Download pdf - Stadt Neu-Ulm
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(23) Die Stabstelle Liegenschaften, Wirtschaftsförderung und<br />
<strong>Stadt</strong>entwicklungsverband ist berechtigt, Rechtsgeschäfte bis zu einem<br />
Wertansatz von 25.000,-- Euro, die Oberbürgermeisterin/der<br />
Oberbürgermeister bis zu 200.000,-- Euro in eigener Zuständigkeit<br />
zu vollziehen. Diese Rechtsgeschäfte sind dem Haupt- und Finanzausschuss<br />
in der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu geben.<br />
Rechtsgeschäfte von grundsätzlicher Bedeutung sind ohne Rücksicht<br />
auf den Wertansatz dem Haupt- und Finanzausschuss zur<br />
Entscheidung vorzulegen.<br />
(24) Angelegenheiten der Pressestelle,<br />
(25) Entscheidungen zur Einleitung von Enteignungsverfahren mit einem<br />
Geschäftswert ab 50.000 EURO,<br />
(26) Beschaffungsentscheidungen und Vergabe von Leistungen<br />
nach VOL und VOF je Einzelauftrag ab 200.000 Euro der<br />
Fachbereiche „Finanzen und Controlling“ (FB 5),<br />
„Personal, Organisation“ (FB 6), der Stabsstellen<br />
„Wirtschaftsförderung und Liegenschaften“ und des<br />
„Justitiariats“ (ohne Bauordnung) sowie der Pressestelle.<br />
Über Vergaben ab 50.000 Euro ist dem Ausschuss in der nächsten<br />
Sitzung zu berichten.<br />
§ 10<br />
Ausschuss für Bürgerdienste, Familie und Kultur<br />
(1) Angelegenheiten des Fachbereichs „Bürgerdienste, Sicherheit und<br />
Ordnung (FB 1)“ einschließlich des Fachbereichsbudgets,<br />
(2) Feuerwehrangelegenheiten,<br />
(3) Personenstandswesen,<br />
(4) Angelegenheiten des Fachbereichs Schule, Kultur, Freizeit, Sport<br />
und<br />
Soziales (FB 2) einschließlich des Fachbereichsbudgets,<br />
(5) Allgemeine Schulangelegenheiten, insbesondere der in der Sachträgerschaft<br />
befindlichen Grund- und Hauptschulen,<br />
(6) Angelegenheiten des Sports einschließlich Sportstätten und öffentliche<br />
Badeanstalten,