Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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§ 32<br />
Anfragen und Informationen<br />
(1) Anfragen an den Vorsitzenden zur Beantwortung in öffentlicher Sitzung<br />
sind spätestens 7 Tage vor der Sitzung (der Sitzungstag zählt<br />
nicht mit) schriftlich beim Oberbürgermeister einzureichen. Im<br />
Rahmen der Beantwortung solcher Anfragen sind nur Zusatzfragen<br />
zulässig; eine Aussprache findet grundsätzlich nicht statt.<br />
(2) Anfragen und Informationen können grundsätzlich am Schluss der<br />
nichtöffentlichen Sitzung (unter Punkt Anfragen und Informationen)<br />
ohne Einhaltung einer Frist gestellt bzw. gegeben werden und bedürfen<br />
nicht der Schriftform. Die Beantwortung derartiger Anfragen<br />
kann sofort, in der nächsten Sitzung oder in schriftlicher Form erfolgen.<br />
Derartige Anfragen oder Informationen sind zu Beginn der Sitzung<br />
bei dem Vorsitzenden anzumelden. Es ist immer ein nichtöffentlicher<br />
Teil mit Anfragen und Informationen auf die Tagesordnung<br />
zu nehmen.