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Leitfaden - Gewalt gegen Kinder - Saarland

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Anhang<br />

Angebote der <strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe<br />

Die <strong>Kinder</strong>- und Jugendhilfe hält eine ganze Reihe von Unterstützungsangeboten für Eltern, Mädchen und<br />

Jungen und junge Erwachsenen in Belastungs- und Krisensituationen bereit. Entscheidend für die richtige<br />

Hilfe ist der Einzelfall.<br />

Erziehungs-, Jugend- oder Familienberatungsstellen:<br />

(§§ 16, 17, 28 SGB VIII)<br />

Sie sind häufig erste Anlaufpunkte, die bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener<br />

Probleme Hilfestellung geben können. Für das Angebot muss der Hilfesuchende nichts bezahlen.<br />

Beratungsstellen unterliegen den Bestimmungen zum Schutz von Sozialdaten und zur Wahrung von Sozialgeheimnissen.<br />

Sie garantieren einen vertraulichen Umgang mit den Informationen, die sie erhalten.<br />

Soziale Gruppenarbeit:<br />

(§ 29 SGB VIII)<br />

Hier handelt es sich um ein Angebot für ältere Jugendliche. Es soll ihnen ein intensives soziales Lernen in<br />

eine Gruppe ermöglichen und so bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Problemen<br />

mit ihrer Umwelt unterstützen.<br />

Erziehungsbeistandschaft:<br />

(§ 30 SGB VIII)<br />

Ein Erziehungsbeistand soll den jungen Menschen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unter<br />

Einbeziehung seines sozialen Umfeldes helfen. Es kann sich um Probleme in der Schule, bei der sozialen<br />

Integration oder andere Problemstellungen handeln.<br />

Sozialpädagogische Familienhilfe:<br />

(§ 31 SGB VIII)<br />

Bei dieser Hilfe steht die ganze Familie im Mittelpunkt der Hilfestellung. Eine Fachkraft kommt in die Familie<br />

und bietet kontinuierlich Unterstützung bei der Erziehung, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen<br />

und bei Schwierigkeiten mit Außenstehenden an. Ziel der Hilfe ist es, die Konfliktlösungs- und Bewältigungsmöglichkeiten<br />

der Familie so zu erweitern, dass sie auftretende Probleme selbstständig bewältigen<br />

kann.<br />

Tagesgruppe:<br />

(§ 32 SGB VIII)<br />

Im Mittelpunkt der Arbeit in der Tagesgruppe stehen soziales Lernen, schulische Förderung und Elternarbeit.<br />

Es handelt sich um eine intensive Form der Betreuung; die <strong>Kinder</strong> oder Jugendlichen bleiben in ihrer<br />

Familie, werden aber wochentags nach der Schule in einer Gruppe betreut. Es findet eine enge Zusammenarbeit<br />

mit den Eltern statt.<br />

Hilfen außerhalb der Herkunftsfamilie:<br />

(§§ 33, 34, 35)<br />

Ist eine Hilfe außerhalb der Herkunftsfamilie angezeigt, stehen der Jugendhilfe differenzierte Möglichkeiten,<br />

nämlich die Unterbringung in einer Pflegefamilie, in einer vollstationären Einrichtung oder eine Einzelbetreuung<br />

zur Verfügung. Auch hier stellen die Elternarbeit und die Zielsetzung einer möglichen Rückkehr<br />

in die Herkunftsfamilie wesentliche Aspekte der Hilfe dar.<br />

Wenn eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, haben die Personensorgeberechtigen,<br />

in der Regel die Eltern, einen Rechtsanspruch auf die geeignete und notwendige Hilfe zur<br />

Erziehung. Wer Hilfe, Rat und Unterstützung benötigt sollte sich an das für ihn zuständige Jugendamt<br />

oder eine Beratungsstelle wenden. Auch <strong>Kinder</strong> und Jugendliche haben das Recht sich in allen Fragen der<br />

Erziehung und Entwicklung an das Jugendamt zu wenden.<br />

Bei einer Entscheidung über die geeignete Hilfe müssen die Personensorgeberechtigten und <strong>Kinder</strong> bzw.<br />

Jugendlichen einbezogen werden.<br />

Die Kosten für eine Hilfe zur Erziehung trägt das Jugendamt. Bei einer Unterbringung außerhalb der eigenen<br />

Familie und bei der Erziehung in einer Tagesgruppe wird geprüft, ob und in welcher Höhe die Eltern,<br />

Minderjährigen oder junge Erwachsenen zu den Kosten herangezogen werden können. Die Höhe<br />

errechnet sich nach dem Einkommen und wird vom Jugendamt berechnet.<br />

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