Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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GO). Den Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom<br />
<strong>Stadt</strong>rat bestimmtes Ausschussmitglied (Art. 103 Abs. 2 GO).<br />
(5) Der <strong>Stadt</strong>rat kann Ausschüsse jederzeit auflösen (Art. 32 Abs. 5<br />
GO). Berührt eine Angelegenheit das Arbeitsgebiet mehrerer Ausschüsse,<br />
so können diese zu gemeinsamen Sitzungen zusammentreten.<br />
§ 8<br />
Vorberatende und beschließende Ausschüsse<br />
(1) Vorberatende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen<br />
Angelegenheiten für die Beratung in der Vollversammlung des<br />
<strong>Stadt</strong>rates vorzubereiten. Gemäß § 3 der Satzung zur Regelung<br />
von Fragen des örtlichen Verfassungsrechts der <strong>Stadt</strong> <strong>Neu</strong>-<strong>Ulm</strong> bestellt<br />
der <strong>Stadt</strong>rat als vorberatenden Ausschuss den Rechnungsprüfungsausschuss,<br />
bestehend aus 7 Mitgliedern.<br />
(2) Gemäß § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen<br />
Verfassungsrechtes werden folgende beschließende Ausschüsse<br />
bestellt:<br />
a) Haupt- und Finanzausschuss (HaFi),<br />
bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 18<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern,<br />
b) Ausschuss für Bürgerdienste, Familie und Kultur (BüFaKu),<br />
bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 18<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern,<br />
c) Ausschuss für <strong>Stadt</strong>entwicklung, Hochbau und Umwelt (SHU),<br />
bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 18<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern,<br />
d) Technischen Ausschuss öffentlicher Lebensraum und Verkehr<br />
(TAöLV),<br />
bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 18<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern,<br />
e) Ferienausschuss,<br />
bestehend aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden und 18<br />
<strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern.