Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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§ 35<br />
Beratung der Tagesordnungspunkte<br />
(1) Nach der Berichterstattung, ggf. nach dem Vortrag der Sachverständigen,<br />
eröffnet der Vorsitzende die Beratung.<br />
(2) Mitglieder des <strong>Stadt</strong>rates, die nach den Umständen annehmen<br />
müssen, von der Beratung und Abstimmung zu einem bestimmten<br />
Punkt der Tagesordnung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49<br />
Abs. 1 GO) ausgeschlossen zu sein, haben dies vor Beginn der Beratung<br />
dem Vorsitzenden unaufgefordert mitzuteilen. Entsprechendes<br />
gilt, wenn Anhaltspunkte dieser Art während der Beratung erkennbar<br />
werden. Das wegen persönlicher Beteiligung ausgeschlossene<br />
Mitglied hat während der Beratung und Abstimmung seinen<br />
Platz am Beratungstisch zu verlassen; es kann bei öffentlicher Sitzung<br />
im Zuhörerbereich Platz nehmen, bei nichtöffentlicher Sitzung<br />
verlässt es den Raum.<br />
(3) Sitzungsteilnehmer dürfen das Wort nur ergreifen, wenn es ihnen<br />
vom Vorsitzenden erteilt wird. Der Vorsitzende erteilt das Wort in<br />
der Reihenfolge der Wortmeldungen. Er kann es wiederholt erteilen.<br />
Ein/e <strong>Stadt</strong>rat/in darf nach einer Wortmeldung und der darauffolgenden<br />
Antwort des Sachvortragenden oder des Vorsitzenden mit<br />
einer weiteren Frage oder Stellungnahme antworten. Bei gleichzeitiger<br />
Wortmeldung entscheidet der Vorsitzende über die Reihenfolge.<br />
Bei Wortmeldungen "Zur Geschäftsordnung" ist das Wort außer<br />
der Reihe ggf. nach Abwicklung der laufenden Wortmeldung sofort<br />
zu erteilen. Zuhörern kann das Wort nicht erteilt werden. Die Redezeit<br />
wird auf 15 Minuten beschränkt. Abweichungen hiervon sind<br />
durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates möglich.<br />
(4) Die Redner sprechen von ihrem Platz aus oder von einem vor dem<br />
<strong>Stadt</strong>rat aufgestellten Rednerpult. Sie richten ihre Rede an den<br />
<strong>Stadt</strong>rat. Die Redebeiträge müssen sich auf den jeweiligen Tagesordnungspunkt<br />
beziehen; Abweichungen vom Thema sind zu vermeiden.<br />
(5) Die Verwendung von Hilfsmitteln (wie Overhead-Projektor usw.) ist<br />
zulässig. Benötigte technische Geräte werden auf Anforderung von<br />
der Verwaltung, sofern vorhanden, zur Verfügung gestellt.<br />
(6) Während der Beratung über einen Tagesordnungspunkt sind nur<br />
zulässig: