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IFT-Berichte Bd. 116

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Diskussion<br />

Flunitrazepam an drogenabhängige Patienten nur noch auf Betäubungsmittel-Rezept<br />

verschrieben werden dürfen, und Codein und Dihydrocodein nur noch in nicht anders<br />

zu behandelnden Ausnahmefällen als Substitutionsmittel angewendet werden dürfen<br />

(§5 Abs. 3 BtMVV). Schmidt-Kittler und von Meyer (2000) finden zwar keinen Hinweis<br />

auf eine jahreszeitliche Häufigkeitsverschiebung von Fällen mit positivem Methadon-<br />

nachweis, jedoch sind die Fälle mit DHC-Beteiligung im 2. Halbjahr 1998 weniger ge-<br />

worden. Im Vergleich zum Vorjahr beobachten sie eine signifikante Zunahme der Fälle<br />

mit Methadonnachweis (1997: 19%; 1998: 34%) bei gleichzeitiger Abnahme der Fälle<br />

mit DHC-Nachweis (1997: 68%, 1998: 30%). In ihrer abschließenden Beurteilung wei-<br />

sen sie darauf hin, dass sich aus toxikologischer Sicht der Anstieg der Drogentodesra-<br />

te in Bayern mit der beschriebenen Verschiebung der nachgewiesenen Ersatzstoffe<br />

nicht erklären lässt.<br />

Ein Vergleich mit den 1999 an einer Überdosis Verstorbenen aus unserer Untersu-<br />

chung zeigt erwartungsgemäß eine leichte Zunahme der Häufigkeit der Fälle mit Me-<br />

thadonnachweis (38%) und einen weiteren Rückgang der Fälle mit DHC-Nachweis<br />

(24%). Regionale Unterschiede der Häufigkeit des Nachweises von Methadon und<br />

DHC weisen auf einen höheren Grad der Umstellung der Patienten von DHC auf Me-<br />

thadon/L-Polamidon in München im Vergleich zu Augsburg hin. Obwohl sich die Präva-<br />

lenzen von Drogentoten, die in den letzten drei Monaten in Substitutionsbehandlung<br />

waren, zwischen Augsburg und München nicht unterscheiden, finden sich bei den Ü-<br />

berdosierten in München häufiger Methadon/L-Polamidon (40% vs 25%) und seltener<br />

DHC (15% vs 38%) aber auch seltener Morphin (75 vs. 58%). Alternativ lässt der höhe-<br />

re Anteil von Fällen mit DHC-Nachweis in Augsburg eine hohe Verfügbarkeit von DHC,<br />

sei es durch Verschreibungen oder auf dem Schwarzmarkt, vermuten.<br />

Ein Vergleich der bei Verstorbenen nachgewiesenen Substanzen, die sich in den letz-<br />

ten drei Monaten vor dem Tod in einer Substitutionsbehandlung befanden mit Nicht-<br />

Substituierten, zeigt auch, dass von Substituierten deutlich häufiger Kombinationen von<br />

Opiaten und Medikamenten eingenommen wurden und bei ihnen deutlich häufiger als<br />

Beikonsum Benzodiazepine nachgewiesen wurden. Dem von Raschke, Puschel und<br />

Heinemann (2000) festgestellten positiven Effekt der Substitutionsbehandlung steht<br />

eine erhöhtes Mortalitätsrisiko durch unkontrollierten Beigebrauch gegenüber. Die Bei-<br />

gebrauchsproblematik besteht aber seit Beginn der Substitutionsbehandlung, und da<br />

ein dramatischer Anstieg der Mischintoxikationen mit Methadonbeteiligung nicht zu<br />

beobachten ist, lässt sich eine Zunahme der Drogentodesrate daraus nicht ableiten.<br />

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