30.10.2013 Aufrufe

Download pdf - Stadt Neu-Ulm

Download pdf - Stadt Neu-Ulm

Download pdf - Stadt Neu-Ulm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

18<br />

Leistungsphase 2 HOAI (Vorentwurf),<br />

(7) Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayer. Bauordnung in den<br />

Fällen<br />

a) § 33 (2) BauGB<br />

Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung,<br />

vor Durchführung der öffentlichen Auslegung und Träger-<br />

beteiligung,<br />

b) § 35 Abs. 2 BauGB<br />

Sonstige Vorhaben im Außenbereich im Einzelfall,<br />

Besonders bedeutsame Vorhaben sind dem Ausschuss zur Kenntnis<br />

bzw. zur Entscheidung vorzulegen, soweit dies unter Berücksichtigung<br />

der Interessen der Bauherrn zeitlich vertretbar ist.<br />

(8) Bebauungspläne und sonstigen Satzungen nach den Vorschriften<br />

des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches sowie alle örtlichen Bauvorschriften<br />

im Sinne des Art. 81 BayBO, auch in den Fällen des<br />

Art. 81 Abs. 2 BayBO.<br />

(9) Baudurchführungs- und Beschaffungsentscheidungen ab 200.000<br />

EURO bis 1 Million EURO, soweit entsprechend Haushaltsmittel<br />

vorhanden sind.<br />

(10) Vergabe von Leistungen nach VOB,VOL und VOF je Gewerk<br />

bzw. Einzelauftrag ab 200.000 Euro.<br />

Über Vergaben ab 50.000 EURO ist dem Ausschuss in der<br />

nächsten Sitzung zu berichten.<br />

(11) Beauftragung von Architekten- und Ingenieurbüros für Leistungen<br />

im Sinne Teil II - IV und VII - XII HOAI ab 25.000 EURO, sofern für<br />

die zugrundeliegenden Maßnahmen Haushaltsmittel vorhanden<br />

sind,<br />

(12) Entscheidungen über Energiesparmaßnahmen und den Einsatz regenerativer<br />

Energien, insbesondere Solartechnik einschließlich der<br />

Förderung entsprechender Projekte.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!