Hohenheimer Working Papers Wirtscha s- & Unternehmensethik
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Die Kritik gegenüber Rawls Gerechtigkeitstheorie richtet sich insbesondere gegen<br />
die Annahmen des fiktiven Urzustand und des Schleiers des Nichtwissen, welche<br />
sich in der Realität, in der jeder Mensch bereits seine Position eingenommen hat,<br />
dem tatsächlichen eigeninteressierten Handeln gegenübersteht. 88 Ein weiterer Kritik-<br />
punkt nennt die mit der Maximin-Regel verbundenen Effizienzverluste sowie die Tat-<br />
sache, dass die Orientierung am schlechtesten gestellten Individuum der Gesell-<br />
schaft den Nutzen aller anderen schmälert. 89 Die Vorteile der Gerechtigkeitstheorie<br />
von Rawls sind zum einen, dass mit dem fiktiven Urzustand eine Grundlage ge-<br />
schaffen wird, nach der die moralische Entscheidung nachvollziehbar, folglich der<br />
Konsens über vereinbarte Normen transparenter wird und letztlich die vereinbarten<br />
Regeln überzeugender und verbindlicher werden. 90<br />
2.1.3 Corporate Social Responsibility (CSR) im Sinne des moralischen Ziels<br />
einer nachhaltige Entwicklung<br />
Wie aus der Begriffsdefinition für eine nachhaltige Entwicklung durch die World<br />
Commission on Environment and Development (1987) und die Millenniums Entwick-<br />
lungsziele der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2003 hervorgeht, sind die Begriffe<br />
einer nachhaltigen Entwicklung und CSR eng miteinander verbunden. So versteht<br />
man unter einer nachhaltigen Entwicklung “a development that meets the needs of<br />
the present without compromising the ability of future generations to meet their own<br />
needs. It contains within it two key concepts:<br />
– the concept of ,needs', in particular the essential needs of the world's poor,<br />
to which overriding priority should be given; and<br />
– the idea of limitations imposed by the state of technology and social organiz-<br />
ation on the environment's ability to meet the present and future needs.“ 91<br />
Nachhaltigkeit ist dabei als eine „Leitidee für politisches, soziales und wirtschaftli-<br />
ches Handeln“ zu verstehen, dessen Begriff und Inhalt über die politischen und wirt-<br />
schaftlichen Maßnahmen umstritten ist, und somit große Parallelen zur Gerechtig-<br />
keit aufweist. So besteht vordergründig ein breiter Konsens darüber, dass etwas ge-<br />
recht und nachhaltig sein sollte, wenngleich es kein Einverständnis auf konkrete<br />
Maßnahmen gibt. 92 Da man ex ante jedoch nicht weiß, was wirklich nachhaltig ist, ist<br />
88 Vgl. Knoepffler (2009), S. 47f.<br />
89 Vgl. Heinrichs (2006), S. 54, S. 57f.<br />
90 Vgl. Priddat (2005), S. 234.<br />
91 World Commission on Environment and Development (1987), S. 43.<br />
92 Vgl. Wagner (2008), S. 507.<br />
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