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1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend

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samte vorgeschriebene Betrag (Studiengebühren<br />

und ÖH-Beitrag) vollständig bezahlt<br />

wird. Erst wenn der gesamte Betrag<br />

vom Bundesrechenzentrum an die Universität<br />

Wien als bezahlt gemeldet wurde, wirst<br />

du zur Fortsetzung gemeldet.<br />

Bist du an mehreren Universitäten zu e<strong>in</strong>em<br />

Studium zugelassen, musst du an jeder<br />

Universität die Fortsetzung de<strong>in</strong>es Studiums<br />

<strong>in</strong> der jeweiligen Studien- und Prüfungsabteilung<br />

bekannt geben. Dabei musst du<br />

nachweisen, dass die Studiengebühren bereits<br />

entrichtet wurden. Unabhängig davon,<br />

an wie vielen <strong>in</strong>ländischen Universitäten<br />

du für verschiedene Studienrichtungen<br />

zugelassen bist, müssen die Studiengebühren<br />

nur e<strong>in</strong>mal entrichtet werden.<br />

Sche<strong>in</strong>en de<strong>in</strong>e Studiengebühren als bezahlt<br />

auf, bekommst du per Post de<strong>in</strong>e Studienunterlagen<br />

(Studienblatt, Studienbestätigung,<br />

Semesteretikett und Zahlsche<strong>in</strong>)<br />

für das folgende Semester.<br />

<strong>1.</strong>9 Ordentliche und<br />

außerordentliche<br />

<strong>Studieren</strong>de<br />

An österreichischen Universitäten wird<br />

unterschieden zwischen<br />

n ordentlichen <strong>Studieren</strong>den und<br />

n außerordentlichen <strong>Studieren</strong>den.<br />

OrdentlicheR <strong>Studieren</strong>deR bist du, wenn<br />

n du e<strong>in</strong> ordentliches Studium (Diplomstudium,<br />

Bakkaleureatsstudium, Ma-<br />

gisterstudium, Lehramtsstudium oder<br />

Doktoratsstudium) absolvieren willst.<br />

Ordentliche <strong>Studieren</strong>de müssen die<br />

„Universitätsreife“ (Matura bzw. Studienberechtigung)<br />

besitzen und die<br />

Sprachprüfung schon bestanden haben.<br />

AußerordentlicheR <strong>Studieren</strong>deR bist du<br />

n wenn du de<strong>in</strong> 17. Lebensjahr (bei Instrumentalstudien<br />

das 15. Lebensjahr)<br />

vollendet hast, die erforderlichen Vorkenntnisse<br />

besitzt, und nur bestimmte<br />

Lehrveranstaltungen besuchen, aber<br />

ke<strong>in</strong> ordentliches Studium absolvieren<br />

willst.<br />

n wenn du die Universitätssprachprüfung<br />

und/oder notwendige Ergänzungsprüfungen<br />

noch nicht bestanden hast (du darfst<br />

nur zu diesen Prüfungen antreten!)<br />

n wenn du schon e<strong>in</strong> ordentliches Studium<br />

abgeschlossen hast und nur noch<br />

e<strong>in</strong>zelne Lehrveranstaltungen besuchen<br />

willst.<br />

n wenn du e<strong>in</strong>en Universitäts- oder Hoch-<br />

schullehrgang besuchst.<br />

n wenn du zur Nostrifikation e<strong>in</strong>zelne Prüfungen<br />

nachmachen oder nur e<strong>in</strong>zelne<br />

Lehrveranstaltungen besuchen musst<br />

(du darfst nur zu diesen Prüfungen antreten!).<br />

n An den Universitäten der Künste ist der<br />

Besuch künstlerischer Lehrveranstaltungen<br />

an die Ablegung e<strong>in</strong>er Zulassungsprüfung<br />

gebunden.<br />

n Außerordentliche <strong>Studieren</strong>de s<strong>in</strong>d berechtigt,<br />

Kolloquien, Ergänzungsprüfungen<br />

und Prüfungen im Rahmen von<br />

Universitätslehrgängen abzulegen. Zu<br />

den für ordentliche Studien vorgesehenen<br />

Prüfungen s<strong>in</strong>d sie nicht zugelassen.<br />

(Ausnahme: NostrifizierungsbewerberInnen)<br />

Außerordentliche <strong>Studieren</strong>de, die nur<br />

zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen<br />

s<strong>in</strong>d, dürfen Lehrveranstaltungsprüfungen<br />

und Ergänzungsprüfungen ablegen.<br />

Positive Prüfungen können für ordentliche<br />

Studien anerkannt werden.<br />

<strong>1.</strong>10 Doktoratsstudium<br />

Doktoratsstudien dienen der Weiterentwicklung<br />

der Befähigung zu selbstständiger<br />

wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung<br />

und Förderung des wissenschaftlichen<br />

Nachwuchses. Im Rahmen e<strong>in</strong>es Doktoratsstudiums<br />

ist neben der Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>zelnen Sem<strong>in</strong>aren die Abfassung e<strong>in</strong>er<br />

Dissertation sowie die Absolvierung e<strong>in</strong>es<br />

Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen<br />

vorgesehen. Die Dissertation als wissenschaftliche<br />

Arbeit dient dem Nachweis der<br />

Befähigung zur selbstständigen Bewältigung<br />

wissenschaftlicher Fragestellungen.<br />

Zulassung<br />

Den Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium<br />

stellst du <strong>in</strong> der Studien- und Prüfungsabteilung.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Vorlage<br />

des Magisterbescheides, des letzten<br />

Diplomprüfungszeugnisses und des <strong>Studieren</strong>denausweises<br />

erforderlich. Dann bekommst<br />

du e<strong>in</strong>en Zahlsche<strong>in</strong> für die Studiengebühren.<br />

<strong>Studieren</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 20/21<br />

Dissertation<br />

Zu beachten bei BetreuerInnen- und Themenwahl<br />

de<strong>in</strong>er Dissertation:<br />

Das Thema der Dissertation ist e<strong>in</strong>em im<br />

Studienplan des absolvierten Diplomstudiums<br />

festgelegten Prüfungsfach zu entnehmen<br />

oder hat mit e<strong>in</strong>em dieser Fächer <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em s<strong>in</strong>nvollen Zusammenhang zu stehen.<br />

Du bist berechtigt, das Thema de<strong>in</strong>er<br />

Dissertation vorzuschlagen oder aus e<strong>in</strong>er<br />

Anzahl von Vorschlägen zu wählen, die dir<br />

von der/dem BetreuerIn unterbreitet worden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

F<strong>in</strong>dest du für das von dir vorgeschlagene<br />

Thema ke<strong>in</strong>e/n BetreuerIn, obwohl es sich<br />

für e<strong>in</strong>e Dissertation eignet, so kann dir<br />

die/der StudiendekanIn e<strong>in</strong>e/n BetreuerIn<br />

mit deren/dessen Zustimmung zuweisen.<br />

Du musst das Thema und die/den Betreuer-<br />

In de<strong>in</strong>er Dissertation der/dem Studiendekan-<br />

In vor Beg<strong>in</strong>n der Bearbeitung schriftlich<br />

bekannt geben. Das Thema und die/der BetreuerIn<br />

gelten als angenommen, wenn die/<br />

der StudiendekanIn dies nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />

Monats nach E<strong>in</strong>langen der Bekanntgabe<br />

bescheidmäßig untersagt. Bis zur E<strong>in</strong>reichung<br />

der fertiggestellten Dissertation ist<br />

e<strong>in</strong> Wechsel der/des Betreuers/<strong>in</strong> zulässig.<br />

<strong>1.</strong>11 Akademische<br />

Anerkennung<br />

Von akademischer Anerkennung wird gesprochen,<br />

wenn Studienabschlüsse oder<br />

Prüfungsleistungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Staat erbracht<br />

wurden, für e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

anderen Staat anerkannt werden können.<br />

www.oeh.ac.at

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