Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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§ 28<br />
Teilnahmepflicht<br />
(1) Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen und Abstimmungen<br />
teilzunehmen. Kein Mitglied darf sich der Stimme enthalten.<br />
(2) Mitglieder, die aus wichtigem Grund an der Teilnahme verhindert<br />
sind, haben sich schriftlich, bei kurzfristiger Verhinderung fernmündlich,<br />
beim Fachbereich 6 – Geschäftsstelle <strong>Stadt</strong>rat - unter Angabe<br />
des Grundes zu entschuldigen.<br />
§ 29<br />
Tagesordnung<br />
(1) Der Oberbürgermeister setzt die Tagesordnung einschließlich der<br />
Aufteilung in öffentlich und nichtöffentlich zu behandelnde Beratungspunkte<br />
fest.<br />
(2) Tagesordnungspunkte können durch Beschluss des <strong>Stadt</strong>rates von<br />
der Tagesordnung abgesetzt und in der Reihenfolge geändert werden.<br />
(3) Soweit erforderlich, ist über die öffentliche oder nichtöffentliche Behandlung<br />
eines Tagesordnungspunkte jeweils in nichtöffentlicher<br />
Sitzung zu entscheiden.<br />
(4) Rechtzeitig eingegangene Anträge von <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern setzt<br />
der Vorsitzende auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Wird<br />
ausnahmsweise ein rechtzeitig eingegangener Antrag nicht auf die<br />
Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt, wird dies dem/der Antragsteller/in<br />
vorher mitgeteilt; die Anträge sind in jedem Fall innerhalb<br />
von 3 Monaten auf die Tagesordnung zu setzen. Eine materielle<br />
Vorprüfung findet nicht statt.<br />
(5) In der Tagesordnung sind die Beratungsgegenstände einzeln und<br />
inhaltlich konkret zu benennen, damit es den <strong>Stadt</strong>ratsmitgliedern<br />
ermöglicht wird, sich auf die Behandlung der jeweiligen Gegenstände<br />
vorzubereiten.