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Studienplan Verwaltung - Fachhochschule für öffentliche Verwaltung

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4. Recht der Gefahrenabwehr/Umweltrecht (GAR)<br />

4.1 Polizei- und Ordnungsrecht (POR)<br />

<strong>Studienplan</strong> <strong>Verwaltung</strong>; Stand: Juli 2004<br />

20<br />

Grundstudium<br />

Kennziffer<br />

Lehrinhalte<br />

Kenntnisart Std.-<br />

Zahl<br />

1 Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei 4<br />

11 Historische Entwicklung des Rechts der Gefahrenabwehr Ü<br />

12 Unterscheidung von Polizei, Ordnungsbehörden und<br />

sonstigen Behörden der Gefahrenabwehr<br />

13 Rechtsgrundlagen und Handlungsinstrumentarien der<br />

Gefahrenabwehr<br />

14 Aufgaben der Ordnungsbehörden und der Polizei nach<br />

§ 1 POG GK<br />

2 Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei<br />

21 Generalermächtigung des § 9 POG NK 6<br />

211 Tatbestandsvoraussetzungen<br />

2111 Schutzgüter: Öffentliche Sicherheit und Ordnung<br />

2112 Gefahr: Begriff und Arten<br />

212 Rechtsfolgen<br />

2121 Entschließungsermessen 2<br />

2122 Bestimmung der Adressaten 8<br />

21221 Kreis der möglichen Adressaten (natürliche und juristische<br />

Personen, nichtrechtsfähige Vereinigungen)<br />

21222 Verantwortlichkeit <strong>für</strong> das Verhalten von Personen<br />

(Verhaltensstörer)<br />

21223 Verantwortlichkeit <strong>für</strong> den Zustand von Sachen<br />

(Zustandsstörer)<br />

21224 Inanspruchnahme nichtverantwortlicher Personen<br />

(Nichtstörer)<br />

21225 Rechtsnachfolge<br />

21226 Auswahlermessen bei mehreren Adressaten<br />

2123 Auswahlermessen bei der Bestimmung des Mittels (insbe-<br />

sondere Bestimmtheit, Möglichkeit, Geeignetheit, Erforder-<br />

lichkeit, Angemessenheit; Beachtung der Grundrechte) NK 6<br />

2124 Ermessensreduzierung; Anspruch auf ordnungsbehördliches<br />

und polizeiliches Einschreiten GK 2<br />

22 Spezialermächtigungen innerhalb und außerhalb des POG Ü 2<br />

23 Entschädigung nach §§ 68 ff. POG GK 2

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