Hohenheimer Working Papers Wirtscha s- & Unternehmensethik
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Handelns entscheidend: 45 „Wenn […] die Handlung bloß wozu anderes, als Mittel,<br />
gut sein würde, so ist der Imperativ hypothetisch“ 46 . So entsprechen sämtliche<br />
Handlungen eines Individuums, die auf das Wohl eines anderen abzielen, weil sie in<br />
„eigennütziger Absicht geschehen“, dem hypothetischen Imperativ. 47<br />
Die Vorteile dieser Ethik liegen insbesondere in der Möglichkeit, ethische Hand-<br />
lungsweisen zu objektivieren und klare Verhaltensregeln und -empfehlungen zu for-<br />
mulieren 48 sowie in der Einführung der Menschenwürde. 49 Die Problematik tritt bei<br />
moralischen Dilemmas oder Pflichtenkollisionen auf. Wenn aufgrund einer an sich<br />
unmoralischen Handlung größeres Leid verhindert werden kann, so ist die unmorali-<br />
sche an sich gemäß der Pflicht verboten – auch wenn man dadurch ein Leben rettet<br />
oder einen Mord verhindert – und daher zu unterlassen. 50<br />
2.1.2.1.2 Diskursethik nach Habermas<br />
„In der Diskursethik tritt an die Stelle des kategorischen Imperativs das Verfahren<br />
der moralischen Argumentation. Sie stellt den Grundsatz >D< auf, daß nur diejeni-<br />
gen Normen Geltung beanspruchen dürfen, die die Zustimmung aller Betroffenen<br />
als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden.“ 51 Demzufolge werden Normen<br />
nicht mehr wie bei Kant als gegeben hingenommen, sondern „es bietet sich der<br />
praktische Diskurs als Fortsetzung des konsensuellen Handelns mit anderen Mitteln<br />
an“ 52 , wobei der „zwanglose Zwang des besseren Argumentes“ 53 zum Tragen<br />
kommt und eine Rangfolge von moralischen Werten gebildet werden kann. 54 Dem-<br />
zufolge geht es in der Diskursethik um ein formales Moralprinzip, welches lediglich<br />
vorgibt, wie man zu den inhaltlich festgelegten Normen und Pflichten kommt. 55 Ge-<br />
mäß dieses Vorgehens „wird einer dem anderen Gründe dafür nennen, warum er<br />
wollen kann, daß eine Handlungsweise sozial verbindlich gemacht wird. Jeder Be-<br />
troffene muß sich davon überzeugen können, daß die vorgeschlagene Norm unter<br />
den gegebenen Umständen für alle ,gleichermaßen gut' ist. Und einen solchen Pro-<br />
zess nennen wir eben praktischen Diskurs.“ 56<br />
45 Vgl. Goebel (2010), S. 23.<br />
46 Kant (1974a), S. 43.<br />
47 Vgl. Kant (1974a), S. 23.<br />
48 Vgl. Goebel (2010), S. 24.<br />
49 Vgl. Kluxen (1999), S. 162.<br />
50 Vgl. Noll (2002), S. 16-18.<br />
51 Habermas (1991), S. 12.<br />
52 Habermas (1981), S. 447.<br />
53 Habermas/Luhmann (1971), S. 137.<br />
54 Vgl. Schneeweiß (2002), S. 77.<br />
55 Vgl. Goebel (2010), S. 40.<br />
56 Habermas (1983), S. 81.<br />
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