Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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34<br />
§ 30<br />
Form und Frist für die Einladung<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>rats- bzw. Ausschussmitglieder werden schriftlich unter<br />
Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. Der<br />
Einladung sind - soweit vorhanden - Sitzungsvorlagen beizufügen.<br />
Einladungen, Tagesordnungen und Vorlagen können ergänzend<br />
auch im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Die Bestimmungen<br />
über den Datenschutz und der Geheimhaltung sind dabei<br />
einzuhalten. Über den Inhalt der Vorlagen ist solange Verschwiegenheit<br />
zu bewahren, als über sie noch nicht öffentlich verhandelt<br />
wurde oder sie noch nicht im Internet veröffentlicht sind. Sofern<br />
Empfehlungsbeschlüsse von Ausschüssen vorliegen, ist auf diese<br />
anstelle von Sitzungsvorlagen hinzuweisen.<br />
(2) Die Einladung ist spätestens am 11. Tag vor der Sitzung (der Sitzungstag<br />
zählt nicht mit) als normale Briefsendung zu versenden.<br />
Diese Ladungsfrist kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt<br />
werden. Die Tagesordnung für die Sitzung kann spätestens zum<br />
Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung nachgereicht und ergänzt bzw.<br />
geändert werden.<br />
(3) Die Einladung und Tagesordnung von Ausschusssitzungen erhalten<br />
auch alle anderen <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder zur Information; die Fraktionsvorsitzenden<br />
und stellvertretenden Ausschussmitglieder erhalten<br />
auch die Sitzungsvorlagen.<br />
(4) Soll wegen Beschlussunfähigkeit in einer früheren Sitzung in Folge<br />
einer nicht ausreichenden Anzahl von Mitgliedern zum zweiten Mal<br />
über denselben Gegenstand verhandelt werden, so ist bei der Ladung<br />
darauf hinzuweisen, dass der <strong>Stadt</strong>rat ohne Rücksicht auf die<br />
Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist (Art. 47 Abs. 3 GO). Bei<br />
Wahlen ist der Gegenstand in der Ladung anzugeben (Art. 51 Abs.<br />
3 GO).<br />
(5) Bei Sitzungsunterbrechung ist gleichzeitig ein neuer Sitzungstermin<br />
festzulegen. Zu dieser Sitzung ergeht keine neuerliche Einladung,<br />
ausgenommen für die nicht anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.