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38<br />

§ 35<br />

Beratung der Tagesordnungspunkte<br />

(1) Nach der Berichterstattung, ggf. nach dem Vortrag der Sachverständigen,<br />

eröffnet der Vorsitzende die Beratung.<br />

(2) Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates, die nach den Umständen annehmen<br />

müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem bestimmten<br />

Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49<br />

Abs. 1 GO) ausgeschlossen zu sein, haben dies vor Beginn der Beratung<br />

dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen. Entsprechendes<br />

gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar<br />

werden. Das wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossene<br />

Mitglied hat während der Beratung und Abstimmung seinen<br />

Platz am Beratungstisch zu verlassen; es kann bei öffentlicher Sitzung<br />

im Zuhörerbereich Platz nehmen, bei nichtöffentlicher Sitzung<br />

verlässt es den Raum.<br />

(3) Sitzungsteilnehmer dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen<br />

vom Vorsitzenden erteilt wird. Der Vorsitzende erteilt das Wort in<br />

der Reihenfolge der Wortmeldungen. Er kann es wiederholt erteilen.<br />

Ein/e <strong>Stadt</strong>rat/in darf nach einer Wortmeldung und der darauffolgenden<br />

Antwort des Sachvortragenden oder des Vorsitzenden mit<br />

einer weiteren Frage oder Stellungnahme antworten. Bei gleichzeitiger<br />

Wortmeldung entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge.<br />

Bei Wortmeldungen "Zur Geschäftsordnung" ist das Wort außer<br />

der Reihe ggf. nach Abwicklung der laufenden Wortmeldung sofort<br />

zu erteilen. Zuhörern kann das Wort nicht erteilt werden. Die Redezeit<br />

wird auf 15 Minuten beschränkt. Abweichungen hiervon sind<br />

durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates möglich.<br />

(4) Die Redner sprechen von ihrem Platz aus oder von einem vor dem<br />

<strong>Stadt</strong>rat aufgestellten Rednerpult. Sie richten ihre Rede an den<br />

<strong>Stadt</strong>rat. Die Redebeiträge müssen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt<br />

beziehen; Abweichungen vom Thema sind zu vermeiden.<br />

(5) Die Verwendung von Hilfsmitteln (wie Overhead-Projektor usw.) ist<br />

zulässig. Benötigte technische Geräte werden auf Anforderung von<br />

der Verwaltung, sofern vorhanden, zur Verfügung gestellt.<br />

(6) Während der Beratung über einen Tagesordnungspunkt sind nur<br />

zulässig:

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