07.10.2013 Aufrufe

c // mag - Fachzeitschrift für Informationstechnologien, Geoinformationssysteme

in eigener Sache Geoinformatik ist ein Wachstumsmotor. Das hat auch die CeBIT erkannt. Und dafür 2007 im Ausstellungsbereich Public Sector Parc einen Gemeinschaftsstand ‚Geoinformationswirtschaft‘ eingerichtet. Kaum anders die SYSTEMS, dort lohnt sich ein Besuch auf dem rund 2.000 qm großen Stand des Anwendungszentrums. Zur c//mag-Adresse im Web – eine ‚never ending story‘. Es kann der Friedlichste nicht in Ruhe leben, wenn ihn der Nachbar nicht lässt. So wird das Gesetz zum Spielfeld für den geborenen Prozesshansel. Aus diesem Grund erreichen Sie die Website des c//mag in der nächsten Zeit unter www.hw-medien.de. Auch die Mailadressen ändern sich nach dem @ in @hw-medien.de. Auf der Website finden Sie jetzt übrigens unsere Leserumfrage. Wir möchten nämlich schwarz auf weiß wissen, was Sie vom c//mag halten. Zu etwas Erfreulichem: Mit der www.cdate-online.net stellen wir im September die Veranstaltungen auf eine eigene Website. Schneller finden, was los ist – das war die Idee. SchickenSie uns Ihre aktuellen Termine unter veranstaltungen@hw-medien.de. Und noch eine gute Nachricht: Mit dieser Ausgabe ist das c//mag genau ein Jahr alt. Zeit, laufen zu lernen :)

in eigener Sache

Geoinformatik ist ein Wachstumsmotor. Das hat auch die CeBIT erkannt. Und dafür 2007 im Ausstellungsbereich
Public Sector Parc einen Gemeinschaftsstand ‚Geoinformationswirtschaft‘ eingerichtet. Kaum anders die SYSTEMS,
dort lohnt sich ein Besuch auf dem rund 2.000 qm großen Stand des Anwendungszentrums.

Zur c//mag-Adresse im Web – eine ‚never ending story‘. Es kann der Friedlichste nicht in Ruhe leben, wenn ihn
der Nachbar nicht lässt. So wird das Gesetz zum Spielfeld für den geborenen Prozesshansel. Aus diesem Grund erreichen
Sie die Website des c//mag in der nächsten Zeit unter www.hw-medien.de. Auch die Mailadressen ändern sich
nach dem @ in @hw-medien.de. Auf der Website finden Sie jetzt übrigens unsere Leserumfrage. Wir möchten nämlich
schwarz auf weiß wissen, was Sie vom c//mag halten.

Zu etwas Erfreulichem: Mit der www.cdate-online.net stellen wir im September die Veranstaltungen auf eine
eigene Website. Schneller finden, was los ist – das war die Idee. SchickenSie uns Ihre aktuellen Termine unter
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Und noch eine gute Nachricht: Mit dieser Ausgabe ist das c//mag genau ein Jahr alt. Zeit, laufen zu lernen :)

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ternehmen identifi ziert, die die angefragte Dienstleistung<br />

hätten erbringen können. Doch, nicht verwunderlich, die<br />

meisten Unternehmen hatten den Auftrag als Software-<br />

Entwicklungsauftrag aufgefasst. Womit wir wieder bei der<br />

Informationstechnologie wären. Eine Erkenntnis, die das<br />

gleiche Unternehmen schon früher in einem anderen Projekt<br />

in Polen erfahren hat.<br />

Eigenständige Ausgründung<br />

Letztendlich wurde dann die Entscheidung getroffen,<br />

dass der verpfl ichtete Scout ein eigenes neues Dienstleistungsunternehmen<br />

gründete, nach rumänischem Recht<br />

und einer vertraglichen Vereinbarung mit dem deutschen<br />

Auftraggeber. Nur so konnte gewährleistet werden, dass die<br />

relativ komplizierten Steuerregeln Rumäniens berücksichtigt<br />

werden, und dass der neue Outsourcing-Partner seine<br />

Dienste völlig auf die Anforderungen einstellen konnte.<br />

Dies beginnt mit der entsprechenden Bandbreite <strong>für</strong> die<br />

die "Gewissensfrage"<br />

„Mir hat ein Unternehmen eine Rechnung als PDF geschickt.<br />

Reicht diese Form?“<br />

Die kurze Antwort nach Radio Eriwan lautet: Im Prinzip<br />

ja, aber nur, wenn sie mit einer qualifi zierten elektronischen<br />

Signatur versehen ist. Im § 14 Umsatzsteuergesetz sind die<br />

Formvorschriften <strong>für</strong> Rechnungen klar geregelt. Wenn Sie<br />

eine Rechnung als PDF akzeptieren, die keine elektronische<br />

Signatur hat, dürfen Sie keine Vorsteuer ziehen. Mit dieser<br />

Vorschrift sollten Sie nicht leichtfertig umgehen. Es kann<br />

Ihnen bei der Steuerprüfung sonst passieren, dass der Prüfer<br />

aufgrund einer Stichprobe den Umfang der entgangenen<br />

Steuer hochrechnet und Ihnen eine saftige Nachforderung<br />

stellt.<br />

Woran erkennt man überhaupt, dass die Rechnung elektronisch<br />

signiert ist? Zwei Formen sind möglich: die elektronische<br />

Signatur als separate Datei, typischerweise mit der<br />

Endung .cms oder .ads oder als in die PDF-Datei eingebettete<br />

Signatur. Der erste Fall ist offensichtlich, im zweiten Fall<br />

müssen Sie Ihren PDF-Reader bemühen, um zu sehen, ob die<br />

Datei eine Signatur enthält. Es reicht jedoch nicht zu prüfen,<br />

dass eine Signatur vorhanden ist, Sie müssen auch prüfen<br />

ob die Signatur gültig ist. Dazu verpfl ichten die Grundsätze<br />

zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen,<br />

?<br />

063<br />

notwendige Internetverbindung bis hin zu banalen Dingen<br />

wie die Beschaffung von PC-Tastaturen, die der westdeutschen<br />

Tastenbelegung und dennotwendigen Sonderzeichen<br />

entsprechen.<br />

Wie in allen anderen Outsourcing-Projekten gilt jedoch<br />

auch hier: ständige Kommunikation mit den dort vor Ort<br />

tätigen Mitarbeitern; Information der Mitarbeiter über<br />

den Projektstatus und zukünftige Planung; Entlohnung der<br />

Mitarbeiter über der üblichen Norm des Landes, aber in<br />

angemessenem Rahmen.<br />

Ralph Peter Rauchfuss<br />

Der gelernte Verlagskaufman, Jahrgang 1954,<br />

hat über 30 Jahre bedeutende Fachverlage<br />

geleitet. Rauchfuss ist heute Herausgeber der<br />

<strong>Fachzeitschrift</strong> „verlagswelt“ und des<br />

Internetportals www.verlagswelt.de<br />

die unter dem Kürzel GDPdU bekannt wurden. Leider gibt<br />

es kein universelles Prüfverfahren, der Rechnungssteller<br />

muss Ihnen mitteilen, wie Sie die Rechnung prüfen können.<br />

Nicht unüblich ist es, ein Webportal anzubieten, auf<br />

das die Dokumente und die Signaturdatei geladen werden.<br />

Einfacher ist, wenn Sie zusammen mit Rechnung und Signatur<br />

noch einen Prüfbericht bekommen. Aber Vorsicht:<br />

Der Prüfbericht darf natürlich nicht vom Rechnungssteller<br />

stammen, das verstieße gegen das Selbstprüfungsverbot.<br />

All dies soll Sie nicht bange machen. Es gibt mittlerweile<br />

viele Produkte zum einfachen Umgang mit elektronischen<br />

Signaturen und auch viele Dienstleister, die Sie beauftragen<br />

können. Sie brauchen sich aber auf keinen Fall in Zugzwang<br />

setzen zu lassen. Wenn Sie lieber eine Papierrechnung haben<br />

wollen (z. B. weil Sie den Papierprozess mit einer Scan- und<br />

OCR-Lösung weitgehend automatisiert haben, z. B. mit Invoice<br />

CENTER von Océ Document Technologies :-)), können<br />

Sie Ihren Lieferanten auffordern, Ihnen eine konventionelle<br />

Rechnung zu schicken. Er muss dem nachkommen.<br />

Das aber sollten Sie umgehend tun, sonst leitet Ihr Lieferant<br />

aus konkludentem Handeln Ihr Einverständnis ab – und das<br />

gilt dann <strong>für</strong> die Zukunft.<br />

Johannes Schacht<br />

Leiter Marketing, Océ Document Technologies

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