Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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Alle weiteren Personalangelegenheiten im Vollzug tarifrechtlicher<br />
oder gesetzlicher Vorschriften, sofern nicht die Zuständigkeit des<br />
Haupt- und Finanzausschusses oder des <strong>Stadt</strong>rates gegeben ist<br />
(Art. 43 Abs. 1 GO; §§ 2, 9 Geschäftsordnung).<br />
(2) Dem Oberbürgermeister werden folgende weitere Angelegenheiten<br />
zur Erledigung in eigener Zuständigkeit übertragen (Art. 37 Abs. 2<br />
Satz 1 GO):<br />
1. Vollzug der Satzungen über die Benutzung des Eigentums und<br />
der öffentlichen Einrichtungen.<br />
2. Beschaffung des laufenden Geschäftsbedarfs und der im Haushalt<br />
oder den Budgets enthaltenen und zur Beschaffung<br />
vorgesehenen Vermögenswerte bis einschließlich 200.000 Euro,<br />
soweit nicht nach gesetzlichen Bestimmungen oder dieser<br />
Geschäftsordnung ein anderes Verfahren vorgeschrieben ist (vgl.<br />
§§ 9 Ziff. 26, 10 Ziff. 12, 11 Ziff. 8, 12 Ziff. 9).<br />
3. Erlass, Niederschlagung, Stundung und Aussetzung der Vollziehung<br />
von Abgaben, insbesondere von Steuern, Beiträgen,<br />
Gebühren und sonstigen Forderungen bis zu folgenden Beträgen<br />
im Einzelfall<br />
- Erlass bis 25.000 EURO<br />
- Niederschlagung bis 100.000 EURO<br />
- Stundungen bis 100.000 EURO<br />
- Aussetzung der Vollziehung bis 100.000 EURO<br />
4. Genehmigung über- und außerplanmäßiger Ausgaben und<br />
Budgetüberschreitungen sowie die Genehmigung von<br />
Maßnahmen, durch die im Haushaltsplan nicht vorgesehene<br />
Verbindlichkeiten entstehen bis 50.000 EURO im Einzelfall, soweit<br />
die Deckung aus der Deckungsreserve bzw. durch Mehreinnahmen<br />
oder Wenigerausgaben innerhalb des Haushalts<br />
erfolgen kann.<br />
5. Aufnahme von in den Haushaltssatzungen vorgesehenen<br />
Darlehen und Kassenkrediten einschließlich nachträglicher<br />
Zinssenkung sowie Umschuldungen.<br />
6. Einleitung von Aktivprozessen, wenn das Prozesskostenrisiko<br />
25.000 EURO nicht übersteigt sowie Abschluss von<br />
Vergleichen, wenn das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong> 25.000 EURO<br />
nicht übersteigt. Führung aller Passivprozesse.