1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend
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samte vorgeschriebene Betrag (Studiengebühren<br />
und ÖH-Beitrag) vollständig bezahlt<br />
wird. Erst wenn der gesamte Betrag<br />
vom Bundesrechenzentrum an die Universität<br />
Wien als bezahlt gemeldet wurde, wirst<br />
du zur Fortsetzung gemeldet.<br />
Bist du an mehreren Universitäten zu e<strong>in</strong>em<br />
Studium zugelassen, musst du an jeder<br />
Universität die Fortsetzung de<strong>in</strong>es Studiums<br />
<strong>in</strong> der jeweiligen Studien- und Prüfungsabteilung<br />
bekannt geben. Dabei musst du<br />
nachweisen, dass die Studiengebühren bereits<br />
entrichtet wurden. Unabhängig davon,<br />
an wie vielen <strong>in</strong>ländischen Universitäten<br />
du für verschiedene Studienrichtungen<br />
zugelassen bist, müssen die Studiengebühren<br />
nur e<strong>in</strong>mal entrichtet werden.<br />
Sche<strong>in</strong>en de<strong>in</strong>e Studiengebühren als bezahlt<br />
auf, bekommst du per Post de<strong>in</strong>e Studienunterlagen<br />
(Studienblatt, Studienbestätigung,<br />
Semesteretikett und Zahlsche<strong>in</strong>)<br />
für das folgende Semester.<br />
<strong>1.</strong>9 Ordentliche und<br />
außerordentliche<br />
<strong>Studieren</strong>de<br />
An österreichischen Universitäten wird<br />
unterschieden zwischen<br />
n ordentlichen <strong>Studieren</strong>den und<br />
n außerordentlichen <strong>Studieren</strong>den.<br />
OrdentlicheR <strong>Studieren</strong>deR bist du, wenn<br />
n du e<strong>in</strong> ordentliches Studium (Diplomstudium,<br />
Bakkaleureatsstudium, Ma-<br />
gisterstudium, Lehramtsstudium oder<br />
Doktoratsstudium) absolvieren willst.<br />
Ordentliche <strong>Studieren</strong>de müssen die<br />
„Universitätsreife“ (Matura bzw. Studienberechtigung)<br />
besitzen und die<br />
Sprachprüfung schon bestanden haben.<br />
AußerordentlicheR <strong>Studieren</strong>deR bist du<br />
n wenn du de<strong>in</strong> 17. Lebensjahr (bei Instrumentalstudien<br />
das 15. Lebensjahr)<br />
vollendet hast, die erforderlichen Vorkenntnisse<br />
besitzt, und nur bestimmte<br />
Lehrveranstaltungen besuchen, aber<br />
ke<strong>in</strong> ordentliches Studium absolvieren<br />
willst.<br />
n wenn du die Universitätssprachprüfung<br />
und/oder notwendige Ergänzungsprüfungen<br />
noch nicht bestanden hast (du darfst<br />
nur zu diesen Prüfungen antreten!)<br />
n wenn du schon e<strong>in</strong> ordentliches Studium<br />
abgeschlossen hast und nur noch<br />
e<strong>in</strong>zelne Lehrveranstaltungen besuchen<br />
willst.<br />
n wenn du e<strong>in</strong>en Universitäts- oder Hoch-<br />
schullehrgang besuchst.<br />
n wenn du zur Nostrifikation e<strong>in</strong>zelne Prüfungen<br />
nachmachen oder nur e<strong>in</strong>zelne<br />
Lehrveranstaltungen besuchen musst<br />
(du darfst nur zu diesen Prüfungen antreten!).<br />
n An den Universitäten der Künste ist der<br />
Besuch künstlerischer Lehrveranstaltungen<br />
an die Ablegung e<strong>in</strong>er Zulassungsprüfung<br />
gebunden.<br />
n Außerordentliche <strong>Studieren</strong>de s<strong>in</strong>d berechtigt,<br />
Kolloquien, Ergänzungsprüfungen<br />
und Prüfungen im Rahmen von<br />
Universitätslehrgängen abzulegen. Zu<br />
den für ordentliche Studien vorgesehenen<br />
Prüfungen s<strong>in</strong>d sie nicht zugelassen.<br />
(Ausnahme: NostrifizierungsbewerberInnen)<br />
Außerordentliche <strong>Studieren</strong>de, die nur<br />
zum Besuch von Lehrveranstaltungen zugelassen<br />
s<strong>in</strong>d, dürfen Lehrveranstaltungsprüfungen<br />
und Ergänzungsprüfungen ablegen.<br />
Positive Prüfungen können für ordentliche<br />
Studien anerkannt werden.<br />
<strong>1.</strong>10 Doktoratsstudium<br />
Doktoratsstudien dienen der Weiterentwicklung<br />
der Befähigung zu selbstständiger<br />
wissenschaftlicher Arbeit sowie der Heranbildung<br />
und Förderung des wissenschaftlichen<br />
Nachwuchses. Im Rahmen e<strong>in</strong>es Doktoratsstudiums<br />
ist neben der Teilnahme<br />
an e<strong>in</strong>zelnen Sem<strong>in</strong>aren die Abfassung e<strong>in</strong>er<br />
Dissertation sowie die Absolvierung e<strong>in</strong>es<br />
Rigorosums bzw. mehrerer Teilrigorosen<br />
vorgesehen. Die Dissertation als wissenschaftliche<br />
Arbeit dient dem Nachweis der<br />
Befähigung zur selbstständigen Bewältigung<br />
wissenschaftlicher Fragestellungen.<br />
Zulassung<br />
Den Antrag auf Zulassung zum Doktoratsstudium<br />
stellst du <strong>in</strong> der Studien- und Prüfungsabteilung.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus ist die Vorlage<br />
des Magisterbescheides, des letzten<br />
Diplomprüfungszeugnisses und des <strong>Studieren</strong>denausweises<br />
erforderlich. Dann bekommst<br />
du e<strong>in</strong>en Zahlsche<strong>in</strong> für die Studiengebühren.<br />
<strong>Studieren</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 20/21<br />
Dissertation<br />
Zu beachten bei BetreuerInnen- und Themenwahl<br />
de<strong>in</strong>er Dissertation:<br />
Das Thema der Dissertation ist e<strong>in</strong>em im<br />
Studienplan des absolvierten Diplomstudiums<br />
festgelegten Prüfungsfach zu entnehmen<br />
oder hat mit e<strong>in</strong>em dieser Fächer <strong>in</strong><br />
e<strong>in</strong>em s<strong>in</strong>nvollen Zusammenhang zu stehen.<br />
Du bist berechtigt, das Thema de<strong>in</strong>er<br />
Dissertation vorzuschlagen oder aus e<strong>in</strong>er<br />
Anzahl von Vorschlägen zu wählen, die dir<br />
von der/dem BetreuerIn unterbreitet worden<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
F<strong>in</strong>dest du für das von dir vorgeschlagene<br />
Thema ke<strong>in</strong>e/n BetreuerIn, obwohl es sich<br />
für e<strong>in</strong>e Dissertation eignet, so kann dir<br />
die/der StudiendekanIn e<strong>in</strong>e/n BetreuerIn<br />
mit deren/dessen Zustimmung zuweisen.<br />
Du musst das Thema und die/den Betreuer-<br />
In de<strong>in</strong>er Dissertation der/dem Studiendekan-<br />
In vor Beg<strong>in</strong>n der Bearbeitung schriftlich<br />
bekannt geben. Das Thema und die/der BetreuerIn<br />
gelten als angenommen, wenn die/<br />
der StudiendekanIn dies nicht <strong>in</strong>nerhalb e<strong>in</strong>es<br />
Monats nach E<strong>in</strong>langen der Bekanntgabe<br />
bescheidmäßig untersagt. Bis zur E<strong>in</strong>reichung<br />
der fertiggestellten Dissertation ist<br />
e<strong>in</strong> Wechsel der/des Betreuers/<strong>in</strong> zulässig.<br />
<strong>1.</strong>11 Akademische<br />
Anerkennung<br />
Von akademischer Anerkennung wird gesprochen,<br />
wenn Studienabschlüsse oder<br />
Prüfungsleistungen, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Staat erbracht<br />
wurden, für e<strong>in</strong> Studium <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />
anderen Staat anerkannt werden können.<br />
www.oeh.ac.at