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Download pdf - Stadt Neu-Ulm

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Alle weiteren Personalangelegenheiten im Vollzug tarifrechtlicher<br />

oder gesetzlicher Vorschriften, sofern nicht die Zuständigkeit des<br />

Haupt- und Finanzausschusses oder des <strong>Stadt</strong>rates gegeben ist<br />

(Art. 43 Abs. 1 GO; §§ 2, 9 Geschäftsordnung).<br />

(2) Dem Oberbürgermeister werden folgende weitere Angelegenheiten<br />

zur Erledigung in eigener Zuständigkeit übertragen (Art. 37 Abs. 2<br />

Satz 1 GO):<br />

1. Vollzug der Satzungen über die Benutzung des Eigentums und<br />

der öffentlichen Einrichtungen.<br />

2. Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfs und der im Haushalt<br />

oder den Budgets enthaltenen und zur Beschaffung<br />

vorgesehenen Vermögenswerte bis einschließlich 200.000 Euro,<br />

soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen oder dieser<br />

Geschäftsordnung ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist (vgl.<br />

§§ 9 Ziff. 26, 10 Ziff. 12, 11 Ziff. 8, 12 Ziff. 9).<br />

3. Erlass, Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung<br />

von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen,<br />

Gebühren und sonstigen Forderungen bis zu folgenden Beträgen<br />

im Einzelfall<br />

- Erlass bis 25.000 EURO<br />

- Niederschlagung bis 100.000 EURO<br />

- Stundungen bis 100.000 EURO<br />

- Aussetzung der Vollziehung bis 100.000 EURO<br />

4. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und<br />

Budgetüberschreitungen sowie die Genehmigung von<br />

Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene<br />

Verbindlichkeiten entstehen bis 50.000 EURO im Einzelfall, soweit<br />

die Deckung aus der Deckungsreserve bzw. durch Mehreinnahmen<br />

oder Wenigerausgaben innerhalb des Haushalts<br />

erfolgen kann.<br />

5. Aufnahme von in den Haushaltssatzungen vorgesehenen<br />

Darlehen und Kassenkrediten einschließlich nachträglicher<br />

Zinssenkung sowie Umschuldungen.<br />

6. Einleitung von Aktivprozessen, wenn das Prozesskostenrisiko<br />

25.000 EURO nicht übersteigt sowie Abschluss von<br />

Vergleichen, wenn das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> 25.000 EURO<br />

nicht übersteigt. Führung aller Passivprozesse.

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