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Download pdf - Stadt Neu-Ulm

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34<br />

§ 30<br />

Form und Frist für die Einladung<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>rats- bzw. Ausschussmitglieder werden schriftlich unter<br />

Beifügung der Tagesordnung zu den Sitzungen eingeladen. Der<br />

Einladung sind - soweit vorhanden - Sitzungsvorlagen beizufügen.<br />

Einladungen, Tagesordnungen und Vorlagen können ergänzend<br />

auch im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Die Bestimmungen<br />

über den Datenschutz und der Geheimhaltung sind dabei<br />

einzuhalten. Über den Inhalt der Vorlagen ist solange Verschwiegenheit<br />

zu bewahren, als über sie noch nicht öffentlich verhandelt<br />

wurde oder sie noch nicht im Internet veröffentlicht sind. Sofern<br />

Empfehlungsbeschlüsse von Ausschüssen vorliegen, ist auf diese<br />

anstelle von Sitzungsvorlagen hinzuweisen.<br />

(2) Die Einladung ist spätestens am 11. Tag vor der Sitzung (der Sitzungstag<br />

zählt nicht mit) als normale Briefsendung zu versenden.<br />

Diese Ladungsfrist kann in dringenden Fällen auf 3 Tage verkürzt<br />

werden. Die Tagesordnung für die Sitzung kann spätestens zum<br />

Ablauf des 3. Tages vor der Sitzung nachgereicht und ergänzt bzw.<br />

geändert werden.<br />

(3) Die Einladung und Tagesordnung von Ausschusssitzungen erhalten<br />

auch alle anderen <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder zur Information; die Fraktionsvorsitzenden<br />

und stellvertretenden Ausschussmitglieder erhalten<br />

auch die Sitzungsvorlagen.<br />

(4) Soll wegen Beschlussunfähigkeit in einer früheren Sitzung in Folge<br />

einer nicht ausreichenden Anzahl von Mitgliedern zum zweiten Mal<br />

über denselben Gegenstand verhandelt werden, so ist bei der Ladung<br />

darauf hinzuweisen, dass der <strong>Stadt</strong>rat ohne Rücksicht auf die<br />

Zahl der Erschienenen beschlussfähig ist (Art. 47 Abs. 3 GO). Bei<br />

Wahlen ist der Gegenstand in der Ladung anzugeben (Art. 51 Abs.<br />

3 GO).<br />

(5) Bei Sitzungsunterbrechung ist gleichzeitig ein neuer Sitzungstermin<br />

festzulegen. Zu dieser Sitzung ergeht keine neuerliche Einladung,<br />

ausgenommen für die nicht anwesenden <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder.

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