Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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b) Abschluss von Vergleichen, wenn das Zugeständnis der <strong>Stadt</strong><br />
50.000,-- EURO übersteigt.<br />
c) Einleitung von Aktivprozessen und Abschluss von Vergleichen,<br />
wenn der Rechtsstreit von grundsätzlicher Bedeutung ist.<br />
22. Baudurchführungsbeschlüsse mit Genehmigung des<br />
Bauvolumens (Raumprogramms) für Maßnahmen mit einer Gesamtbausumme<br />
von mehr als einer Million EURO,<br />
23. Die Behandlung von Empfehlungen von Bürgerversammlungen<br />
(Art. 18 Abs. 4 GO), soweit nicht die Zuständigkeit eines Ausschusses<br />
gegeben ist.<br />
24. Die Entscheidung über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren (Art.<br />
18 a Abs. 8 GO) und die Entscheidung über die Durchführung eines<br />
Bürgerentscheids (Art. 18 a Abs. 2, Abs. 8 GO).<br />
25. Entscheidung über einander widersprechende Beschlüsse von<br />
Ausschüssen, sowie Nachprüfung von Ausschussbeschlüssen (Art.<br />
32 GO),<br />
26. Aufstellung von Richtlinien für laufende Angelegenheiten nach Art.<br />
37 Abs. 1 Satz 2 GO.<br />
27. Zustimmung zur Vorschlagsliste für Schöffen (§ 36 Abs. 1 GVG).<br />
II. Die <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder<br />
§ 3<br />
Rechtsstellung der ehrenamtlichen <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder, Befugnisse<br />
(1) <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch<br />
die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung<br />
aus und sind an Aufträge nicht gebunden.<br />
(2) Für die allgemeine Rechtsstellung der <strong>Stadt</strong>ratsmitglieder (Teilnahmepflicht,<br />
Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht, Geheimhaltungspflicht,<br />
Ausschluss wegen persönlicher Beteiligung, Geltendmachung<br />
von Ansprüchen Dritter, Ablehnung, Niederlegung und<br />
Verlust des Amtes) gelten die Art. 48 Abs. 1, Art. 20 Abs. 1 mit 3,