10.10.2013 Aufrufe

1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend

1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend

1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Diese Anerkennung kann <strong>in</strong> verschiedenen<br />

Phasen des Studiums erfolgen. Das<br />

Thema akademische Anerkennung ist daher<br />

auf drei Hauptbereiche aufgeteilt:<br />

n Studienbeg<strong>in</strong>n: Zulassung (Gleichwertigkeit<br />

e<strong>in</strong>es ausländischen Reifezeugnisses)<br />

n Studienverlauf: Anerkennung von Prü-<br />

fungen<br />

n Studienabschluss: Anerkennung von Diplomen<br />

(e<strong>in</strong>schließlich Nostrifizierung)<br />

Mit der Anerkennung e<strong>in</strong>es Studienabschlusses<br />

s<strong>in</strong>d spezifische Rechte verbunden,<br />

<strong>in</strong>sbesondere auf die Führung e<strong>in</strong>es<br />

akademischen Grades und auf die Zulassung<br />

zu weiterführenden Studien oder zu<br />

bestimmten Berufen und Tätigkeiten.<br />

Nostrifizierung<br />

Nostrifizierung ist die Anerkennung e<strong>in</strong>es<br />

ausländischen Studienabschlusses als<br />

gleichwertig mit dem Abschluss e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ländischen<br />

Bakkalaureats-, Magister-, Diplom-<br />

oder Doktoratsstudiums durch das<br />

mit Studienangelegenheiten befasste Organ<br />

bzw. e<strong>in</strong>es Fachhochschul-Studienganges<br />

durch das Fachhochschulkollegium.<br />

Das bedeutet die völlige Gleichstellung<br />

mit dem österreichischen Studienabschluss,<br />

das Recht auf Führung des entsprechenden<br />

österreichischen akademischen Grades und<br />

die Berechtigung zur Ausübung e<strong>in</strong>es Berufes,<br />

die <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> mit e<strong>in</strong>em Studienabschluss<br />

verbunden ist.<br />

Wer z. B. den Beruf e<strong>in</strong>es Arztes bzw. e<strong>in</strong>er<br />

Ärzt<strong>in</strong> ausüben will, muss unter an-<br />

derem nachweisen, dass er/sie das österreichische<br />

Mediz<strong>in</strong>studium erfolgreich<br />

abgeschlossen hat, dass er/sie aufgrund<br />

des EU-Rechtes unmittelbar zur Berufsausübung<br />

berechtigt ist oder – wenn all das<br />

nicht zutrifft – dass se<strong>in</strong>/ihr abgeschlossenes<br />

ausländisches Mediz<strong>in</strong>studium <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

nostrifiziert worden ist.<br />

Wer kann die Nostrifizierung beantragen?<br />

Der/die Antragsteller/<strong>in</strong> muss nachweisen,<br />

dass die Nostrifizierung für se<strong>in</strong>e/ihre<br />

angestrebte Tätigkeit <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> e<strong>in</strong>e<br />

zw<strong>in</strong>gende (siehe: „Was ist vorzulegen?”)<br />

Voraussetzung ist. In allen anderen Fällen<br />

obliegt die Bewertung des ausländischen<br />

Studiums ohneh<strong>in</strong> dem/der Arbeit- oder<br />

Dienstgeber/<strong>in</strong>.<br />

Wo ist die Nostrifizierung zu beantragen?<br />

Die Nostrifizierung kann an jeder Universität,<br />

an der e<strong>in</strong> vergleichbares österreichisches<br />

Studium e<strong>in</strong>gerichtet ist, bzw. beim<br />

Fachhochschulkollegium beantragt werden.<br />

In vielen Fällen kommen daher mehrere<br />

Universitäten <strong>in</strong> Betracht. An welcher<br />

Universität der/die Antragsteller/<strong>in</strong> <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em<br />

solchen Fall das Verfahren beantragt,<br />

bleibt se<strong>in</strong>er/ihrer Wahl überlassen. Der<br />

gleiche Nostrifizierungsantrag kann jedoch<br />

nur an e<strong>in</strong>er Hochschule e<strong>in</strong>gebracht werden;<br />

auch e<strong>in</strong>e Zurückziehung und Neue<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

an e<strong>in</strong>er anderen Hochschule ist<br />

nicht möglich.<br />

Was ist vorzulegen?<br />

n Reisepass<br />

n Nachweis über den Status der auslän-<br />

dischen Universität, Hochschule oder<br />

sonstigen postsekundären Bildungse<strong>in</strong>richtung<br />

n möglichst detaillierte Unterlagen über<br />

das ausländische Studium, z.B. Studienplan,<br />

Studienbuch, Studienführer, Prüfungszeugnisse,<br />

wissenschaftliche Arbeiten,<br />

Abschlussbesche<strong>in</strong>igungen …<br />

n Urkunde über den Abschluss des Studiums<br />

und über die Verleihung des akademischen<br />

Grades<br />

n Angabe zur angestrebten beruflichen Tä-<br />

tigkeit.<br />

n Diese Unterlagen müssen entweder im<br />

Orig<strong>in</strong>al oder <strong>in</strong> beglaubigter Abschrift<br />

vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde<br />

immer im Orig<strong>in</strong>al. Fremdsprachigen<br />

Dokumenten s<strong>in</strong>d beglaubigte Übersetzungen<br />

beizufügen. Sämtliche ausländische<br />

Dokumente müssen ordnungsgemäß<br />

beglaubigt se<strong>in</strong>.<br />

n Es ist empfehlenswert, sich vor E<strong>in</strong>br<strong>in</strong>gung<br />

des Antrages mit der zuständigen<br />

Stelle <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung zu setzen, um die<br />

Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen<br />

abzuklären.<br />

Was kostet die Nostrifizierung?<br />

Die Nostrifizierungstaxe beträgt derzeit<br />

EUR 150 und ist im Voraus zu entrichten.<br />

Da du während dem Nostrifizierungsverfahren<br />

als außerordentliche/r Student/<strong>in</strong> <strong>in</strong>skribiert<br />

se<strong>in</strong> musst, musst du auch die Studiengebühren<br />

bezahlen. Das s<strong>in</strong>d je nach<br />

de<strong>in</strong>em Herkunftsland und der Uni, an der<br />

du das Nostrifizierungsverfahren laufen<br />

hast, 363,36 Euro oder 726,72 Euro!<br />

<strong>Studieren</strong> <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 22/23<br />

Wie verläuft das Verfahren?<br />

Kriterien der Überprüfung s<strong>in</strong>d Inhalte,<br />

Umfang und Anforderungen desjenigen<br />

österreichischen Studiums, mit<br />

dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt<br />

wird. Wenn e<strong>in</strong>zelne Voraussetzungen<br />

nicht zutreffen, können diese als außerordentliche/r<br />

<strong>Studieren</strong>de/r absolviert<br />

werden. Sämtliche Bed<strong>in</strong>gungen werden<br />

mit Bescheid vorgeschrieben. Wenn der/<br />

die Antragsteller/<strong>in</strong> alle zusätzlichen Bed<strong>in</strong>gungen<br />

erfüllt hat oder wenn ke<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen<br />

vorgeschrieben wurden, stellt<br />

die zuständige Stelle bescheidmäßig die<br />

Nostrifizierung fest.<br />

Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen<br />

kann<br />

Wenn die Nostrifizierung nicht erfolgen<br />

kann, weil die Unterschiede zum österreichischen<br />

Studium zu groß s<strong>in</strong>d, kann um Zulassung<br />

zum österreichischen Studium angesucht<br />

und nach erfolgter Zulassung die<br />

Anerkennung von Prüfungen aus dem ausländischen<br />

Studium, soweit sie den österreichischen<br />

gleichwertig s<strong>in</strong>d, beantragt werden.<br />

Danach kann das österreichische Studium<br />

fortgesetzt und abgeschlossen werden.<br />

Besondere Verfahren<br />

Besondere Verfahren gibt es für bestimmte<br />

Studienabschlüsse aus Bosnien und Herzegow<strong>in</strong>a,<br />

Italien, Kroatien, Liechtenste<strong>in</strong>,<br />

Mazedonien, Serbien und Montenegro, Slowenien<br />

sowie von päpstlichen Universitäten.<br />

Hier ist das Anerkennungsverfahren<br />

für bestimmte Studienrichtungen auf Grund<br />

besonderer Abkommen vere<strong>in</strong>facht.<br />

www.oeh.ac.at

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!