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Download pdf - Stadt Neu-Ulm

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§ 28<br />

Teilnahmepflicht<br />

(1) Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen<br />

teilzunehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten.<br />

(2) Mitglieder, die aus wichtigem Grund an der Teilnahme verhindert<br />

sind, haben sich schriftlich, bei kurzfristiger Verhinderung fernmündlich,<br />

beim Fachbereich 6 – Geschäftsstelle <strong>Stadt</strong>rat - unter Angabe<br />

des Grundes zu entschuldigen.<br />

§ 29<br />

Tagesordnung<br />

(1) Der Oberbürgermeister setzt die Tagesordnung einschließlich der<br />

Aufteilung in öffentlich und nichtöffentlich zu behandelnde Beratungspunkte<br />

fest.<br />

(2) Tagesordnungspunkte können durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates von<br />

der Tagesordnung abgesetzt und in der Reihenfolge geändert werden.<br />

(3) Soweit erforderlich, ist über die öffentliche oder nichtöffentliche Behandlung<br />

eines Tagesordnungspunkte jeweils in nichtöffentlicher<br />

Sitzung zu entscheiden.<br />

(4) Rechtzeitig eingegangene Anträge von <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern setzt<br />

der Vorsitzende auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Wird<br />

ausnahmsweise ein rechtzeitig eingegangener Antrag nicht auf die<br />

Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, wird dies dem/der Antragsteller/in<br />

vorher mitgeteilt; die Anträge sind in jedem Fall innerhalb<br />

von 3 Monaten auf die Tagesordnung zu setzen. Eine materielle<br />

Vorprüfung findet nicht statt.<br />

(5) In der Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände einzeln und<br />

inhaltlich konkret zu benennen, damit es den <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern<br />

ermöglicht wird, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände<br />

vorzubereiten.

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