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1. Studieren in Österreich - DGB-Jugend

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Punkten pro Jahr. (Ausnahmen möglich<br />

bei Gründen, die außerhalb des E<strong>in</strong>flussbereichs<br />

liegen, z. B. längere Krankheit<br />

oder ähnliches.)<br />

Als Belege für den Nachweis der Sicherung<br />

des Lebensunterhaltes gelten z. B.:<br />

n Kontoauszug e<strong>in</strong>es Kontos mit regelmäßigen<br />

E<strong>in</strong>gängen und ausreichender Deckung<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

n Bankbeleg über den Kauf von Traveller-<br />

Cheques<br />

n e<strong>in</strong>e beglaubigte Bestätigung der/des<br />

Unterhaltsverpflichteten<br />

n Stipendienzusage<br />

Seit <strong>1.</strong><strong>1.</strong>2006 s<strong>in</strong>d für die Erteilung aller<br />

Aufenthaltstitel die Magistrate bzw. Bezirkshauptmannschaften<br />

zuständig.<br />

2.3 Meldepflicht<br />

Nach dem Bundesgesetz über das Meldewesen<br />

besteht <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> für alle Personen<br />

die Pflicht, sich nach der E<strong>in</strong>reise oder<br />

bei e<strong>in</strong>em Quartierwechsel <strong>in</strong>nerhalb von<br />

drei Werktagen bei der Meldebehörde anzumelden.<br />

Für ausländische <strong>Studieren</strong>de, die<br />

vorübergehend <strong>in</strong> <strong>Jugend</strong>herbergen, Hotels<br />

oder Pensionen logieren, wird die Anmeldung<br />

dort automatisch vorgenommen.<br />

Zuständige Behörde<br />

In den Bundesländern: Der Meldeservice<br />

der Geme<strong>in</strong>deämter<br />

In Wien: Der Meldeservice der Magistratischen<br />

Bezirksämter<br />

Mitzubr<strong>in</strong>gende Dokumente<br />

n Lichtbildausweis, aus dem die Staatsan-<br />

gehörigkeit hervorgeht<br />

n Reisepass<br />

n (Geburtsurkunde)<br />

n Meldezettel, erhältlich direkt <strong>in</strong> den<br />

Meldebehörden<br />

HINWEISE: Der Meldezettel muss bei<br />

Hauptmietwohnungen von der Hausverwaltung,<br />

bei Untermietwohnungen von dem/<br />

der HauptmieterIn und bei Eigentumswohnungen<br />

oder Häusern von dem/der EigentümerIn<br />

unterschrieben se<strong>in</strong>.<br />

Wer se<strong>in</strong>en/ihren Hauptwohnsitz neu anmeldet,<br />

kann zusammen mit der Anmeldung<br />

auch die Abmeldung von der alten Unterkunft<br />

vornehmen. Zuständig ist dann der<br />

Meldeservice am neuen Hauptwohnsitz.<br />

Im Anhang bef<strong>in</strong>det sich e<strong>in</strong>e Liste der<br />

zuständigen Behörden <strong>in</strong> den Universitätsstädten<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

WEBTIPP: www.help.gv.at<br />

2.4 Versicherungen<br />

Mit bestimmten Staaten (z. B. EWR-Länder)<br />

bestehen Sozialversicherungsabkommen.<br />

Wenn du also aus e<strong>in</strong>em dieser Länder<br />

kommst, wird nur e<strong>in</strong> sogenannter „Betreuungssche<strong>in</strong>“<br />

der Krankenkasse aus dem<br />

Heimatland benötigt. Mit diesem Sche<strong>in</strong><br />

musst du dich <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> nicht extra<br />

versichern lassen. Für alle anderen ist der<br />

Abschluss e<strong>in</strong>er Krankenversicherung unbe-<br />

d<strong>in</strong>gt erforderlich und e<strong>in</strong>e Voraussetzung<br />

für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung<br />

<strong>in</strong> <strong>Österreich</strong>.<br />

Studentische Krankenversicherung<br />

Die studentische Selbstversicherung bietet<br />

die Möglichkeit, sich zu e<strong>in</strong>em sehr<br />

günstigen Tarif zu versichern, falls ke<strong>in</strong><br />

anderer Versicherungsschutz gegeben ist.<br />

Als Voraussetzungen um diese Versicherung<br />

<strong>in</strong> Anspruch zu nehmen gelten:<br />

n Ordentlicher Wohnsitz <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong><br />

n M<strong>in</strong>deststudiendauer plus e<strong>in</strong> Semester<br />

pro Studienabschnitt darf nicht um<br />

mehr als 4 Semester überschritten werden<br />

(z. B. Studiendauer 8 Semester, 2<br />

Abschnitte ergibt höchstens 8+2+4=14<br />

Semester)<br />

n Jährliches E<strong>in</strong>kommen nicht höher als<br />

EUR 5.814<br />

n Ke<strong>in</strong> abgeschlossenes Studium<br />

n Studium nicht öfter als 2 Mal gewech-<br />

selt<br />

ACHTUNG! Außerordentliche <strong>Studieren</strong>de<br />

können sich nur versichern lassen, wenn<br />

sie am Vorstudienlehrgang oder an e<strong>in</strong>em<br />

anderen Vorbereitungskurs auf das ordentliche<br />

Studium teilnehmen.<br />

Für die Anmeldung brauchst du:<br />

n Antragsformular<br />

n Reisepass<br />

n Zulassungs- oder Fortsetzungsbestäti-<br />

gung<br />

n Meldezettel<br />

n Studienbuchblatt<br />

Aufenthalt <strong>in</strong> <strong>Österreich</strong> 32/33<br />

n Für außerordentliche <strong>Studieren</strong>de: Gegebenenfalls<br />

die Besuchbestätigung<br />

des Vorstudienlehrgangs und den Zulassungsbescheid<br />

der Universität<br />

Die Versicherung beg<strong>in</strong>nt mit dem auf die<br />

Antragstellung folgenden Tag. Die studentische<br />

Krankenversicherung kostet derzeit<br />

EUR 21,77 (Stand 2006).<br />

Die studentische Selbstversicherung<br />

endet:<br />

n Mit dem Wegfall der Voraussetzungen,<br />

n Mit dem Ende des Kalendermonates <strong>in</strong><br />

dem du den Austritt erklärt hat,<br />

n Nach dem Ende des dritten Kalendermo-<br />

nates nach Studienende<br />

n Sobald zwei fällig gewordene Beiträge<br />

nicht entrichtet wurden. Wenn das passiert,<br />

kannst du dich erst nach sechs<br />

Monaten wieder versichern!<br />

WICHTIG: Für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung<br />

ist e<strong>in</strong>e Versicherung notwendig,<br />

empfiehlt sich (für die Dauer dieser<br />

sechs Monate) e<strong>in</strong> sofortiger Vertragsabschluss<br />

mit anderen Versicherungsträgern!<br />

Achte immer darauf, die Krankenversicherung<br />

pünktlich e<strong>in</strong>zuzahlen!<br />

ACHTUNG! Bis 3<strong>1.</strong> Dezember jeden Jahres<br />

ist e<strong>in</strong>e gültige Fortsetzungsbestätigung<br />

bei der Gebietskrankenkasse e<strong>in</strong>zureichen,<br />

welche für das gesamte Studienjahr<br />

den Nachweis erbr<strong>in</strong>gt, dass du als ordentlicheR<br />

<strong>Studieren</strong>deR an e<strong>in</strong>er österreichischen<br />

Universität berechtigt bist, das Studium<br />

fortzusetzen.<br />

www.oeh.ac.at

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