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Download pdf - Stadt Neu-Ulm

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20<br />

§ 13<br />

Rechnungsprüfungsausschuss<br />

Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung im Sinne der Art. 102 und 103<br />

GO einschließlich des Budgets des Rechnungsprüfungsamtes.<br />

Die Sitzungen dieses Ausschusses sind in der Regel nichtöffentlich.<br />

§ 14<br />

Ferienausschuss<br />

(1) Die Ferienzeit des <strong>Stadt</strong>rates beträgt fünf Wochen; sie beginnt jeweils<br />

eine Woche nach dem 1. Ferientag der allgemeinen Sommerschulferien<br />

in Bayern.<br />

(2) Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten,<br />

für die sonst der <strong>Stadt</strong>rat oder ein beschließender Ausschuss<br />

zuständig wären. Aufgaben, die nach § 2 der Geschäftsordnung<br />

der Beschlussfassung durch den <strong>Stadt</strong>rat vorbehalten sind,<br />

soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil<br />

für die Beteiligten, für die <strong>Stadt</strong> oder für die Allgemeinheit bis<br />

zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können.<br />

Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für Angelegenheiten, die<br />

Kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen<br />

werden müssen.

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