Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurf),<br />
(7) Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayer. Bauordnung in den<br />
Fällen<br />
a) § 33 (2) BauGB<br />
Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung,<br />
vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und Träger-<br />
beteiligung,<br />
b) § 35 Abs. 2 BauGB<br />
Sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall,<br />
Besonders bedeutsame Vorhaben sind dem Ausschuss zur Kenntnis<br />
bzw. zur Entscheidung vorzulegen, soweit dies unter Berücksichtigung<br />
der Interessen der Bauherrn zeitlich vertretbar ist.<br />
(8) Bebauungspläne und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften<br />
des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches sowie alle örtlichen Bauvorschriften<br />
im Sinne des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des<br />
Art. 81 Abs. 2 BayBO.<br />
(9) Baudurchführungs- und Beschaffungsentscheidungen ab 200.000<br />
EURO bis 1 Million EURO, soweit entsprechend Haushaltsmittel<br />
vorhanden sind.<br />
(10) Vergabe von Leistungen nach VOB,VOL und VOF je Gewerk<br />
bzw. Einzelauftrag ab 200.000 Euro.<br />
Über Vergaben ab 50.000 EURO ist dem Ausschuss in der<br />
nächsten Sitzung zu berichten.<br />
(11) Beauftragung von Architekten- und Ingenieurbüros für Leistungen<br />
im Sinne Teil II - IV und VII - XII HOAI ab 25.000 EURO, sofern für<br />
die zugrundeliegenden Maßnahmen Haushaltsmittel vorhanden<br />
sind,<br />
(12) Entscheidungen über Energiesparmaßnahmen und den Einsatz regenerativer<br />
Energien, insbesondere Solartechnik einschließlich der<br />
Förderung entsprechender Projekte.