Ausgabe 1/2012 - Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
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plänen sollte allerdings im Auge behalten werden, dass sich<br />
die Instrumente der sozialen Sicherung als wirkungsvolle<br />
wirtschaftliche Stabilisatoren bewährt haben.<br />
Drei Säulen geben Halt<br />
Die bereits im 19. Jahrhundert gelegten Grundfesten der<br />
sozialen Sicherung haben so auch in der Sozialpolitik des<br />
21. Jahrhunderts Bestand.<br />
Als „erstes Netz“ nimmt die Sozialversicherung wesentlichen<br />
Einfluss auf die Risiken Alter, Gesundheit, Arbeitsunfälle und<br />
Arbeitslosigkeit. Obwohl bei Gesundheits- und Pensionsversicherung<br />
ein bedeutender Teil des notwendigen Budgets aus<br />
allgemeinen Steuermitteln bereitgestellt wird, werden die<br />
Leis tungen der Sozialversicherung großteils durch Beiträge<br />
der ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen finanziert.<br />
Positive Auswirkungen hat diese Einrichtung beispielsweise<br />
auch auf Familien: Indem die Sozialversicherung den<br />
Leistungsanspruch im Rahmen der Kranken- und Pensionsversicherung<br />
auf die Angehörigen der beitragspflichtigen<br />
Erwerbstätigen ausdehnt, werden traditionelle Familienformen<br />
unterstützt.<br />
Das „zweite Netz“ sozialer Sicherheit wird durch universelle<br />
Systeme definiert. Kennzeichnend ist der allgemeine, einkommensunabhängige<br />
Zugang zu Geldleistungen, beispielsweise<br />
im Bereich der Familienpolitik oder in pflegerelevanten<br />
Politikbereichen.<br />
Die dritte Säule im österreichischen Sozialsystem garantiert<br />
die Erfüllung grundlegender Bedürfnisse. Wer vom System<br />
getragen wird, entscheidet eine individuelle Bedürftigkeitsprüfung.<br />
Teamwork<br />
Die öffentliche Verantwortung der Sicherung wird von teils<br />
zentralen, teils dezentralen Organisationselementen wahrgenommen.<br />
Sozialversicherungen, Arbeitsrecht, Arbeits-<br />
„die iNStrumeNte der<br />
SoZiaLeN SicheruNG haBeN<br />
Sich aLS WirKuNGSVoLLe<br />
WirtSchaFtLiche<br />
StaBiLiSatoreN BeWährt.“<br />
marktpolitik und Familienleistungen werden vom Bund<br />
organisiert, während Gesundheits- und Wohnungswesen,<br />
ein Großteil der sozialen <strong>Dienst</strong>e, Kinderbetreuungseinrichtungen<br />
und Sozialhilfe vorwiegend in den Kompetenzbereich<br />
der Bundesländer, Städte und Gemeinden fallen.<br />
Neben den Behörden wird das soziale Sicherungssystem<br />
auch durch eine Reihe selbstverwalteter Versicherungsträger<br />
unter dem Dach des Hauptverbandes der österreichischen<br />
Versicherungsträger administriert. In diesem Zusammenhang<br />
wird die Rolle der Sozialpartner in der Sozialpolitik sichtbar,<br />
indem die Besetzung der Funktionen traditionell aus ihren<br />
Reihen erfolgt. Interessenvertretungen wie Arbeiterkammer,<br />
Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern, Österreichischer<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>sbund und Industriellenvereinigung kommt<br />
neben der Mitwirkung an Gesetzwerdungsprozessen auf<br />
Bundes- und Länderebene ein eigener Handlungsspielraum<br />
zu. So ist beispielsweise die GÖD maßgeblich an Kollektivvertragsverhandlungen<br />
für ausgegliederte Bereiche beteiligt.<br />
Ergänzt werden die Leistungen des Wohlfahrtsstaates von<br />
privaten Einrichtungen wie Non-Profit-Organisationen. Ob<br />
im Gesundheitsbereich, bei sozialen <strong>Dienst</strong>leistungen oder<br />
der Versorgung sozialer Randgruppen – im österreichischen<br />
Wohlfahrtswesen sind Non-Profit-Organisationen seit langem<br />
als wichtige Leistungsträger verankert.<br />
Gemeinsam ist das Ziel, für andere da zu sein – um für<br />
Menschen jene sozialen, materiellen und kulturellen Rahmenbedingungen<br />
zu schaffen, die ein Leben ohne existenzbedrohende<br />
Sorgen ermöglichen. Ein sicheres Netz, das es<br />
zu erhalten gilt – auch im 21. Jahrhundert.<br />
Quelle: „2030: Zukunft der sozialen Sicherung in<br />
Österreich“, Dr. Karl Kummer Institut, Jänner 2011.<br />
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gÖD | 1_<strong>2012</strong>