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36<br />

§ 32<br />

Anfragen und Informationen<br />

(1) Anfragen an den Vorsitzenden zur Beantwortung in öffentlicher Sitzung<br />

sind spätestens 7 Tage vor der Sitzung (der Sitzungstag zählt<br />

nicht mit) schriftlich beim Oberbürgermeister einzureichen. Im<br />

Rahmen der Beantwortung solcher Anfragen sind nur Zusatzfragen<br />

zulässig; eine Aussprache findet grundsätzlich nicht statt.<br />

(2) Anfragen und Informationen können grundsätzlich am Schluss der<br />

nichtöffentlichen Sitzung (unter Punkt Anfragen und Informationen)<br />

ohne Einhaltung einer Frist gestellt bzw. gegeben werden und bedürfen<br />

nicht der Schriftform. Die Beantwortung derartiger Anfragen<br />

kann sofort, in der nächsten Sitzung oder in schriftlicher Form erfolgen.<br />

Derartige Anfragen oder Informationen sind zu Beginn der Sitzung<br />

bei dem Vorsitzenden anzumelden. Es ist immer ein nichtöffentlicher<br />

Teil mit Anfragen und Informationen auf die Tagesordnung<br />

zu nehmen.

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