabe 1/2012 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

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plänen sollte allerdings im Auge behalten werden, dass sich<br />

die Instrumente der sozialen Sicherung als wirkungsvolle<br />

wirtschaftliche Stabilisatoren bewährt haben.<br />

Drei Säulen geben Halt<br />

Die bereits im 19. Jahrhundert gelegten Grundfesten der<br />

sozialen Sicherung haben so auch in der Sozialpolitik des<br />

21. Jahrhunderts Bestand.<br />

Als „erstes Netz“ nimmt die Sozialversicherung wesentlichen<br />

Einfluss auf die Risiken Alter, Gesundheit, Arbeitsunfälle und<br />

Arbeitslosigkeit. Obwohl bei Gesundheits- und Pensionsversicherung<br />

ein bedeutender Teil des notwendigen Budgets aus<br />

allgemeinen Steuermitteln bereitgestellt wird, werden die<br />

Leis tungen der Sozialversicherung großteils durch Beiträge<br />

der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen finanziert.<br />

Positive Auswirkungen hat diese Einrichtung beispielsweise<br />

auch auf Familien: Indem die Sozialversicherung den<br />

Leistungsanspruch im Rahmen der Kranken- und Pensionsversicherung<br />

auf die Angehörigen der beitragspflichtigen<br />

Erwerbstätigen ausdehnt, werden traditionelle Familienformen<br />

unterstützt.<br />

Das „zweite Netz“ sozialer Sicherheit wird durch universelle<br />

Systeme definiert. Kennzeichnend ist der allgemeine, einkommensunabhängige<br />

Zugang zu Geldleistungen, beispielsweise<br />

im Bereich der Familienpolitik oder in pflegerelevanten<br />

Politikbereichen.<br />

Die dritte Säule im österreichischen Sozialsystem garantiert<br />

die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse. Wer vom System<br />

getragen wird, entscheidet eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung.<br />

Teamwork<br />

Die öffentliche Verantwortung der Sicherung wird von teils<br />

zentralen, teils dezentralen Organisationselementen wahrgenommen.<br />

Sozialversicherungen, Arbeitsrecht, Arbeits-<br />

„die iNStrumeNte der<br />

SoZiaLeN SicheruNG haBeN<br />

Sich aLS WirKuNGSVoLLe<br />

WirtSchaFtLiche<br />

StaBiLiSatoreN BeWährt.“<br />

marktpolitik und Familienleistungen werden vom Bund<br />

organisiert, während Gesundheits- und Wohnungswesen,<br />

ein Großteil der sozialen <strong>Dienst</strong>e, Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

und Sozialhilfe vorwiegend in den Kompetenzbereich<br />

der Bundesländer, Städte und Gemeinden fallen.<br />

Neben den Behörden wird das soziale Sicherungssystem<br />

auch durch eine Reihe selbstverwalteter Versicherungsträger<br />

unter dem Dach des Hauptverbandes der österreichischen<br />

Versicherungsträger administriert. In diesem Zusammenhang<br />

wird die Rolle der Sozialpartner in der Sozialpolitik sichtbar,<br />

indem die Besetzung der Funktionen traditionell aus ihren<br />

Reihen erfolgt. Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer,<br />

Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern, Österreichischer<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>sbund und Industriellenvereinigung kommt<br />

neben der Mitwirkung an Gesetzwerdungsprozessen auf<br />

Bundes- und Länderebene ein eigener Handlungsspielraum<br />

zu. So ist beispielsweise die GÖD maßgeblich an Kollektivvertragsverhandlungen<br />

für ausgegliederte Bereiche beteiligt.<br />

Ergänzt werden die Leistungen des Wohlfahrtsstaates von<br />

privaten Einrichtungen wie Non-Profit-Organisationen. Ob<br />

im Gesundheitsbereich, bei sozialen <strong>Dienst</strong>leistungen oder<br />

der Versorgung sozialer Randgruppen – im österreichischen<br />

Wohlfahrtswesen sind Non-Profit-Organisationen seit langem<br />

als wichtige Leistungsträger verankert.<br />

Gemeinsam ist das Ziel, für andere da zu sein – um für<br />

Menschen jene sozialen, materiellen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />

zu schaffen, die ein Leben ohne existenzbedrohende<br />

Sorgen ermöglichen. Ein sicheres Netz, das es<br />

zu erhalten gilt – auch im 21. Jahrhundert.<br />

Quelle: „2030: Zukunft der sozialen Sicherung in<br />

Österreich“, Dr. Karl Kummer Institut, Jänner 2011.<br />

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gÖD | 1_<strong>2012</strong>

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