Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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20<br />
§ 13<br />
Rechnungsprüfungsausschuss<br />
Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung im Sinne der Art. 102 und 103<br />
GO einschließlich des Budgets des Rechnungsprüfungsamtes.<br />
Die Sitzungen dieses Ausschusses sind in der Regel nichtöffentlich.<br />
§ 14<br />
Ferienausschuss<br />
(1) Die Ferienzeit des <strong>Stadt</strong>rates beträgt fünf Wochen; sie beginnt jeweils<br />
eine Woche nach dem 1. Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien<br />
in Bayern.<br />
(2) Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten,<br />
für die sonst der <strong>Stadt</strong>rat oder ein beschließender Ausschuss<br />
zuständig wären. Aufgaben, die nach § 2 der Geschäftsordnung<br />
der Beschlussfassung durch den <strong>Stadt</strong>rat vorbehalten sind,<br />
soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil<br />
für die Beteiligten, für die <strong>Stadt</strong> oder für die Allgemeinheit bis<br />
zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.<br />
Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die<br />
Kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen<br />
werden müssen.